Ich bin hier neu im Forum und habe ein neues Fahrzeug und habe auch schon einiges über dieses Fahrzeug gelesen.
Bitte hier keine Diskussionen über Qualität des Fahrzeugs. Ich weiß dass es nichts taugt.
Aber nun habe ich es einmal und muss erst mal die grundsätzlichen Dinge klären.
Zum Thema: das Fahrzeug soll eine Neu-Zulassung bekommen als LoF.
Es war also noch nicht angemeldet und wird jetzt als Neufahrzeug zugelassen.
Laut meinem Tüv Prüfer geht das aber nur noch mit LoF Zulassung wegen der Abgasnorm.
Die Voraussetzungen hat er mir mitgeteilt. Ein paar Dinge sind da aber noch zu klären für mich:
1. Hat er gesagt, er bräuchte Die zulässigen Anhängelasten. Hierzu wäre also ein Fahrzeugschein eines vergleichbaren Fahrzeuges wünschenswert.
2. die Steckdose der Anhängerkupplung. Musst die 15 Polig sein oder reicht eine sieben polige auch?
3. zwei separate Rückleuchten müssen ja verbaut werden. Kann man dann die Originale in der Mitte als Nebelschlussleuchte nutzen?