Kennzeichen Größe LOF-Zulassung

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!

  • Also bei mir Baden-Württemberg ist oder war es so ich war dort für kurzkennzeichen normale Größe da haben sie gesagt bitte Fahrzeug vorführen, ok hab ich gemacht . Als sie mein Beast gesehen haben sahen sie auch das es schwirg ist da ein großes Schild hin zu machen, mein Argument...Bei nem großes Schild bekommt der Motor zu wenig Luft ^^ Ok kleines Schild bekommen für vorne ( sieh Profil Bild) als ich dann die schilder hab machen lassen sagt die Frau oh hinten geht das nicht da passen die Abstände nicht ( großes Schild) sie ruft bei der Zulassung an sagt denen hmm passt nicht.....die ok hinten auch kleines Schild :S

    Ist aber von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich

  • Hatt das so schon mal einer durchgezogen ?

    Steht in dem Fahrzeugbrief nicht drinn das es ein Quad ist (meine Unterlagen sind noch nicht da) oder steht da bloß Ackerschlepper ?

    mfg

  • Es steht nicht Quad drin, nur Ackerschlepper und die Schlüsselnummer.

    Das kann genausogut ein Kleintraktor sein oder ein ATV.

  • Hallo,

    ich habe seit ein paar Wochen eine nagelneue ZForce 1000 Sport mit LOF Zulassung und möchte meine Erfahrung bzgl. der Zulassung teilen.

    Habe mich mehrere Stunden mit dem Thema auseinander gesetzt, da ich selbst die verkleinerten wollte und gescheitert bin.

    Zulassungsstelle Erding (Bayern) - Leider die negativste die ich bisher erlebt habe (war schon in 3 anderen Landkreisen).

    Jeder der ein verkleinertes Kennzeichen für's Quad gestempelt bekommt kann sich glücklich schätzen, da dies rein rechtlich anscheinend falsch ist.

    "Verkleinerte zweizeilige Kennzeichen sind nur für Leichtkrafträder, sowie für lof Zugmaschinen nach der Richtlinie 2003/37/EG bzw. nach der Verordnung (EU) 167/2013 und deren Anhängern vorgesehen. Keine verkleinerte Kennzeichen erhalten sogenannte Quads, da diese selbst, wenn sie als lof Zugmaschine verschlüsselt sind nicht der Richtlinie 2003/37/EG bzw. nach der Verordnung (EU) 167/2013 entsprechen."

    Ein Anwalt erklärt des Weiteren:

    Ich hoffe das erspart jemanden eine Enttäuschung und etwas Kleingeld beim Schilder bestellen... ich kann mir die Kleinen nämlich an die Wand hängen :')

ANZEIGE