Moin zusammen,
wollte jetzt mein Kodiak demnächst Anmelden und habe nochmal alle Unterlagen überprüft. Dabei ist mir folgendes Aufgefallen:
Im Fahrzeugschein stehen ein paar Dinge, die eine Ausnahmegenehmigung benötigen. Wie z.B das Typenschild befindet sich an falscher Stelle. Radabdeckung nicht gegeben etc.
Dazu habe ich schönes Gutachten vom TÜV. Dort steht drin das eine Ausnahmegenehmigung nach §70 erforderlich ist. Das steht auch so ein meinem Fahrzeugschein. Soweit so gut.
Allerdings habe ich keine Ausnahmegenehmigung vorliegen.
Lediglich auf der zweiten Seite im Fahrzeugschein ist ein Vermerk: "Ausnahmegenehmigung nach §70 erteilt durch Landkreis Ennepetal am 01.10.2010"
Ist dies ausreichend? Oder muss ich mir das Dokument nochmal Anfordern?
Hat da jemand Erfahrung?
Besten Dank