Hallo,
Bis August diesen Jahres muss die Kiste wieder auf die Straße, dann sind die 3 Jahre rum. Verpasse ich den Termin wird's ne Vollabnahme und die will ich vermeiden
welche 3 Jahre meinst du?
Der Paragraf 21 StVZO regelt die Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge. Vollgutachten sind Pflicht für Fahrzeuge, die länger als 7 Jahre außer Betrieb gesetzt wurden und für die keine der folgenden Unterlagen für die Wiederzulassung vorliegt:
- Datenbestätigung
- Bescheinigung über die Einzelgenehmigung
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung
Quelle: TÜV Süd
Lass dich aber deshalb nicht bremsen!
Gruss
Frido