Wie lange sollte man der Werkstatt zeit geben ?!

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  • Moin Moin,

    Folgendes: Hatte mein Quad gebraucht bei einem Händler gekauft. Bin ganze 2-3 Tage damit gefahren und habe festgestellt das es im Stand immer ausgeht.
    Hab dann sofort den Händler informiert und dieser meinte ich sollte das Quad bringen habe ich dann auch getan. Die schauten nach , ruften mich an un meinten es geht wieder alles. Beim abholen bin ich nicht mal vom Hof gekommen da das Problem wieder da war, also wieder dort stehen gelassen.
    Jetzt wurde da schon laut der Werkstatt einiges gemacht , aber es läuft immer noch nicht so wie es soll.

    Das ganze ist jetzt 2,5 Wochen her und so langsam hab ich keine Lust mehr zu warten .

    Jetzt meinte die Werkstatt das sie einen neuen Vergaser bestellt haben und der diese Woche noch kommen sollte. Das wollte ich jetzt noch abwarten.

    Jetzt meine Frage wie lange muss man der Werkstatt Zeit geben ? Was kann ich tun ? Kann ich vom Kaufvertrag zurück treten ? Den Kaufpreis mindern wegen der langen Wartezeit ?

    Hat jemand damit Erfahrungen ?

    Bin für jeden Tipp DANKBAR !

    :attention: Verheiz deine Reifen...aber nicht deine Seele :attention:

  • An sich hat der Händler ja glaube ich mindestens 2mal die Chance nachzubessern. Solang du dafür keine schriftlichen Fristen setzt, sind da auch die Zeiträume großzügig.
    Zurücktreten vom Kaufvertrag ohne vorheriges, schriftliches Festhalten solcher Fristen wirst du nicht können. Kaufpreis mindern wirst du auch nicht können, du hast ja schon bezahlt?

    Ich habe die Patente A, B, C und die 6.

  • 3 oder dann kann man zurück treten vom kauf.

    aber hier gab es zuletzt einige themen darüber

    gruß Matthias

    "Lieber 50 Jahre brennen als 100 Jahre lodern."

    Freunde zu finden die die selbe "psychische störung" haben wie du..... UNBEZAHLBAR!!!

  • Und wie immer gilt auch hier, einen Anwalt befragen und um Rat bitten, hier kann dir keiner juristische Hilfe geben.

    Gruß Eric

    Wahnsinn, wenn man bei dem Wort "Mama" vier Buchstaben tauscht, erhält man auf einmal das Wort "Bier" ist das nicht verrückt?

  • Hast doch gebraucht gekauft, lies erstmal Deinen Kaufvertrag. Zur Sicherheit kannst den ja mal einem Anwalt zeigen und schildern was so passiert. Der sagt Dir auf jeden Fall wie Du Dich richtig verhältst und welche Optionen Du hast. Nachteil, er wird das nicht kostenlos machen.

    Du hast ja vermutlich Gewährleistung falls du vom Händler gekauft hast und in der Zeit sollten die Mängel auf jeden Fall abgestellt werden, sonst gehts aus Deiner Tasche.

  • Eine einfache Rechtsberatung bei nem o8/15 Anwalt kostet so umme 30-50 Euro,der sollte dir dann im Normalfall Pi mal Daumen Erfolgsaussichten und Kosten nennen.
    Gehst du dann mit dem Anwalt gegen den Händler vor dauert es seine Zeit,Nachbesserungen und Fristen setzen etc..
    Hast du einen Kaufvertrag mit dem Händler? gut,oder einen Vermittlungsvertrag? nicht so gut.
    Achja und wenn son Händler son Einschreibebrief mit Nachbesserungsforderung und Fristsetzung bekommt ist es eher unwahrscheinlich das er sich für dich den Arsch aufreisst,dann must du es mit deinem Anwalt durchziehen. :angry::cursing:

  • Also, falls du da ein bisschen Druck machen willst ohne direkt einen Anwalt einzuschalten, hier mal die Rechtslage runtergebrochrn in verständliches Deutsch.
    Achtung: keine rechtliche Verbindlichkeit kann daraus geschlossen werden, wer’s 100% haben will muss zum Anwalt gehen. Wer den Wortlaut will schaut die § nach.

