Standlicht nur mit dem Schlüssel im Zündschloß - Sachmangel?

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  • Hallo Alle

    Vor kurzem habe ich ein Elektroquad mit Strassenzulassung gekauft.

    Klasse L6e - bis 45km/h

    Eine böse Überraschung war daß man nur zwischen dem Abblend- und Fernlicht umschalten kann, aber nicht ausschalten. Auf der Suche nach dem Lichtschalter habe ich einen Schalter auf dem Lenker gefunden aber der ist nicht angeschlossen.

    Laut Bedienungsanleitung (übersetzt) hat der Lichtschalter keine Funktion. Als Grund wurde genannt dass Standlicht beim starten des Motors leuchten muß und die Funktion des Abblend- und Standlichts wurde verknüpft.

    Gerade habe ich noch ein Mal geprüft - Am Tag mit Licht müssen nur Krafträder fahren.

    Ich halte es für einen Sachmangel, daß mit dem Schlüssel im Zündschloss brennt das Licht immer, ohne den Schlüssel - nie.

    Am Tag muß ich nicht mit Licht fahren.

    Dafür auf einer Landstraße darf ich nur mit Licht stehen.

    Im §17 Punkt 4 StVO steht:

    "Haltende Fahrzeuge sind außerhalb geschlossener Ortschaften mit eigener Lichtquelle zu beleuchten..." Das verstehe ich - immer, unabhängig von der Helligkeit.

    Wenn man auf einer dunklen Strasse das Fahrzeug stehen lassen muß, hat man 2 Möglichkeiten:

    1. Der Schlüssel bleibt im Schloß damit das Abblenlicht leuchtet. Dann kann jeder mit dem Quad wegfahren.

    2. Das Quad steht im dunklem ohne Beleuchtung.

    Jede Variante ist eine Ordnungwidrigkeit.

    Laut §434 BGB

    ist die Sache frei von Sachmängeln,

    1.wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst

    2.wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.

    Bei einem PkW wäre das ein zweifelloses Sachmangel. Nach meiner Meinung sollte es auch bei Quads üblich sein, dass das Standlicht auch mit dem ausgezogenen Schlüssel brennen kann.

    Aber weil ich bis jetzt mit Quads nichts zu tun hatte, wäre ich dankbar für Äußerungen, und Infos wie es insbesondere bei den Leichtquads (bei Sachen der gleichen Art) aussieht.

    Bevor ich mich mit der Reklamation wende möchte ich meine Überzeugung mit anderen Meinungen bestätigen.

    Weil wenn ich Recht habe sind alle Exemplare von diesem Quad mangelhaft.

    Es handelt sich nicht um ein defektes Teil das man austauschen kann, eher um einen Baufehler. Dann würde sich voraussichtlich der Händler stark vor Anerkennung der Reklamation währen.

    Gruß

    Jerzysz

  • Die Frage ist, ob es für Fahrzeuge bis 45 kmh Ausnahmen gibt.

    Ich würde mich an einen Anwalt wenden, denn du wirst hier meinungen erhalten und keine Rechtssicheren Aussagen.

    Aber von mir aus Danke für deine Ausführungen. Ich habe wieder was dazu gelernt.

  • wirst du bei keinem offenen Fahrzeug finden das du etliche Verbraucher ohne Schlüssel einschalten kannst. Jeder kann heute nur noch mit den Fingern was anschauen und dann brennt immer was wenn du zurückkommst. Mußt schon froh sein wenn die Warnblinkanlage ohne Zündschlüssel funktioniert.

  • Ja, und dann kommst du vom Einkauf zum Quad und die Warnblinker sind an, weil irgendein Idiot seine Kinder auf dem Fahrzeug hat rumturnen lassen. Alles schon erlebt.:bash:

  • Ich kann dir versichern, bei meinem quad (Trition 450 LOF) leuchtet das Standlicht auch nur in Verbindung mit eingeschalteter Zündung. Ein schalten ohne Zündung oder ausschalten bei eingeschalteter Zündung ist nicht möglich. Das ist bei vielen Fahrzeugen so. Wo ist dein Problem?

  • Ich kann dir versichern, bei meinem quad (Trition 450 LOF) leuchtet das Standlicht auch nur in Verbindung mit eingeschalteter Zündung. Ein schalten ohne Zündung oder ausschalten bei eingeschalteter Zündung ist nicht möglich. Das ist bei vielen Fahrzeugen so. Wo ist dein Problem?

    Ist auch bei den Canam-Fahrzeugen so, Standlicht nur mit Zündschlüssel, Warnblinker geht dauernd.

    Wenn er das Fahrzeug als Laternenparker abstellen will sollte ein Park/Standlicht einzuschalten sein. Das Quad ist aber nicht so groß und kann deshalb auch im Straßengraben geparkt werden.

    Wenn er es unbedingt haben will kann er sich ja ein Halterelais für die entsprechenden Funktionen einbauen lassen.

  • Ich kann dir versichern, bei meinem quad (Trition 450 LOF) leuchtet das Standlicht auch nur in Verbindung mit eingeschalteter Zündung. Ein schalten ohne Zündung oder ausschalten bei eingeschalteter Zündung ist nicht möglich. Das ist bei vielen Fahrzeugen so. Wo ist dein Problem?

    Kann ich für Kymco auch bestätigen, dass es so ist...

