Waffen / Gewehrhalterung für das ATV

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  • Auf dem Weg zur Jagd darfst Du deine Waffe transportieren, führen darfst Du sie nur im zur Jagd berechtigtem Revier.

    Hallo Rg2108,

    leider ist diese Aussage falsch. Ein Jäger muss seine Waffe auf dem Weg nicht transportieren, er darf sie ungeladen führen.


    Das ganze ist im §13 des Waffengesetzes Absatz 6 geregelt:

    Ein Jäger darf Jagdwaffen zur befugten Jagdausübung einschließlich des Ein- und Anschießens im Revier, zur Ausbildung von Jagdhunden im Revier, zum Jagdschutz oder zum Forstschutz ohne Erlaubnis führen und mit ihnen schießen; er darf auch im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten die Jagdwaffen nicht schussbereit ohne Erlaubnis führen. Der befugten Jagdausübung gleichgestellt ist der Abschuss von Tieren, die dem Naturschutzrecht unterliegen, wenn die naturschutzrechtliche Ausnahme oder Befreiung die Tötung durch einen Jagdscheininhaber vorsieht.

    Der Weg zur und von der Jagd ist damit abgedeckt, das mit den 3 Handgriffen und so entfällt. Auf dem Weg zum Schiessstand transportierst du die Waffe.

    Ins Revier darfst du sie ungeladen führen.

    Gruß Survival-Freak

  • Na dann

    Hoffentlich kommt ein Schweinderl vorbei

    Weidmannsheil oder gut Schuß

    Wenn keiner hilft :/ kann niemanden geholfen werden :facepalm: deshalb helfe ich wo es geht :handshake:

    1. DQF Treffen 2022 - ich war dabei

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  • Der Weg ins Revier ist bei mir 300km weit, deshalb meine Unterscheidung von Transport und führen.

    Der §13 Absatz 6 regelt das Führen im Revier, wenn Du 3 Dörfer weiter wohnst, gilt das gleiche für den Transport wie bei der Fahrt zum Schießstand.

    Da Du nur 500m ins Revier hast, wohnst Du demnach im Revier, dann spielt die Unterscheidung für Dich natürlich keine Rolle

  • Der §13 Absatz 6 regelt das Führen im Revier, wenn Du 3 Dörfer weiter wohnst, gilt das gleiche für den Transport wie bei der Fahrt zum Schießstand.

    Nein. Da wiederspreche ich dir ganz klar. Im ersten Teil steht ganz klar im Revier, dann schau dir das Fett markierte von mir an an, da steht nichts von Revier dabei.Unter diesen Teil fällt die Fahrt ins Revier. Gehe ich bei einem Freund ca. 10km weiter jagen, fahre ich auch mit der entladenen Waffe auf dem Beifahrersitz dorthin. Das ist laut Gesetz mein gutes Recht. Bei 300km Anreise zur Jagd würdeich sie auch transportieren und nicht führen.

    Zeig mir einfach den Gesetzestext wo steht das ich auf dem Weg ins Revier nicht führen darf, sondern in einem Futteral die Waffe verpackt hinfahren muß? Dann nehme ich alles wieder zurück.

    https://www.jagderleben.de/news/polizeiko…sgemaess-711519

    gutes Beispiel, was hat der Jäger falch gemacht? geladenes Magazin war in der Waffe, das war das Problem. Unter dem Artikel hat das Forum Waffenrecht nochmal klar gestellt das die Waffe frei geführt werden darf auf dem Weg ins Revier. Wichtig, entladen.

    http://www.jagdverband-donauwoerth.de/Service/Gesetz…entransport.pdf

    https://wildundhund.de/wp-content/upl…affengesetz.pdf

    Das wars nun von meiner Seite dazu, denke das es sonst keinen hier im Forum interessiert.

  • Das wars nun von meiner Seite dazu, denke das es sonst keinen hier im Forum interessiert.

    Interessieren schon Aber die allermeisten sind wie ich keine Jäger und mal über den Tellerrand zu schauen ist auch kein Fehler

    Meine Erfahrung hier im Forum ist dass viele selten reinschauen um mit seltenen Themen ihr wissen spät einstellen

    Also ruhig Blut 8)

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  • Zeig mir einfach den Gesetzestext wo steht das ich auf dem Weg ins Revier nicht führen darf, sondern in einem Futteral die Waffe verpackt hinfahren muß? Dann nehme ich alles wieder zurück.

    Du hast Recht!

    Dann bin ich jahrelang zu vorsichtig gewesen.

  • Dennoch kann ich mir nicht vorstellen, dass auf offener Strasse ein Gewhehr so transportiert werden darf.

    Kann ja im Prinzip jeder klauen!

    ich weiss, dass du ins Revier fährst, ich provozier einen kleinen Unfall oder lenke dich mit einer hübschen Frau mit einer Panne ab und weg ist die Knarre! Im Gegensatz zu offenen Transport im anschliessbaren Auto oder beim Tragen über der Schulter.

  • Einen Unfall provozieren....gaaaanz schlechte Idee bei griffbereiter Waffe! ;)

    Du beobachtest am Parkplatz des Schießstandes wo die Waffenkoffer untergebracht werden, z.B. im Kofferraum oder auf der Rücksitzbank des Pkw, an der nächsten roten Ampel öffnest du den Kofferraum oder die hintere Tür, schnappst dir den Wassenkoffer und bist weg.

  • Du beobachtest am Parkplatz des Schießstandes wo die Waffenkoffer untergebracht werden, z.B. im Kofferraum oder auf der Rücksitzbank des Pkw, an der nächsten roten Ampel öffnest du den Kofferraum oder die hintere Tür, schnappst dir den Wassenkoffer und bist weg.

    ....und dann ist es Diebstahl und wird von der Versicherung gedeckt da die Waffe nicht sichtbar transportiert wurde 😉

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