Maira Stura dauerhaft für Kfz gesperrt

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  • Hallo,

    in dem von mir verlinkten Artikel heißt es:

    "Im Sommer 2020 gab es nun einen weiteren Erlass der zuständigen Kommune Canosio, der die Befahrbarkeit regelte."

    Hier die Onlineübersetzung des genannten Erlasses:

    Angesichts der Tatsache, dass das Gebiet des Pianoro della Gardetta aus landschaftlicher und naturalistischer Sicht ein Gebiet von außergewöhnlichem Wert darstellt, das als besonderes Schutzgebiet (SPA) ausgewiesen und von APAT als italienisches geologisches Erbe registriert wurde;

    Angesichts der Tatsache, dass die Gardetta-Militärstraße Nr. 308 aufgrund ihrer Größe nicht mit einer übermäßigen Belastung des motorisierten Verkehrs belastet werden kann, da die Sicherheit von Fahrzeugen und Personen insbesondere in Zeiten eines größeren Zustroms von Touristen nicht gewährleistet wäre;

    Daher wurde es als notwendig erachtet, Maßnahmen zu ergreifen, um die Landschaft und die Umwelt des Gebiets sowie die Straßeninfrastruktur zu schützen und die öffentliche und private Sicherheit der Nutzer des betreffenden Straßennetzes zu gewährleisten.

    Angesichts der Kunst. 11 Absatz 4 des Regionalgesetzes 2. November 1982, n. 32 die vorsieht, dass die Gemeindeverwaltungen auf den Straßen ihrer eigenen Zuständigkeit den Transit motorisierter Fahrzeuge verbieten können, wenn dies für die Zwecke des Umweltschutzes als angemessen erachtet wird;

    In Anbetracht des D.P.R. 24.07.1977 Nr. 616;

    Angesichts der Artikel 5-6 Absätze 4 und 5 des Gesetzesdekrets 30.4.1992, Nr. 285 (neue Straßenverkehrsordnung);

    In Anbetracht des D.P.R. 16/11/1992, nr. 495 - Durchführungs- und Ausführungsbestimmungen der neuen Straßenverkehrsordnung;

    GEMEINDE VON CANOSIO - Prot 0000907 vom 27/06/2020 Tit 10 Cl 1 Fasc 1

    In Anbetracht des Gesetzesdekrets vom 18. August 2000, n. 267 art. 50 Absatz 4;

    BESTELLEN

    Das Fahrverbot entlang der Stadtstraße Colle del Preit von der Kreuzung Colle del Preit - Rifugio Gardetta - Colle Cologna für alle Kategorien von Kraftfahrzeugen ab dem 4. Juli 2020 für alle Samstage und Feiertage bis zum 15. September 2020 und für den gesamten Zeitraum von 10 bis 20. August 2020; An den in Nummer 1 genannten Tagen das Transitverbot im Abschnitt Grange Selvest - Colle del Preit mit roter Ampel an der elektronischen Schranke (Zustand bestimmt durch die Erschöpfung der Parkplätze in Colle del Preit); Das Parkverbot im Gebiet Colle del Preit und im Gebiet Grange Selvest mit Ausnahme der als Parkplätze abgegrenzten Gebiete;

    Die Anwendung der folgenden Ausnahmen gemäß Art. 11 Absatz 6 des L.R. 32/1982 sowie für die weiteren unten angegebenen Benutzerkategorien:

    a) für Fahrzeuge, die für agro-silvopastorale Tätigkeiten bestimmt sind, für hydraulische Forstarbeiten, für Erste Hilfe, Forstüberwachung, Brandschutz, öffentliche Sicherheitsmaßnahmen sowie für Fahrzeuge, die für den öffentlichen Dienst verwendet werden;

    b) Fahrzeuge für den kollektiven Transport von Personen, die von der Gemeinde mit einer bestimmten vorübergehenden oder dauerhaften Bestimmung zugelassen wurden;

    F Für Fahrzeuge mit dem entsprechenden "ungültigen" Abzeichen gemäß Artikel 381 des Präsidialdekrets 495/1992.

