Umsetzung der DSGVO im Quadforum

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  • Liebe Forencommunity,

    zum 25.05.2018 wird die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für alle Betreiber die in irgendeiner Weise personenbezogene Daten verarbeiten bzw. speichern, verbindlich. Das bedeutet für euch vereinfacht gesagt, dass ich als Betreiber dieser Plattform, sehr umfangreich darüber informieren muss wie personenbezogenen Daten gespeichert und verarbeitet werden. Dazu wird es komplett angepasste Nutzungsbedingungen und eine neue, sehr umfangreiche Datenschutz- und -verarbeitungserklärung geben.

    Aufgrund vereinfachter Bearbeitung auf meiner Seite werden alle registrierten Konten bis spätestens 25.05.2018 eine entsprechende Information erhalten. Diese muss gelesen und akzeptiert werden. Sollte es nicht möglich sein (aus welchen Gründen auch immer) diese Vereinbarung zu akzeptieren bleibt im Anschluß nur die komplette Löschung (unwiderruflich!) aller personenbezogenen Daten (Konto).


    Weitere Informationen:
    https://de.wikipedia.org/wiki/Datenschutz-Grundverordnung

  • Alle Betriebe hier in Holland sind auch alle am arbeiten an die Personenschutz / Datenschutz.
    Wird glaube ich in ganz Europa eingeführt. Wenn mann es nicht macht oder nicht gut genug, folgen hohe Bußgelder.

    Heidens arbeid Tyros, aber da muss mann durch, leider.

  • Hi,

    danke für deinen Beitrag. Ja, es ist EU-Recht und muss meiner Ansicht nach sogar jeder umsetzen der in irgendeiner Weise Daten verarbeitet. Hier reicht nach meiner Interpretation schon ein einfaches Kontaktformular. Somit sind auch die meisten kleinen, privaten Seiten davon betroffen.

    So ganz klar ist das vielen Betreibern glaube ich noch nicht und die Unsicherheit ist wie immer sehr groß.

  • Das mit der Datenschutzgrundverordnung ist noch ganz vielen nicht wirklich bewusst, weil auch viele den Tag des In-Kraft-Tretens mit dem Tag der Gültigkeit verwechseln, bzw. beides gleichsetzen, was es nicht ist.

    Der Tag des In-Kraft-Tretens war am 20. Tag nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt, also am 24. Mai 2016; seither läuft die Frist der Umsetzung in nationales Recht, (wobei eine Verordung im Gegensatz zur Richtlinie auch ohne nationale Umsetzung bindend ist).

    Der Tag der Gültigkeit ist der 25. Mai 2018; am Tag zuvor, am 24. Mai 2018, lief die fast 2-jährige Umsetzungsfrist ab.

    Sämtliche Verstöße gegen diese Verordnung, die es seit dem Tage des In-Kraft-Tretens gegeben hat, sind ab dem 25. Mai 2018 nachträglich mit zu ahnden, wenn neue Verstöße dazukommen.

    Steht alles in der originalen Verordnung:

    VERORDNUNG (EU) 2016/679 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

    vom 27. April 2016

    zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung)
    http://eur-lex.europa.eu/legal-content/…ELEX:32016R0679

  • Das schlimme ist das betrifft uns Hobyfotografen ja auch :schnellweghier:
    Wenn Ich jetzt unsere Events der Quad Gemeinschaft digital festhalte.
    Ich kann schneller in teufels Küche kommen als mir lieb ist.
    Und der Gesetzgeber lehnt sich zurück und lässt das lieber Gerichte entscheiden als endlich mal tätig zu werden. Die Schweden sind uns wieder weit voraus ....... wie immer.

    lg
    Commander Lucky :srider:

    Keep calm and take a Photo :ziggi:

    In a world where you can be anything - be kind :Streicheln:

  • Der Tag des In-Kraft-Tretens war am 20. Tag nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt, also am 24. Mai 2016; seither läuft die Frist der Umsetzung in nationales Recht, (wobei eine Verordung im Gegensatz zur Richtlinie auch ohne nationale Umsetzung bindend ist).

    Stimmt! Wir sind spät dran!

    Das schlimme ist das betrifft uns Hobyfotografen ja auch
    Wenn Ich jetzt unsere Events der Quad Gemeinschaft digital festhalte.

    Ja, korrekt. Du musst dich auch darum kümmern und es konform gestalten. Ist auch egal wenn es nur eine Privatseite ist.

