Hallo Zusammen! Fahre zwar erst seit kurzem Quad, bin aber vorher Motorrad gefahren!
Man muß nicht immer einen Unfall verursachen, erfahrungsgemäß werden Motorrad und Quad vielmehr von anderen Straßenteilnehmern übersehen!:frown:Und wer einmal abgestiegen ist, weiß warum man einen Helm Tragen sollte!
Was das Prüfzeichen angeht, dieses (CE Nr.) wird von der Polizei selten kontrolliert, sollte aber was mit Personenschaden passieren, die Versicherungen prüfen es!!!
Für Helme gibt es genau so wie für Kindersitze ein Prüfzeichen und diese sind Pflicht! Nur wo kein Kläger da kein Richter. Wissen muß es jeder selber.
Helm ohne Prüfzeichen darf er getragen werden ??
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schick schick..
erst recht in matt schwarz ..
der wäre echt mal ne überlegung wert.. mein alter helm ist schon ziemlich zerschrebbelt ( Kratzspuren rundrum )
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jopp ich hab mi nen visir zugeholt für 29 okken is außen schön vrspiegelt da ich wenns dunkel ist sowieso mit offenem vesier fahre störts mich bei dunkelheit nicht schaut verdammt geil aus auch getönt ohne verspiegelung
finde leier bei google keine bilder damit kann dir bei gelegenheit mal ein bild mit verspiegelung mit meinem machen is hammer
EDIT:
Hab im Anhang ein Bild eingefügt mit verspiegeltem visier. ist zwar nicht die selbe marke wie mein helm aber die optik ist in etwa die gleiche -
Hab mal ein wenig gegoogled und folgendes gefunden:
ZitatGemäß § 21a Absatz 2 StVO müssen "die Führer von Krafträdern und ihre Beifahrer während der Fahrt amtlich genehmigte Schutzhelme tragen." Was ist ein "amtlich genehmigter" Schutzhelm im Sinne der Vorschrift ?
§ 21a StVO:
"Amtlich genehmigt sind Schutzhelme, die entsprechend der ECE-Regelung Nr. 22 (BGBl. 1984 II S. 746, mit weiteren Änderungen) gebaut, geprüft, genehmigt und mit dem nach der ECE-Regelung Nr. 22 vorgeschriebenen Genehmigungskennzeichen gekennzeichnet sind."
Auf Seite 746 dieses Bundesgesetzblattes, Teil II aus dem Jahr 1984 steht dann, wie die erwähnte ECE-Regelung Nr. 22 und das entsprechende Genehmigungskennzeichen aussehen. Die "eingängige" Bezeichnung:
"Verordnung über die Inkraftsetzung der Regelung Nr 22 für die Genehmigung von Schutzhelmen für Kraftradfahrer nach dem Übereinkommen vom 20ten März 1958 über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen und über die gegenseitige Anerkennung der Genehmigung (Verordnung zur Regelung Nr 22)".
§ 1:"Die nach Artikel 1 des Übereinkommens vom 20. März 1958 angenommene Regelung Nr. 22 über einheitliche Vorschriften für die Genehmigung der Schutzhelme für Fahrer und Mitfahrer von Krafträdern, Fahrrädern mit Hilfsmotor und Mopeds wird in Kraft gesetzt. Der Wortlaut sowie die Anhänge der Regelung werden nachstehend veröffentlicht."
Dann gibt es da noch folgende Ergänzung:
"Abweichend von § 21a Absatz 2 und § 54 Absatz 6 der Straßenverkehrs-Ordnung vom 16. November 1970 (BGBl. I S. 1565, 1971 S. 38), die zuletzt durch die Verordnung vom 9. November 1989 (BGBl. I S. 1976) geändert worden ist, dürfen Kraftrad-Schutzhelme, die nicht in amtlich genehmigter Bauart ausgeführt sind, bis zum 31. Dezember 1992 verwendet werden."
Und dann gibt es noch die:
"Erste Verordnung zur Änderung der 2. Ausnahmeverordnung zur StVO" vom 22. Dezember 1992 (BGBl. I S. 2481). Deren Artikel 1 bestimmt, dass in § 1 der 2. Ausnahmeverordnung zur StVO vom 19. März 1990 die Worte "bis zum 31. Dezember 1992" gestrichen werden.
Sprich die Pflicht für ECE wird im letzen Satz wieder aufgehoben.
Allerdings ist in vielen anderen europäischen Ländern ein Helm laut ECE vorgeschrieben. So kann es z. B. in Italien vorkommen, dass sogar das Motorrad beschlagnahmt wird, wenn ohne zugelassenen Helm gefahren wird. -
Zitat von Devilhunter87;30400
EDIT:
Hab im Anhang ein Bild eingefügt mit verspiegeltem visier. ist zwar nicht die selbe marke wie mein helm aber die optik ist in etwa die gleichewelcher anhang? .. habe keinen gefunden
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so nu aber
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Ja gut.. Wer es verspiegelt mag, ich mag sie lieber schön dunkel .. für meinen Streetfighterhelm gibt es einen mit 60% Schwärzung
Bin die ganze Zeit am überlegen ob das nicht schon zu dunkel oder genau richtig ist.
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Folgendes:
heute habe ich meinen ölwechsel beim händler gemacht weil ich keine lust dazu hatte und mich de5 spaß inklusive öl nur 15 euro kostet
da kam dann wärend ich gewartet habe ein mann rein er wurde von der polizei angehalten und durfte 15 euro zahlen weil sein helm nicht der norm entspricht (ein helm muss auch von der seite schutz bieten) sonst ist er nicht zulässig.
so sah der helm aus:
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Ich hab den Streetfighter auch. Allerdings mit Tribalmuster. Das schwarze Visier wollte ich mir gleich mitholen war aber leider in Essen bei Louis nicht da, nur das "leicht dunkle". Muss ich mir jetzt mal online bestellen. Ich hab da mal ne Frage. Fliegen dir da auch immer von unten am Kinn die Viecher rein?
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hmm.. das problem hatte ich eigentlich nie... dann musst du den helm mal weiter in die stirn ziehen.
ich habe nur das problem, das die komische belüftung oben sich bei mir nicht wirklich regeln lässt. würde die gerne dicht haben.. zumindest was die kopfrichtung angeht. Visierrichtung ist ja doch manchmal schon recht praktisch -
In Deutschland dürfen Helme ohne ece nummer getragen werden, allerdings darfst du dann nicht ins Ausland fahren , z.B. in Italien haben 2 Motorradfahrer helme ohne ece nummer getragen denen haben sie die Maschinen eingezogen.
Kann nur empfehlen einen mit ece nummer zu tragen.
Gruss NapadoZitat von Melonendealer;29524Darf ein Helm ohne E-Prüfzeichen im öffentlichen Verkehrsraum getragen werden ??
Selbstverständlich darf so ein Helm getragen werden - am besten zum Mülleimer.
Gruss Rappenreiter :wink: