Tüv Gebühren

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  • Hallo zusammen, möchte mein Ärger mal Luft machen !Was habt ihr an TÜV Gebühren bezahlt ? Fahre erst seit drei Jahren Kymco mxxer 150 , also ne ganz kleine !Das ist meine zweite Kymco ! Tüv Gebühren waren immer so 50-70€! Nun sollte ich 117€ zahlen ?Hab mich gleich beim Tüv Nord schriftlich beschwert .... dort kam dann nach drei Wochen Antwort !!!! Da das Quad als 4 rädriges Fahrzeug eingetragen ist , wird es behalndelt wie ein Auto ! Zumal die Untersuchung gerade mal 5 Minuten war ! Und Abgas , der Wert könnte laut Bericht nicht ermittelt werden ! Auf dem TÜV Bericht wurde tüv beim Motorrad gemacht ! Hä???? Alles komisch .... das ärgert mich total ! Man kann auch keine genauen Angaben im Netzt finden was Gebühren für sie Quad sind ! Wie ist euren Meinung ?

  • Moin

    Ich denke mal das ist falsch, gugg aber vorsichtshalber mal in die COCs was da steht.

    Bei mir ist unter Punkt 0.4 Vehicle category L7e eingetragen.

    Das steht auch so im letzten TÜV-Bericht, "4rädr. Fz. bis 400 o. 550Kg L7e" , nennt sich Leichtfahrzeug und hat 07.2018 69,-€ gekostet.

    Übrigens findet man beim TÜV-Nord einen interessanten Hinweis zum Thema Umweltplakette, . . .

    Zitat

    Es kommt darauf an, wie es zugelassen wurde. Die meisten Quads und Trikes sind als „Motorrad“ geschlüsselt und damit von der Verordnung ausgenommen. Für sie gilt weiterhin freie Fahrt. Das Gleiche gilt für Zulassungen als land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen. Quads und Trikes mit einer PKW-Zulassung sind jedoch von der Verordnung betroffen.

    Da kommt dann wieder das Gewicht in's Spiel, interessanter Weise findet man in der Preisübersicht keine "Leichtfahrzeuge" :/

    Ich befürchte mal Willkür der einzelnen Prüfstellen mit Rückendeckung von oben :angry:


    Edith sagt, du Glückspilz, . . . in PKWs (auch offen) besteht keine Helmpflicht 8o Das würde ich bei der Rennleitung glatt mal testen, ...TÜV-Bericht immer mitnehmen :grin:

    Gruß, Josh

    I'm on my way . . . :sgknast::squad:
    Mein User-Fred (klick mich)

    Einmal editiert, zuletzt von Quadeler (9. Mai 2020 um 13:59) aus folgendem Grund: Edith hat noch was.

  • Edith sagt, du Glückspilz, . . . in PKWs (auch offen) besteht keine Helmpflicht 8o Das würde ich bei der Rennleitung glatt mal testen, ...TÜV-Bericht immer mitnehmen :grin:

    ist auch beim BMW-Roller so weil es Windschutzscheibe und Gurt gibt, das fehlt aber beim Quad und dadurch schon Helnpflicht.

  • Das fehlt auch (gelegentlich) beim VW Kübel, Iltis, etc. und die Helmpflicht war nur im Kampfeinsatz ;)

    Ich weis schon was du meinst, das wäre aber noch ein Ansatz dem TÜV mal auf's Dach zu steigen.

    kiga2 soll erst mal guggen was in den Papieren steht, dann weis man mehr. Vielleicht stimmt ja der Fzg.-Schein nicht.

  • Oh, wirklich EZ 1993? ich wusste gar nicht, das Kymco da schon Quads gebaut hat. Man lernt nie aus!

    Aber immerhin schon eine Höchstgeschwindigkeit eingetragen, mit der du auf die Autobahn darfst. Durfte ich seinerzeit nicht, da war bei 55kmh abgeregelt. Wie eigentlich alle damals zugelassenen Quads. Man wollte verhindern, das diese gefährlichen Dinger auf die Autobahn fahren.

    Ich befürchte, das der Tüvmensch , da er nicht wusste, was er eintragen soll, dir die volle Punktzahl und damit volle Kosten eingetragen hat.

    Deine Spezifikation ist einfach zu selten (damals sind Quads eigentlich eher unter PKW offen eingetragen worden).

    Ich würde nochmals zur Tüv-Stelle gehen und Protest einlegen gegen die Gebühren.

    Bei dir hat der Prüfer die PKW-Kosten in Rechnugn gestellt und nicht die Motorradkosten.

