Hallo Alle
Vor kurzem habe ich ein Elektroquad mit Strassenzulassung gekauft.
Klasse L6e - bis 45km/h
Eine böse Überraschung war daß man nur zwischen dem Abblend- und Fernlicht umschalten kann, aber nicht ausschalten. Auf der Suche nach dem Lichtschalter habe ich einen Schalter auf dem Lenker gefunden aber der ist nicht angeschlossen.
Laut Bedienungsanleitung (übersetzt) hat der Lichtschalter keine Funktion. Als Grund wurde genannt dass Standlicht beim starten des Motors leuchten muß und die Funktion des Abblend- und Standlichts wurde verknüpft.
Gerade habe ich noch ein Mal geprüft - Am Tag mit Licht müssen nur Krafträder fahren.
Ich halte es für einen Sachmangel, daß mit dem Schlüssel im Zündschloss brennt das Licht immer, ohne den Schlüssel - nie.
Am Tag muß ich nicht mit Licht fahren.
Dafür auf einer Landstraße darf ich nur mit Licht stehen.
Im §17 Punkt 4 StVO steht:
"Haltende Fahrzeuge sind außerhalb geschlossener Ortschaften mit eigener Lichtquelle zu beleuchten..." Das verstehe ich - immer, unabhängig von der Helligkeit.
Wenn man auf einer dunklen Strasse das Fahrzeug stehen lassen muß, hat man 2 Möglichkeiten:
1. Der Schlüssel bleibt im Schloß damit das Abblenlicht leuchtet. Dann kann jeder mit dem Quad wegfahren.
2. Das Quad steht im dunklem ohne Beleuchtung.
Jede Variante ist eine Ordnungwidrigkeit.
Laut §434 BGB
ist die Sache frei von Sachmängeln,
1.wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst
2.wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.
Bei einem PkW wäre das ein zweifelloses Sachmangel. Nach meiner Meinung sollte es auch bei Quads üblich sein, dass das Standlicht auch mit dem ausgezogenen Schlüssel brennen kann.
Aber weil ich bis jetzt mit Quads nichts zu tun hatte, wäre ich dankbar für Äußerungen, und Infos wie es insbesondere bei den Leichtquads (bei Sachen der gleichen Art) aussieht.
Bevor ich mich mit der Reklamation wende möchte ich meine Überzeugung mit anderen Meinungen bestätigen.
Weil wenn ich Recht habe sind alle Exemplare von diesem Quad mangelhaft.
Es handelt sich nicht um ein defektes Teil das man austauschen kann, eher um einen Baufehler. Dann würde sich voraussichtlich der Händler stark vor Anerkennung der Reklamation währen.
Gruß
Jerzysz