MXU 250 von VKP zu LOF

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  • Moin zusammen,
    nach langer Zeit der Abstinenz im Forum melde ich mich mit einem neuen Fahrzeug zurück. Meine 50er behalte ich aber :-).

    Ich habe relativ günstig eine MXU 250 geschossen und gestern Abend, genau zum Zeitpunkt eines Platzregens :-(, mit Trecker und Anhänger abgeholt.
    Es scheint die Straßenversion zu sein. Ursprünglich rot, aber schwarz-matt lackiert. Alufelgen, Bereifung 80%, beschädigter Koffer (2 Risse) und 2 Jahre TÜV.

    Nun zu meinen Anliegen:
    Ich möchte das Fahrzeug hier auf dem ehemaligen Hof zum arbeiten nutzen. Also Anhängerkupplung hinten und Schnellwechseladapter (Tielbürger) vorne. Da ich auch einen Anhänger habe möchte ich natürlich mit dem Kram legal auf der Straße unterwegs sein. Also kam ich auf die Idee, eine LOF Zulassung zu machen. Zum Thema habe ich schon viel gelesen aber einige Fragen bleiben doch. Gerade weil die Zulassungsbestimmungen sich ja ständig ändern und die entsprechenden Beiträge ja schon etwas länger alt sind.

    Also:
    - Steht dem generellen Wechsel von VKP zu LOF irgendein aktuell unüberwindliches Gesetz entgegen?
    - Muß eine Nebelschlußleuchte ran und wie muß sie geschaltet sein?
    - Muß ein Rückfahrscheinwerfer ran und muß er automatisch geschaltet sein?
    - Als AHK habe ich die von atv-teile.de mit 400 kg Zuglast im Auge. Nicht weil ich 400kg ziehen will aber deutlich günstiger als Original und doch mehr Zuglast.
    Allerdings habe ich über diese AHK unterschiedliche Dinge gelesen. Von problemloser Eintragung bis Grummeln des TÜVlers beim betrachten eines Vorabgutachtens.
    Wäre also schön wenn ihr mir mal aktuelle Erfahrungen zu der AHK geben könntet und mir vielleicht auch so ein Vorabgutachten zukommen lassen könntet.
    - Vorne möchte ich noch einen Gepäckträger montieren. Habe das Problem mit den unterschiedlichen Rammschutzbügeln von On- zu Offroad schon erkannt, aber wie erkenne ich ob ich nicht schon den richtigen dran habe? Anbei mal ein Foto von meiner Front.

    So das war's erstmal.
    Gruß
    Stefan

  • Der Wechsel von VKP zu LOF ist so eine Sache. Hier in Hessen wäre es ein Ding der Unmöglichkeit, da man auf "Einmal VKP/LOF, immer VKP/LOF" beharrt, die würden sich im Leben nicht dazu bewegen lassen da irgendwas dran zu ändern. Einzelgutachten sind reine Glückssache :facepalm: Vielleicht hast du in deiner Gegend ein wenig mehr Glück.

    Die andere Sache ist, ob du soviel Geld in den Umbau investieren willst.

    Viel Erfolg!

    PS: Was mir noch einfällt: Es gibt eine Regelung zwecks das ab Zeitpunkt XY ein Differential verbaut sein muss. Vielleicht ist das auch für dich relevant wenn du an umbauen denkst?

    Happiness can be found even in the darkest of times...... if one only remembers to turn on the light!

  • Moin MaxxDriver,
    das einzige, was in's Geld geht ist die AHK mit Gutachten. Den Rest (NSL + RFS) habe ich liegen und kann sie auch anschließen. Muß nur wissen, welche Anforderungen (siehe Post 1) erfüllt sein müssen.

    Wenn ich hier nicht die entsprechenden Infos bekomme dann fahre ich mit der Kuh auf dem Hänger zum KÜS oder TÜV und frage nach.

    Gruß
    Stefan

  • Wenn ich hier nicht die entsprechenden Infos bekomme dann fahre ich mit der Kuh auf dem Hänger zum KÜS oder TÜV und frage nach.

    Das ist sicher der bessere Weg. Was du von uns an Infos bekommen kannst sind Einzellösungen. Jeder TÜV'ler hat bei Umbauten und Abnahmen einen Ermessensspielraum, also erst an ausführender Stelle nachfragen.

  • Naja es wäre schon schön, die aktuellen Bestimmungen zu kennen um eventuell leichtfertig Dahergesagtem des Prüfers mit Wissen entgegenzutreten. Auch das Vorabgutachten der AHK, von der hier gesprochen wurde, wäre schön zu haben, damit der Prüfer was "in der Hand" hat.
    Es ist ja ehrlich gesagt ein Trauerspiel, daß in einem Land, wo die Nummernschildgrößen ohne Sinn und Verstand zugeteilt werden, keine Landesweite Regelungen gelten. Egal worum es geht, es hilft vielmals, einfach eine oder zwei Prüfstellen weiter zu fahren und man bekommt, was man will.

  • Eigentlich ist das Ganze bei der MXU 250 recht einfach, da sie schon weitgehend mit zulassungskonformer Beleuchtung ausgerüstet ist. Z. B. Beleuchtung mit E-Kennzeichnung, Beleuchtung zweispurig usw. Sogar ein (versteckter) Satz mit elektrischen Anschlüssen ist vorhanden. Was fehlt ist die LoF-relevante Anhängerausstattung mit z. B. zugelassener
    Anhängerkupplung. Eine Nebelschlussleuchte mitsepararem Schalter und Kontrolleuchte fehlt auch noch. Mit mehr kann ich dir leider nicht weiterhelfen.

    Hank

  • vorn zwei lichter , hinten zwei rücklichter , nebelschlussleuchte mit extra schalter , 7poliger stecker für anhänger und nen kugelkopf.
    wobei es interessanter wäre vorher zu wissen , welche anhängelast zulässig ist. das kann dann eher ein händler sagen

    Scheiss auf´s Pferd ! echte Prinzen kommen mit dem Quad :F3:

  • Moin Hank,
    ich habe jetzt mal den Verkäufer der AHK zwecks Vorabgutachten als Muster angeschrieben. Mal schauen was da kommt.
    Desweiteren habe ich auf der Kymco Seite mal nachgesehen und da ist für die Serienmäßige LOF zugelassene MXU 250 eine extra Seite mit dem benötigten Zubehör. Danach sieht es aus, daß ein Rückfahrscheinwerfer nicht gebraucht wird.

  • auf die teilehändler würde ich mich nicht verlassen. wenn dann der händler oder kymco selber , die können genaue auskunft geben!!! sonst niemand
    rückfahrscheinwerfer braucht man nicht , sonst hätte ich den mit angeführt. sieht aber besser aus wenn einer angeht :thumbup:

    Scheiss auf´s Pferd ! echte Prinzen kommen mit dem Quad :F3:

  • So, war gestern zunächst bei KÜS, die mich an den TÜV - Nord verwiesen haben. Also 5 Straßen weiter Infogespräch mit 'nem Prüfer geführt. Er bräuchte Unterlagen in Punkto Anhängelasten, Abgasgutachten (???), blablabla, etc.

    Ok, ich habe jetzt MSA mit der Kopie meiner ZB I angemailt, mein Vorhaben geschildert und um entsprechende Unterlagen gebeten.

    Mal schauen was kommt.

    Der Verkäufer der AHK von atv-teile.de hat sich noch nicht gemeldet :-(.

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