    Etwas runterscrollen, da kommt eine aktuelle Tabelle.

    https://www.autozeitung.de/tuev-hu-haeufi…gel-115047.html

  • Ohje . . . :facepalm:

    kiga2 soll erst mal guggen was in den Papieren steht, dann weis man mehr. Vielleicht stimmt ja der Fzg.-Schein nicht.

    ... da hab' ich wohl recht behalten und muss mich beim TÜV entschuldigen :whistling:

    Der Prüfer hat mehr oder weniger, streng nach Vorschrift (Angaben zum Fzg.) "nichts falsch gemacht" , ... naja.

    Wenn es ein alter Hase war, hätte er den Fehler aber sehen bzw. herausfinden können.

    Da das Quad als 4 rädriges Fahrzeug eingetragen ist , wird es behalndelt wie ein Auto !

    Das hat er auch zunächst richtig gemacht, mit dem kleinen Haken das der Fzg. Schein (ja, Zulassungsblabla 1) völlig ad absurdum ausgefüllt wurde :facepalm::grin:

    Also, ...

    wenn man davon absieht das die Fzg.-Klasse (L1) unter J (da steht 26, was auch immer das heißen soll) eingetragen wird und nicht unter D.2 (Typ/Variante/Version), wäre L1 und dem fehlenden Buchstaben e , zu 100% ein 2-Rad und auch nur bis 45km/h ;)

    Kurze Denkpause und Bauchmuskeln entspannen . . . . :coffee:

    Hat das Quad COC-Papiere und wenn, was steht da drin?

    Sonst führt vermutlich kein Weg daran vorbei, die Dame auf der Zulassung mal an die Hand zu nehmen, um ihr zu zeigen dass das Quad nicht L1 heißt und doch etwas mehr als 2 Räder hat. Sorry aber ich muss schon wieder :grin:

    So, der Fehler dürfte ja geklärt sein, vielleicht kann ja ein Kollege von hier, mit vergleichbarem Modell, mal einen Datenabgleich machen, wie und was in seinen Papieren eingetragen ist.

    An sonsten, viel Spaß & Glück auf der Zulassung, oder alle 2 Jahre beim TÜV ärgern :/

    Edith sagt noch, evtl. mal bei Kymco nach COCs fragen falls es keine gibt, oder die falsch sind.

    Und noch ein Nachtrag, es gibt Fahrzeugklasse 26: leichtes vierrädriges Kraftfahrzeug zur Personenbeförderung ist dann aber trotzdem als L6e oder L7e einzustufen und kein "4-rädr. KFZ zur personenbeförderung".

  • Quadeler : damals waren die Dinger so nagelneu in Europa, das keiner wusste, was er da in die Papiere eintragen sollte.

    L7e und anderes gab es damals noch nicht!!

    Also war das ein 4-rädriges Kraftfahrzeug zur Personenbeförderung.

    Wie ich oben schon schrieb, wurde meine Warrior und eigentlich die meisten anderen Quads 1992 als PKW offen deklariert und eingetragen.

    Da Quads technisch gesehen aber eher Motorräder waren als Autos, wurde also gerne mal von einem Tüvler, der so'n Ding nur vom Hörensagen kannte falsch eingetragen.

    Wenn du damals ein Quad fuhrst und irgendwo stehen bliebst, hast du (in Deutschland!) direkt ein paar bis eine ganze Traube Menschen um dich herum mit vielen Fragen.

    Keine Ahnung, ob es damals schon COC-Papiere gegeben hat und ob Kymco diese nachreichen kann.

    Wie gesagt, ich bin überrascht, das die damlas überhaupt schon Quads produziert haben und das die nach Deutschland gekommen sind.

  • Ok, danke für die Info.

    Dann scheint das in dem Schein wohl so richtig zu sein, auch wenn ich das Zahlen & Buchstabenwirrwa nicht so ganz nachvollziehen kann.

    Ich weis ja nicht ob der TÜV zwischen "normalem" PKW/ KFZ und leichtem 4-rädrigem KFZ unterscheidet, da sie mehr Geld kassieren können vermutlich leider nicht.

    Und wenn die 26 als Fzg.-Klasse ja doch richtig ist, wird es vermutlich auch keine COCs geben, da die Klasse ja extra mit Deutschland angegeben ist, da braucht es den Extrazettel dann auch nicht.

    Naja, jedenfalls gibt es wohl doch noch lebende "Dinosaurier" bei den Quads, wenigstens ein kleiner Trost ;)

  • Die Beschwerde ging ja direkt zu TÜV Nord und von da dieser Brief mit der Begründung es steht 4 rädriges KFZ .... ich werde einfach mal ein Anwalt über Rechtschutz draufschlagen lassen und in Zukunft meine Fahrzeuge ( insgesamt vier + Quad ) bei der Dekra und co prüfen lassen

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