Zulassungungsprobleme in Hessen (LOF) ?

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  • Hallo,

    ich habe gehört/gelesen, dass es in Hessen Probleme (Sondergenehmigung notwendig) bei der LOF-Zulassung geben soll.

    Weiß jemand was genaueres darüber? Was ist denn da dran?

    Welche Fahrzeuge sind betroffen: nur Sportquads oder auch ATV? Einige Hersteller (z.B. Kymco) bieten ja LOF ab Werk, wie seihts da aus?

    Gibt es auch Probleme beim ummelden von gebrauchten Fahrzeugen?

  • Hessen verlangt seit einigen Jahren für eine Einzelzulassung, wie zb LOF eine ist,
    eine separate Genehmigung für die Zulassung. Diese wird von der Zulassungstelle
    in Marburg oder Fulda beantragt. Kostet auch nochmal was extra. Die Genehmigung
    wird auch erteilt. Das ist nicht das Problem. Nur dass es ein paar Tage dauert bis sie
    da ist so dass man sein Quad oder ATV nicht sofort angemeldet bekommt.

  • Hallo,

    kann bestätigen was Stefan schreibt. In Hessen läuft das so. Lief bei mir für die Eintragung der TÜV-Einzelabnahme von Stefans RDR-Fahrwerk auch so.

    Ich habe die Dokumente eingescannt, per Mail dort hingeschickt. Ein Formular der Zulassungsstelle muss noch ausgefüllt werden. Geht dann ebenfalls per Mail dort hin. Bezahlen kann man das dann sogar per PayPal. Dann geht´s etwas schneller. Nach ein paar Tagen bekommt man dann alles per Post. Danach gehts wieder zur Zulassungsstelle zur Eintragung.

    @stefan
    Bin mit deinem RDR-Fahrwerk an meiner SMC Canyon 520 sehr zufrieden.

    Gruß aus dem Taunus, Kai
    :Hello: :gHello:

  • Das ist doch reine Schikane!!!!
    Man kommt sich echt immer mehr vor wie in einer Bananenrepublik.

    Was hat denn das ganze dann noch Extra gekostet?

    Bei geraucht, also nur Ummeldung, ist das aber doch hoffentlich nicht relevant, oder?

  • Antrag auf Erteilung einer Betriebserlaubnis nach §21 StVZO
    Gebühren: 39,80 €

    Gilt für alle Gebrauchtfahrzeuge (z. B. Importfahrzeuge) oder Neufahrzeuge u. a. Motorräder, Quads, land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen, selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder bei technischen Änderungen am Fahrzeug, wenn ein Gutachten nach §19 (2) StVZO erstellt worden ist.

    Waren dann 39,80 Euro plus die Kosten auf der Zulassungsstelle für Eintragung und neue Papiere.

    Gruß Kai

  • Bei einer Ummeldung brauchst du das nicht. In dem von mir oben geschilderten Fall ging es ja um die Eintragung einer Einzelabnahme.

    Als ich meine SMC 520 neu gekauft habe, hat der Händler vorher eine Tageszulassung gemacht. Damit habe ich mir den Papierkram für die Zulassung in Hessen und die Wartezeit für die Erteilung einer neuen Betriebserlaubnis als LOF gespart. War dann auch nur eine Ummeldung.

    Gruß, Kai.
    :Hello: :gHello:

  • Sowas hatte ich auch schon gehört, dass manche Händler in einem anderen Bundesland eine Tageszulassung machen, um dem Schwachsinn zu entgehen.

    Von einem Händler habe ich nun gesagt bekommen, dass er den ganzen Papierkram für einen erledigt als Service.


    Wenn aber die Lof-zulassung bereits vom Hersteller kommt (z.B. bei Kymco), entfällt doch diese ganze Geschichte auch, oder???

  • Mit den Hessischen Zulassungsbehörden hab ich schon wilde Kämpfe ausgetragen.
    Das geht schon seit fast 20 Jahren so.
    Ich habe aber immer gewonnen.
    Aber auch bei uns im Zulassungsbezirk KH (Bad Kreuznach) gab es immer schon
    deftige Auseinandersetzungen mit dem damaligen Zulassungsleiter.
    Einmal habe ich mich sogar beim Rheinlandpfälzischen Verkehrsminister beschwert.
    Kurz darauf bekam ich die Mitteilung aus KH das es so geht wie ich will.
    Da könnte ich ein Buch drüber schreiben.

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