    §433 BGB regelt die Pflichten beim Kauf. Demnach ist die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu beschaffen. Kauf liegt hier eindeutig vor, du brauchst nur eine Rechnung. Aus dieser geht hervor, dass ein Kaufvertrag geschlossen wurde.

    §434 BGB definiert Sach-/ Rechtsmängel, die - sofern nicht anders vereinbart - vorliegen, wenn die Sache sich nicht so verwenden lässt, wie sie sollte (entsprechend dem Grund der Herstellung). Das schließt auch unsachgemäße Montage ein. - zumindest ersteres ist hier lt. Sachverhalt der Fall.

    §437 BGB regelt die Rechte des Käufers im Falle des §434. danach muss dieser zunächst die Nacherfüllung verlangen. Erst danach kann er vom Kauf zurücktreten, allerdings nur wie richtigerweise beschrieben mit entsprechender Fristsetzung (§323 - geht aus §437 hervor). Verweigert der Verkäufer die Nacherfüllung, ist eine Frist in der Regel nicht nötig (Anwalt fragen, um sicher zu sein).

    §439 BGB regelt die Nacherfüllung und ist ggf. einen Blick wert, wenn man es ganz genau nehmen möchte.
    Da könnte dem Verkäufer bspw. Transport- & Wegekosten angelastet werden.

    Daraus schließe ich (unverbindlich): Frist zur Nachbesserung setzen (angemessen, 3 Wochen würde ich mindestens nehmen) und danach entweder Zurücktreten oder woanders machen lassen. Dann kommt vllt. §280 BGB in Betracht (Schadensersatzpflicht wegen Pflichtverletzung).

    Die Fristsetzung muss dem Verkäufer zugehen und ist erst dann wirksam. Hier ist der Läufer in der Beweisüflicht (Einwurf-Einschreiben ist meist eine gute Wahl).

    VG und hoffentlich klappt’s ohne den ganzen Scheiß!

    Ps: weise Worte spricht Schlammperle. Kommst du dem Händler doof, wird’s vermutlich schmutzig. Einmal die Justizkeule gezückt und die Beziehung ist nachhaltig belastet. Vllt. klappt’s eher im persönlichen Gespräch und mit Verständnis...

    2 Mal editiert, zuletzt von Wuast (9. August 2019 um 22:51)

  • Sooooo....Heute sollte ich das Quad eigentlich abholen. Aber genau wie beim letzten mal ging es dann wieder nicht richtig ! Da der Chef nicht da war hatte ich den dann angerufen, Ich bekomme nun morgen mein ganzen Geld für das Fahrzeug + sämtliche Unkosten die ich bis jetzt hatte :)

    Naja besser so als sich noch mehr rum zu ärgern :)

    :attention: Verheiz deine Reifen...aber nicht deine Seele :attention:

  • Na, die Hauptsache ist doch das du keinen Verlust gemacht hast :thumbup:
    Hast du dir schon Gedanken gemacht was es jetzt werden soll oder hast du die Nase voll von Quads ;( ?

    LG Martin

  • Na, die Hauptsache ist doch das du keinen Verlust gemacht hast :thumbup:
    Hast du dir schon Gedanken gemacht was es jetzt werden soll oder hast du die Nase voll von Quads ;( ?

    LG Martin

    Keine Ahnung ob ich sofort wieder was kaufe nach dem ich so auf die Fresse geflogen bin :D Und wenn dann ne Nummer größer und von einem richtigen Fachman ;)
    Aber erst mal abwartenob das morgen auch alles so passiert wie es mir versprochen wurde dann schaue ich mal weiter :D

    :attention: Verheiz deine Reifen...aber nicht deine Seele :attention:

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