Trotzdem gruselig.
Fahrzeugschein Cforce 820 Adventure
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Also gebremst Hänger sind Berg ab null Problem egal ob 2 oder 3 Tonnen... Bremse entsprechend ausgelegt am Hänger mit entsprechender Auflauf Einrichtung null Probleme.
Lustig wird es Berg auf wenn man anhalten muss da zieht der Hänger nix mehr mit bremsen....
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Gerade noch mal in meinem Fahrzeugschein geschaut. Dachte könnte nur 160kg ungebremst ziehen.... Darf sogar 300kg. Da kann ich doch noch mit einem Anhänger mit Dachzelt liebäugeln.
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du hast doch noch kein quad laut deinem avatar
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Muss ich mal ändern. Habe ne schwarze und eine orange cf1000.
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Ich hole das Thema hier nochmal aus der Senke:
Was ist den wenn man so eine Kupplung hier kauft:
https://www.ebay.de/itm/Anhangerku…KEAAOSw2s1UuoeN
Diese ist bist 3,5 Tonnen zugelassen.
Bei LOF gelten andere Massen wie im PKW Bereich. Was ich nun gelesen habe ist bei einer 4 Rad Bremse (hat mein Quad ja) und einem Gebremsten Hänger dürfen das 4 Fache des tatsächlichen Fahrzeuggewichts gezogen werden.
Ebenso sollten pro Tonne Zuggewicht 2,2 KW Leistung vorhanden sein.
Denkt ihr das könnte klappen mit so einer Geprüften Kupplung zum Tüv zu gehen?
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wenn du einen TÜV Prüfer hast der dir das berechnet und der Fahrzeug herstelle da für eine freigabe gibt um diese Gewicht zu ziehen das der antrieb das aushelt
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Also ich hab nochmal geschaut auf meiner Kupplung steht D: 14,9 Kn und S 225 KG
Der Antrieb dürfte dem TÜV völlig egal sein das ist dein Problem wenn dir das Getriebe verreckt.
Aber wenn man sich mal so im Landmaschienen und Waldforen umschaut da ziehen die Teile regelmäßig Hänger mit über eine Tonne Jahre lang ohne Probleme .
Mir würde ja eine geringe Erhörung schon reichen vor allem bei der Ungebremsten Last 50-100 Kg mehr wären ausreichend für mich.
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der Hersteller muss aber bescheinigen das das Fahrzeug bei so und so viel Prozent Steigung anfährt und beschleunigt ( bei zulässigen gesamt Gewicht und angehängter last )
die prozendur hatte ich schon mal mit einer APE TM Diesel
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Aber warum muss man das beim Traktor beispielsweise nicht? Für Schlepper (Lof Fahrzeuge) gibt es der StVo nach eine Regel die Besagt das tonne Zuggewicht 2,2 KW Motorleistung vorhanden sein müssen.
Ebenso haben LOF Fahrzeuge oftmals nichts im Schein stehen was die Anhängerlast begrenzt, da diese oftmals von der AHK vorgegeben wird.
Und das Beschleunigen am Berg sollte ja wohl ein Witz sein zumindest für den umgebremsten Teil ich darf gebremst 690 Kg Bergauf macht es kein unterschied ob mein Hänger gebremst ist oder nicht.
Wie komme ich den an so eine Bescheinigung ran CF Moto hat ein Miserablen Kundenservice der Antwortet gar nicht... .
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das mit ungebremst ist schwierig bei der APE haben wir damals auch nur 100kg ungebremst eingetragen bekommen weil Piaggio kein richtiges brems gutachten Berechnung von der APE vor legen konnte .
das lasten gutachten habe ich damals über Piaggio Deutschland bekommen Telefonisch angefragt und zugeschickt bekommen .
das Endergebnis wahr 100kg ungebremst und 920kg gebremst
im gutachten stand sogar ein höher wahrt drin nur 920 kg war max um in den 2 gang schalten zu können . ( das ATV hat in L auch mehr kraft aber du kannst nicht in H schalten )
meine Kymco hatte damals im Fahrzeugschein unten drin sehen im L gang 1280 kg und im H gang bis 80km/h 579kg es wahr dann auch ein Ackerschlepper Schnellläufer laut Eintragung.
und bei KSR nachfragen stelle ich mir schwer vor .
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KSR ist zu Inkompetent um auf Anfragen zu Antworten. Ich weiß das einige hier die 450 er haben mit bereits 200 Kg Anhängerlast.
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