Hallo ich wollte mal fragen
darf man die komplette verkleidung ändern ( quad 50ccm ) ???
Quad Komplette Verkleidung Umbau ( 50ccm )
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TheYalan36 -
28. Februar 2012 um 16:19 -
Unerledigt
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Nein !
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Und wieso nicht ?
Da die Verkleidung kein tragendes Teil ist, und in der Regel auch keine Maße verändert , darfst Du die m.M. ändern.
Das dabei keine scharfn Kanten etc. entstehen dürfen..... sollte klar sein.Auch die Materialwahl sollte bedacht werden.
Frag doch einfach mal beim Tüv nach
Gruß Frank -
Hallo zusammen
ich bin hier im Forum Neu
daher ich sehr vieles an meinem quad machen will
wollte ich nachfragen ob man es darf etc..
-unszwar...
Wollte ich die Komplette Verkleidung (kawasaki kfx 700) ändern von meinem Quad 50ccm
also die verkleidung von kawasaki kfx 700 soll angebaut werden ..
ist das überhaubt machbar ?
oder ist das verboten ? -
Weil damit der spritzschutz nicht
mehr gegeben ist und Fahrzeuge
die eine Betriebserlaubnis haben
zb auch Roller dürfen nur
Teile an und umgebaut werden die
eine Abe oder E-zulassung habenbeispiel: hatte früher nen Roller
da habe ich hinten den Spritzschutz
entfernt und nen kleineren drangebaut
also nicht ganz weg also hätte eigentlich
nimand was sagen können und trotzdem
haben sie uns alle immer wieder angehalten
Mängelkarte und Strafe bekommen
hatte mich früher auch beim aufbauseminar
erkundigt wende pech hast un beim Unfall
nen Quertreiber hast bezahlt die Versicherung nicht
wenn du zb kleine veränderungen machst die
jetzt zb aussehen als wären sie Original
wie dein Tacho einbau dan wird es auch nicht aufallenFrank er hat Geschrieben die Komplette Verkleidung
er möchte sich eine KFX 700er Verkleidung drauf machen
das heißt wenns nicht richtig passt und zb auch der federweg
nicht mehr gegeben ist ist er dran ganz klar und fast jedes
Plastikteil an Fahrzeugen mit Betriebserlaubnis hat ne nummer
die zurück auf die Nummer des Fahrzeugs passthat ich mir früher so erklären lassen weils
mich so aufgeregt hat mit diesen dummen Spritzschutzsoll jeder machen wie er meint ich hab
meine Strafen dafür erhalten und insgesammt
6 Punkte abgebaut nur wegen der dummen Roller zeit -
Hier hab mal was rausgesucht:
§19 Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis
Eine Betriebserlaubnis muß einem Fahrzeug erteilt werden, sofern es den Vorschriften der StVZO sowie den Anweisungen des Bundesverkehrministers und entsprechenden Abmachungen im Rahmen der EG/EWG entspricht. Die Betriebserlaubnis, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, erlischt bei Änderungen am Fahrzeug, die
die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart ändern,
eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern erwarten lassen,
das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechternHinweis : In diesem Fall dürfen nur noch Fahrten von der Werkstatt auf direktem Weg zur Prüfstelle gefahren werden, natürlich nur mit zugelassenem Fahrzeug (ansonsten gelbes oder rotes Kennzeichen verwenden).
Wurde die Betriebserlaubnis entzogen, muß beim Straßenverkehrsamt eine neue beantragt werden. Dazu kann die behörde das Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen verlangen oder die Vorführung anordnen. -
...da wird wohl kein Original-Befestigungspunkt übrig bleiben; ich habe größte Zweifel, ob die Proportionen/Abmessungen auch nur im Entferntesten zusammenpassen; wenn beim Zusammenschnippel scharfe Kanten entstehen könnte der Tüv die Zustimmung verweigern.
Hank
PS: war diese Frage ernst gemeint oder sollen da hilfsbereite User auf die Schippe genommen werden?
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Ich hab die beiden Beiträge einmal zusammengeführt...
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Wenn die Verkleidung sauber angearbeitet wird , fällt der Anbau nicht auf , und es wird kein Schwein merken oder interessieren.
Ob das aber alles so passt wird sich zeigen.
Man müsste schon eine Verkleidung zum probieren haben , sonst passt der Kram hinten und vorne nicht , und die Kohle ist für die Katz.
Gruß Manni
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Zitat
Wenn die Verkleidung sauber angearbeitet wird , fällt der Anbau
nicht auf , und es wird kein Schwein merken oder interessieren.Ob das aber alles so passt wird sich zeigen.
Man müsste schon eine Verkleidung zum probieren haben , sonst passt der
Kram hinten und vorne nicht , und die Kohle ist für die Katz.Gruß Manni
Kann ich nur Bestätigen. Wenn der anbau richtig gut passt kein Stress. Aber wenn nicht.....
Da kannst da ganz schön viel Geld zum Fenster rauswerfen. Ich würde alles ganz genau abchecken! Weil sonst ist dein Geld ganz schlecht investiert, oder es kostet noch mehr wenn dich die Polizei zahlen lässt (wenn die dich rausziehen) und du trotzdem fährst.
Das Problem hatte ich in meiner Rollerzeit auch umbauten usw. Das kann ganz schön teuer werden. Viel zu viel Geld hat das Gekostet.... wenn man dann hinterher drüber nach denkt hält man sich auch für blöd-.......aber hinter her ist man immer schlauer
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Ich sehe in der ganzen Aktion keinen Nutzen-Kosteneffekt,um die Verkleidung einer Kfx an ein "Kinderquad" zu montieren bedarf es einer menge Veränderungen(schmaler und kürzer machen)was auch im Anschluß auch wieder zusammen gebracht werden muß.Da wird er wohl mit Gfk bzw.Blechstreifen und Nieten arbeiten müssen,ob das dann alles noch die notwendige Festigkeit hat bezweifel ich jetzt mal.Zum TÜV wird er ja nicht brauchen(50ccm),aber in Punkto Betriebs-Verkehrssicherheit macht mir sowas sorgen.
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Eigentlich will ich nicht die ganze Verkleidung ändern wäre mir zur aufwendig
aber die vordere Maske von kawasaki kfx 700 die sieht hammer aus
wen das nach eure meinung machbar und nicht strafbar ist will ich damit anfangenhttp://www.quadcenter-luebeck.de/Bilder/fahrzeu…700-picture.gif
-danke für jeden antwort
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