Servus miteinander aus der Oberpfalz!
Eines vorweg, ich bin ganz neu hier im Forum, also verzeiht mir bitte den ein oder anderen Fehler.
Nun zu meiner Geschichte:
Heute habe ich mir einen schon lange gehegten Traum erfüllt, ein eigenes Quad.
Nach längerer Suche habe ich endlich ein passendes Modell und Angebot gefunden, also hab ich mich mit dem Händler verabredet um das Online X9.1 zu besichtigen.
Das Fahrzeug hat mir sehr gut gefallen, also kam es schließlich zum Kauf des Quads, es handelt sich um ein Neufahrzeug, welches noch nie angemeldet war.
Demzufolge hat mir der Händler erklärt, dass es bei Neufahrzeugen die Importiert werden (also quasi alle z.B. Online) normal ist, dass dort, sofern sie noch nie zugelassen waren kein Fahrzeugbrief dabei sei. Dieser Sachverhalt hat mich doch sehr verwundert!
Nichts desto trotz, der Händler war sehr seriös (Polaris, TGB ... Vertragshändler).
Außerdem hat er mir sämtliche anderen Papiere mitgegeben und mir erklärt, dass der Brief bei der ersten Zulassung (durch mich) erstellt wird.
Dabei waren folgende Unterlagen:
-Serviceheft
-Bedienungsanleitung
-Rechnung
-Quittung
-Vom TÜV: "Gutachten zur Erlangung einer Betriebserlaubnis gemäß §21 StVZO"
-Vom TÜV: "Aufstellung der technischen Vorschriften, auf deren Grundlage die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erteilt werden soll"
-Vom TÜV: Normales TÜV Gutachten (Hauptuntersuchung)
-Eine Herstellerbescheinigung durch den Importeur Hans LEEB, dass für das Fahrzeug aufgrund einer TÜV Untersuchung "keine COC Papiere ausgestellt werden können".
Leider bin ich in diesem Gebiet ein Laie, ich habe zwar schon etliche Fahrzeuge verschiedenster Art zugelassen und abgemeldet, aber sowas ist mir auch noch nicht unter gekommen.
Ich bitte deshalb dringlichst um euren Rat,
hattet Ihr das auch?
ist das tatsächlich gängige Praxis?
klappt das bei der Zulassung?
Ich bedanke mich im voraus für eure Hilfe und wünsche einen schönen Abend,
mit freundlichen Grüßen,
Kick