SUCHE ABE KRIEGER SMC 250 AUSPUFF und KRÜMMER

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  • schick dem fosi mal ne pn mit deiner bitte

    Gruß
    Michael

    Jetzt stinkts nicht mehr hinter mir!!
    Der ehemalige "Niederkubikfahrer" jetzt mit seiner
    GasGas Wild450
    Ich geb GasGas ich will SpaßSpaß. 

    Q.U.I.T. - Quad User Interessengemeinschaft Teamlos

  • Zitat von janek;35344

    schick dem fosi mal ne pn mit deiner bitte

    Bist du geschrieben hast hab ich die ABE schon längst Hochgeladen:lauegh::lauegh::lauegh:sonst noch einer ohne Fahrschein hier bidde.

    http://www.yourfilesender.com/v/9849371/krieger.rar.html

  • Hm, ich hab das heruntergeladen. Ein herzliches Danke an den Ersteller.
    Was mir aber unklar ist. Das Gutachten selbst ist fein ausdruckbar aber da sind noch zwei Grafiken dabei, die Nr 4 und die Nr 5. Irgendwas mit 67 x 100pixel.
    Was ist das? Sieht fast wie Fahrzeugschein aus, aber so klein nicht lesbar, geschweige denn druckbar.
    Ist das Absicht und brauch ich das überhaupt??

    Danke aus dem Bayernland, Regensburg.

    PS:Ich habe keine Erfahrung mit ABE aber müsste da nicht auch stehen für welches Modell usw.

    Der Auspuff war bei mir bereits verbaut (gebrauchtes Quad) und in meiner Unwissenheit habe ich auch nicht gefrag nach ABE oder Eintragung. Das Fahrzeug war kurz vor dem Kauf ja beim TÜV.

  • Zwischenzeitlich ist auch dem d....... Dorfpolizisten bekannt, das Auspuffanlagen bzw. Töpfe, die mit einem EG/ABE Genehmigungszeichen ("E" Nummer) versehen sind, eine gültige ABE besitzen.
    Von vielen Herstellern von Auspuffanlagen wird deshalb schon seit längeren kein Begleitpapier mehr ausgestellt, das den Ersatzschalldämpfer mit EG/ABE als solchen ausweist. Der Geseztgeber hat dies ausdrücklich in der StVZO festgelegt.
    Darum an dieser Stelle nochmals einen Auszug aus der StvZO:

    EWG-Betriebserlaubnis EG/ABE
    Für Austauschauspuffanlagen oder Einzelteile dieser Anlagen als unabhängige technische Einheit nach der Richtlinie 78/1015/EWG, Anhang II
    Laut § 19 Abs. 2, Straßen-Verkehrs-Zulassungsordnung (STVZO), in Verbindung mit Absatz 3, Ziffer 2 und Absatz 4, ist es nicht erforderlich, daß seitens des Inhabers der Betriebserlaubnis eine Kopie der Betriebserlaubnis bzw. eine Übereinstimmungsbescheinigung mitzuliefern ist, wenn die Anlage mit Genehmigungszeichen ("E" Nummer) gekennzeichnet ist.

  • @SMC-John
    Danke für die Scans.

    Ich hab das Teil abgesucht, irgendwelche E Zeichen habe ich nicht gefunden, wer weiß wie alt der Auspuff ist obwohl der noch perfekt aussieht.


    Ich versuch mal mein Glück mit den Ausdrucken, werde sehen was passiert.


    Danke aus Regensburg
    .
    .
    EDIT by system: (autom. Beitragszusammenführung) :
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    So, auf dem Auspuff ist ein Blech aufgenietet mit dem Schriftzug Krieger.

    Am unteren Rand eingeprägt Type K6 und oh Wunder am rechten Ende ein
    eingeprägtes Rechteck, darin e9 (kleines e). Rechts neben dem Rechteck 1303

    Das würde nach Wiki heißen, Zulassung in der EU, ausgestellt geprüft in Spanien und die Nummer unter der die Prüfung zu finden ist 1303.

    Leider ist dieses aufgenietete Bleck arg mit Flugrost befallen, wirklich eindeutig lesen konnte ich das nur mit einem Vergrösserungsglas.


    Mal sehen wie weit ich das sauber bekomme. Nochmals danke, der Hinweis mit der e-nummer hat mir keine ruhe gelassen und so habe ich nochmal gesucht.

    Gruß aus Regensburg

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