Auf dem Weg zur Jagd darfst Du deine Waffe transportieren, führen darfst Du sie nur im zur Jagd berechtigtem Revier.
Hallo Rg2108,
leider ist diese Aussage falsch. Ein Jäger muss seine Waffe auf dem Weg nicht transportieren, er darf sie ungeladen führen.
Das ganze ist im §13 des Waffengesetzes Absatz 6 geregelt:
Ein Jäger darf Jagdwaffen zur befugten Jagdausübung einschließlich des Ein- und Anschießens im Revier, zur Ausbildung von Jagdhunden im Revier, zum Jagdschutz oder zum Forstschutz ohne Erlaubnis führen und mit ihnen schießen; er darf auch im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten die Jagdwaffen nicht schussbereit ohne Erlaubnis führen. Der befugten Jagdausübung gleichgestellt ist der Abschuss von Tieren, die dem Naturschutzrecht unterliegen, wenn die naturschutzrechtliche Ausnahme oder Befreiung die Tötung durch einen Jagdscheininhaber vorsieht.
Der Weg zur und von der Jagd ist damit abgedeckt, das mit den 3 Handgriffen und so entfällt. Auf dem Weg zum Schiessstand transportierst du die Waffe.
Ins Revier darfst du sie ungeladen führen.
Gruß Survival-Freak