Warrior 350 und der Tüv

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!

  • Hallo,

    ich habe mir einen Krieger BJ. 95 gekauft, und stehe nun vor einigen Verständnisproblemen.

    Bremslichtschalter müssen doch an beiden Bremsen vorhanden sein ?! An der Vorderradbremse ist keiner.

    Brauch ich eine Warnblinkanlage ?

    und es ist eine Höchstgeschwindigkeit von 55 km/h eingetragen bei 10kW...

    durch gangsperre usw. (da ist aber nix gesperrt) kann man das einfach aus- bzw. umtragen ?

    MfG

    Anarin

  • Bremslichter muss an jedem Hebel zur Betätigung sein.

    Warnblinker ist grundsätzlich Pflicht , wobei aufgrund deines Baujahres und deiner Zulassungsform... das evt. noch nicht akut war.
    Was steht den im Fahrzeugschein/ Brief unter nr. 14 genau drin ?

    Gangsperre ? Eingetragen ?

    55km/h Eintragung bedeutet in erster Linie : Keine Autobahn, keine Kraftfahrzeugstrassen und ständig Ärger bei geringsten Tempoüberschreitungen u. Kontrollen.

    Was hast Du denn für die Warrior bezahlt?

    Gruß Frank


  • Wie bekomm ich den am Bremshebel vernünftig den Schalter montiert ? An dem Hebel ist nichts um einen zu montieren.

    Ich meine Warnblinker ware erst ab irgendwann 20.. Pflicht

    zu 14 steht: Emissionsklasse nicht bekannt.

    Zu t,p.2+p.4,U.1+U.3: In Verb m sperrung d.fünften u.sechsten getriebeganges d.geänd.Schaltwalzenmitnehm.getriebedeckel verplombt.

    Über Geld spricht man nicht, aber ich denke mittlerweile das es zuviel war :(

    gruß

    Anarin

  • Zitat

    Über Geld spricht man nicht, aber ich denke mittlerweile das es zuviel war

    max. 800-1000,- je nach Zustand , hätte die kosten dürfen, um die dann auszuschlachten, und in Teilen zu verhökern, weil die Zulassung fast nur Ärger bedeutet.

    Unter 14 müsste eigentlich "3-4rädrige KFZ" stehen, oder "PKW offen" ?

    Gruß Frank

  • So, mittlerweile hab ich etwas an elektrik instand setzten können, bin aber immernoch an den obigen problemen dran...

    Bremslichtschalter müssen doch an beiden Bremsen vorhanden sein ?! An der Vorderradbremse ist keiner.
    Wie bekomm ich den am Bremshebel vernünftig den Schalter montiert ? An dem Hebel ist nichts um einen zu montieren.
    Brauch ich eine Warnblinkanlage ?
    Ich meine Warnblinker ware erst ab irgendwann 20.. Pflicht

    zu 14 steht: Emissionsklasse nicht bekannt.
    und es ist eine Höchstgeschwindigkeit von 55 km/h eingetragen bei 10kW...
    durch gangsperre usw. (da ist aber nix gesperrt) kann man das einfach aus- bzw. umtragen ?
    Zu t,p.2+p.4,U.1+U.3: In Verb m sperrung d.fünften u.sechsten getriebeganges d.geänd.Schaltwalzenmitnehm.getriebedeckel verplombt.

    Wäre echt super wenn da jemand was weiß

  • Du hast doch eigentlich alles was Du wissen musst!

    Wenn die Zulassungform nicht geändert werden soll, hat es so zu funktionieren, wie es die Papiere vorgeben.

    Gruß Frank

  • also fehlende warnblinkanlage und kein bremslichtschalter zulässig ? davon steht rein gar nichts in den papieren.

    Ich bin das Gerät mal auf Privatgelände gefahren und alle 6 Gänge ließen sich schalten...

    Höchstgeschwindigkeit konnte ich nich testen... gelände zu kurz...

    Ist es für ne VKP Zulassung die es ja zu sein scheint möglich die Höchstgeschwindigkeit zu ändern ?

    Das hatte ich ja oben gefragt.

    Beim Tüv im Dorf war ich schon, und aber der konnte mir keinerlei Auskunft geben oder hatte einfach kein Bock sich schlau zu machen.

  • Du hast ja keine VKP Zulassung, sondern "PKW offen" was eigentlich gut sein könnte, wären nicht die "unselige"
    Höchgeschwindigkeit, und die geringe Leistung bzw. Gangsperren eingetragen.

    Ich will Dir keine falschen Hoffnungen machen, aber mit der Zulassung ist das Quad ..... kaum zu gebrauchen.

    Gruß Frank

  • tyros 31. Oktober 2022 um 13:16

    Hat das Label Sonstiges hinzugefügt.
ANZEIGE