Fragen zur Ausnahmegenehmigung

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  • Moin zusammen,

    wollte jetzt mein Kodiak demnächst Anmelden und habe nochmal alle Unterlagen überprüft. Dabei ist mir folgendes Aufgefallen:

    Im Fahrzeugschein stehen ein paar Dinge, die eine Ausnahmegenehmigung benötigen. Wie z.B das Typenschild befindet sich an falscher Stelle. Radabdeckung nicht gegeben etc.

    Dazu habe ich schönes Gutachten vom TÜV. Dort steht drin das eine Ausnahmegenehmigung nach §70 erforderlich ist. Das steht auch so ein meinem Fahrzeugschein. Soweit so gut.

    Allerdings habe ich keine Ausnahmegenehmigung vorliegen.

    Lediglich auf der zweiten Seite im Fahrzeugschein ist ein Vermerk: "Ausnahmegenehmigung nach §70 erteilt durch Landkreis Ennepetal am 01.10.2010"

    Ist dies ausreichend? Oder muss ich mir das Dokument nochmal Anfordern?

    Hat da jemand Erfahrung?

    Besten Dank

  • Moin
    Du musst das Dokument anfordern. Es ist zu jeder Zeit am Mann zu tragen.
    Steht so in der Ausnahmegenehmigung drinne
    Frag bei deiner Zulassungstelle nach. Die können dir weiterhelfen.

    lg
    Commander Lucky :srider:

    Keep calm and take a Photo :ziggi:

    In a world where you can be anything - be kind :Streicheln:

  • So,,die Zulassung hat auch ohne Probleme geklappt.

    Die Dame beim Straßenverkehrsamt wollte die Ausnahmegenehmigung nicht haben.

    Der Vermerk im Fahrzeugschein reicht aus. Dort steht drin, dass eine Erteilung der Genehmigung erfolgt ist. Wichtig hierbei ist: Datum und durch welchen Landkreis dies Genehmigt wurde.

    Auf die Frage hin, ob ich dieses Dokument bei mir haben muss. Meinte Sie auch, dies sei nicht nötig. Steht ja im Schein.

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