    Und auch ich versteh das Problem nicht so ganz... :/

    Allzeit gute Fahrt aus der Oberpfalz :7_14_5:

  • Danke für alle Antworte

    Mein Problem liegt teilweise daran dass es ärgerlich ist.

    Das Quad wird überwiegend am Tag auf Feldwegen und schmalen Straßen benutzt. 2 Fahrzeuge können vorbeifahren nur wenn eins auf einer kleinen Standflächen stehenbleibt, die sich jede paar Hundert Meter befinden - machen die Straße etwas breiter.

    Das Fahren mit Licht am Tag ist nicht gesetzlich vorgeschrieben und erhöht die Sicherheit nicht. Traktoren und PkWs, die dort normalerweise nicht schneller als Mofas fahren, überfahren mich nicht auch wenn ich ohne Licht fahre. Das Licht ist in dem Fall völlig nutzlos und verbraucht nur Strom. Beim Benzinfahrzeug kann das keine Rolle spielen. Beim Elerktroantrieb der völlig unnötiger Stromverbrauch (obwohl sehr klein im Vergleich mit dem Stromverbrauch vom Antrieb) geht mir auf die Nerven.
    Kurz gesagt: das Licht beim Fahren ist mit seltenen Ausnahmen absolut nutzlos und hat einen negativen (auch wenn sehr kleinen) Einfluss auf die Reichweite.

    Das Quad soll auch als Gartentraktor manchmal einen Anhänger ziehen. Dann bin ich gezwungen am sonnigen Tag meinen Garten zu beleuchten:(

    Auf jeden Fall, wenn das üblich ist, ist das kein Sachmangel.

    Die Kabel durch den Lichtschalter ziehen, soll nicht schwierig sein. Diese Änderung möchte ich auf jeden Fall vornehmen.

    Das Problem mit dem Standlicht:

    Ich kann dir versichern, bei meinem quad (Trition 450 LOF) leuchtet das Standlicht auch nur in Verbindung mit eingeschalteter Zündung. Ein schalten ohne Zündung oder ausschalten bei eingeschalteter Zündung ist nicht möglich. Das ist bei vielen Fahrzeugen so. Wo ist dein Problem?

    Ich sehe das so:

    Aus dem Auto kann man mit dem eingeschalteten Standlicht aussteigen. Wann es vorgeschrieben ist, kann man das tun.

    Es hat mich eigentlich überrascht daß es bei vielen Quads so ist.

    Dann heißt es, wo ein PkW nur mit Standlicht stehen darf, darf kein Quad stehen.

    Ist das kein Problem? Wozu haben die PkWs das Standlicht?

    RRichard schreib: "...Warnblinker geht dauernd..."

    Fahrzeuge bis 45km/h mußen keinen Warnblinker haben, und mein Quad hat keinen.

    Ohne den Schlüssel im Schloß leuchtet bei meinem Quad gar nichts.

    Auf das Standlicht könnte ich leicht verzichten wenn ich den Warnblinker hätte.

    Das Quad ist aber nicht so groß und kann deshalb auch im Straßengraben geparkt werden. Und was wenn es Planken zwischen der Strasse und dem tiefen Graben gibt?

    Voraussichtlich werde ich das Standlicht sehr selten brauchen, vielleicht jahrelang gar nicht. Aber wenn man Pech hat...

    Den Warnblinker im Auto benutze ich seltener als 1 Mal pro 5 Jahre, aber benutze.

    Ich weis schon dass es bei den meisten Quads so ist. Bin noch gespannt ob es Quads ohne Standlicht und ohne Warnblinker gibt.

    Und selbstverständlich geht es um Quads die auf der öffentlichen Straßen fahren dürfen.

    Im Fiat126 konnte man den Schlüssel in 2 Positionen ausziehen: In einer war alles aus, in der zweiten konnte das Standlicht brennen. Eine solche oder ähnliche Lösung beim offenen Fahrzeug kann vorbeugen, dass jemand was ein oder ausschaltet. Licht könnte ohne Schlüssel im Schloß brennen. Mit etwas dieser Art habe ich eigentlich gerechnet. Einfach und praktisch.

  • Ohne dich angreifen zu wollen...

    Ich zum Beispiel fahre grundsätzlich MIT Licht - egal ob mitten in der Nacht, bei Regen oder bei strahlendem Sonnenschein...

    Und das, seit ich den Führerschein habe und egal, mit welchem Fahrzeug...

    Allzeit gute Fahrt aus der Oberpfalz :7_14_5:

  • Das Fahren mit Licht am Tag ist nicht gesetzlich vorgeschrieben und erhöht die Sicherheit nicht.

    Aber natürlich erhöht es die Sicherheit, weil man eher gesehen wird. Ich fahre grundsätzlich mit Licht, auch Tagsüber!

  • Also bei meiner Möhre leuchtet oder hupt oder blinkt ohne Schlüssel gar nichts.

    Auch nicht die Warnblinkanlage!

    Und sobald der Motor läuft, wird der Lichtschalter überbrückt und das Abblendlicht

    zwingend eingeschaltet.

    Somit sind die LED Streifen (Standlicht) völlig nutzlos.

    Wenn man das ändern will, dann muss man selber Hand anlegen...

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    Einmal editiert, zuletzt von ATVROOKIE (18. Mai 2020 um 23:33)

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