    Und der Gesetzgeber lehnt sich zurück und lässt das lieber Gerichte entscheiden als endlich mal tätig zu werden.

    Das ist ja eigentlich immer so. Wir werden sehen was passiert und wie letztendlich geurteilt wird. Selbst von Juristen bekommt man unterschiedliche Informationen. Alles nicht so einfach.

    Die Schweden sind uns wieder weit voraus ....... wie immer.

    Das habe ich nicht auf dem Schirm, was ist da anders und was läuft besser?

  • Moin Tyros
    Die Schweden und die Österreicher haben gleich ein Gesetz erlassen um der Privatklage den Boden zu entziehen und werden per Gesetz nicht zugelassen.
    So kann nicht jeder als Privatperson unnötig Prozesse anleiern.
    Ich finde den Artikel wieder dann Poste ich den Genauen Zusammenhang.

    lg
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  • Ich habe es

    Zitat:

    Vorbild Schweden
    Dass es auch anders geht, zeigt das Beispiel Schweden: Im Gesetzesentwurf der schwedischen Regierung vom 15.02.2018, das bereits dem schwedischen Reichstag vorgelegt wurde, heißt es unter 7. „Die EU-Datenschutz-Grundverordnung sowie weitere Datenschutzgesetze finden in dem Umfang, wie sie gegen Presse- oder Meinungsfreiheit streiten, keine Anwendung“. Die schwedische Regierung verweist in ihrer Begründung dabei ausdrücklich auf die Unsicherheiten für die Ausübung der Meinungsfreiheit in Folge der unmittelbaren Geltung des DSGVO, sowie der Androhung empfindlicher Sanktionszahlungen bei Zuwiderhandlungen hin. Diese Unsicherheiten würden die für eine Demokratie erforderliche öffentliche Meinungsbildung negativ beeinflussen, die jedoch auch in Schweden durch die Meinungsfreiheit gewährleistet und durch ein Zensurverbot geschützt wird. Aus diesem Grund sei es erforderlich, von der Regelungsbefugnis des Art. 85 Abs. 1 DSGO in dieser Weise Gebrauch zu machen.

    Quelle: https://www.cr-online.de/blog/2018/03/0…eisten-von-uns/

    lg
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  • Das hier habe ich noch gefunden.
    Das verstehe ich dann wenigstens auch :)


    Lage im Ausland
    Während der deutsche Gesetzgeber also offenbar absichtlich untätig bleibt und es damit den Betroffenen überlässt, das Verhältnis zwischen dem Recht am personenbezogenen Daten und dem Recht auf freie Meinungsäußerung in kostspieligen und langwierigen Prozessen durch diverse Instanzen zu klären, haben Gesetzgeber in anderen Mitgliedstaaten der EU das Problem gesehen und durch einen Federstrich erledigt, wie z.B. in Schweden. Dort findet sich in einem Gesetzentwurf der schwedischen Regierung vom 15. Februar 2018 der schlichte aber wirkungsvolle Satz

    „Die DSGVO sowie weitere Datenschutzgesetze finden in dem Umfang, wie sie gegen Presse- oder Meinungsfreiheit streiten, keine Anwendung.“

    Zum wiederholten Mal zeigt sich, dass der deutsche Gesetzgeber die Klärung wichtigster Rechtsfragen lieber den Gerichten überlässt, was jahrelange Rechtsunsicherheit für alle Betroffenen bedeuten wird.

    lg
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    Keep calm and take a Photo :ziggi:

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  • Die Meinungsfreiheit bleibt ja auch geschützt; (siehe auch Art. 10 EMRK = Bundesrecht = EU-Recht), es geht mit der EU-Datenschutzgrundverordnung, aber primär eben darum, daß der Daten-Eigentümer, also der, dem seine eigenen personenbezogenen Daten gehören, auch Herr dieser Daten bleibt und diese nur mit seinem Einverständnis weiterverarbeitet werden dürfen. Was wiederum auch für Behörden selber gilt; siehe

    EuGH C-201/14
    Link zur Preseemitteilung
    http://curia.europa.eu/jcms/upload/do…/cp150110de.pdf

    Link zum Volltext
    http://curia.europa.eu/juris/document…rt=1&cid=188266

    Es kann nicht sein, daß irgend ein Einwohnermeldeamt, (bspw.), meint, diese Daten mal eben zu verscherbeln.

    Das, was Lucky-Luke sicher eher meint, sind das Urheberrecht und das Recht am eigenen Bild.

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