Das wird kompliziert, hier was zu finden.
In der STVO http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__2.html steht dazu:
ZitatAlles anzeigen(3a) Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf
ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, die die in Anhang II
Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über
Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre
Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die
Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert worden
ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen).
Die Richtlinie 92/23/EWG, http://eur-lex.europa.eu/legal-content/…5218514&from=DE , hat gar keinen Anhang; die Richtlinie 2005/11/EG, http://eur-lex.europa.eu/legal-content/…ELEX:32005L0011 , ändert lediglich 1 Artikel der Richtlinie 92/23/EWG.
Gemäß STVZO, https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/BJNR067910012.html , ist für die MXU 250 (S) die Gruppe L7e zuständig, die aber wie Gruppe L5e zu behandeln ist.
Bekommt die Bundesrepublik Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren der EU?
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/…ELEX:32009R1222
ZitatAlles anzeigenAbschnitt 2
Klasse L5e:dreirädrige
Kraftfahrzeuge, das heißt mit drei symmetrisch angeordneten Rädern
ausgestattete Kraftfahrzeuge mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 im Falle von Verbrennungsmotoren und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h;
Klasse L7e:vierrädrige
Kraftfahrzeuge, die nicht unter Klasse L6e fallen, mit einer Leermasse
von bis zu 400 kg (550 kg im Falle von Fahrzeugen zur Güterbeförderung),
ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen, und mit einer
maximalen Nutzleistung von bis zu 15 kW. Diese Fahrzeuge gelten als
dreirädrige Kraftfahrzeuge und müssen den technischen Anforderungen für
dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L5e genügen, sofern in den
Einzelrichtlinien nichts anderes vorgesehen ist.Diese Einteilung gilt nicht für die nachstehend genannten Fahrzeuge: 4.
Fahrzeuge, die für den sportlichen Wettbewerb auf der Straße oder im Gelände bestimmt sind;7.
für Freizeitzwecke konzipierte Geländefahrzeuge mit drei symmetrisch angeordneten Rädern (ein Vorderrad und zwei Hinterräder);
Ist ein Quad ein für den sportlichen Wettbewerb auf der Straße oder im Gelände konstruiertes Fahrzeug? Wenn "Ja", dann Klasse L7e.
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http://eur-lex.europa.eu/legal-content/…ELEX:32009R1222
Verordnung über Reifen, rechtskräftig seit 1. November 2012.
Explizite Winterreifen hat es für die EU nicht; es hat Reifen mit verbesserter Naßhaftung.
Ok, Verordnung 661/2009/EG, http://eur-lex.europa.eu/legal-content/…ELEX:32009R0661 , befasst sich mit Reifen und ist seit dem 1. November 2011 rechtsverbindlich. Demnach wird auch Richtlinie 92/23/EG mit Wirkung zum 01. November 2017 aufgehoben. Den Begriff "Winterreifen" wird man in dieser Verordnung nicht finden, allerdings "M+S-Reifen".
Trotzdem, ich wurde nicht fündig bezüglich der Ausrüstungspflicht mit M+S-Reifen bei Quad und Co.
Oder
Hier blick' ich nicht durch.
Wissen tue ich aber, daß eine EU-Verordnung keines weiteren nationalen Rechtsaktes bedarf.