    G Für Fahrzeuge mit der entsprechenden Genehmigung der Gemeinde

    Das dauerhafte Verbot des Transits und Parkens von Wohnmobilen und Wohnwagen entlang der gesamten Strecke Grange Selvest - Kreuzung Rifugio Gardetta - Colle Cologna

    Für den Abschnitt Bivio Rifugio Gardetta - Colle Cologna das ständige Transitverbot für alle Fahrzeuge, die nicht mit Allradantrieb ausgestattet sind;

    Für die Sektion Bivio Rifugio Gardetta - Colle Cologna gilt das ständige Transitverbot für alle motorisierten Fahrzeuge in der Nacht (von 21.00 bis 05.00 Uhr).

    Gemäß Artikel 3 Absatz 4 des Gesetzes 07/08/90 Nr. 241 teilen wir Ihnen mit, dass gegen diese Verordnung in Anwendung des Gesetzes 06/12/71 Nr. 1034 jeder, der ein Interesse hat, Berufung einlegen kann: wegen Inkompetenz übermäßige Befugnisse oder Gesetzesverstöße innerhalb von 60 Tagen nach Veröffentlichung beim regionalen Verwaltungsgericht oder alternativ eine außerordentliche Berufung an den Präsidenten der Republik, die innerhalb von 120 Tagen nach Veröffentlichung vorgeschlagen werden muss;

    Strafe für Straftäter in Übereinstimmung mit dem Gesetz.

    Canosio dort 27. Juni 2020. Der Bürgermeister

    VALLERO Domenico

    In diesem Erlass erkenne ich kein generelles Fahrverbot, nur eine temporäre Sperrung im von mir rot hervorgehobenen Zeitraum. :/

    Gruss

    Frido

  • Ich finde das ok. Man muss ja mit dem Moped auch nicht ständig überall hinfahren.

    Das Sellajoch ist im Juli und August auch mittwochs gesperrt für Kraftfahrzeuge und das ist besser befahrbar, da asphaltiert.

    Das weiß man und kann entsprechend planen.

    Grüße Mr.Gibbs
    QTNA
    Fliegen ist nicht schöner...

  • Ist ja schon länger so und allgemein bekannt, daß einige Militärpässe an Wochenenden und Feiertagen gesperrt sind. Ist auch nicht weiter tragisch - dann fahre ich halt mal in der Woche dorthin.

    Davon ausgehend, daß das mittlerweile so ziemlich Jeder mitbekommen haben sollte, habe ich die "Hiobsbotschaft" ohne zu lesen als Totalsperrung wahrgenommen.

    Ist in Ordnung wie es war und ist.

  • Hallo,

    die Überschrift des Artikels lautet ja auch:

    Maira-Stura-Kammstraße nur noch unmotorisiert

    und wenn man den Artikel liest entsteht der Eindruck, dass es einen Erlass gibt und das Fahrverbot gilt. Andererseits gibt der dort genannte oben zitierte Erlass das nicht her, man bezieht sich auf Zeitungsartikel und Aussagen des Tourismusverbandes die anscheinend eine Sperrung befürworten, ob und wann die kommt erscheint unklar.

    So interpretiere ich den Artikel nachdem ich den Erlass übersetzt und gelesen habe, ob das stimmt :?:

    Gruss

    Frido

  • Moin

    Zitat

    Maira Stura dauerhaft für Kfz gesperrt

    =O :/

    Und ich dachte schon eine "Quad-Rennfahr-Tante" wurde gesperrt :sshock::grin:

    Saisonale und/ oder regionale Verkehrseinschränkungen werden uns in Zukunft noch öffter begegnen.

    Ich erinnere mich da an die dbA-Geschichte in Austria, da hört man auch schon nix mehr von ;)

    Und z.Tl. finde ich solche "Veranstalltungseinschränkungen", insbesondere am Wochenende, gar nicht mal sooo schlecht.

    Ich wohne hier in der Nähe von 2 "Rennstrecken" wo in der Saison fast wöchentlich Idioten vom Asphalt gekratzt und eingetütet werden.

    Aber lassen wir das, die Debatte wird es immer wieder geben und wie immer, . . . kein Ende oder Ergebniss finden :_popcorn:

  • Stimmt. In dem Moment wo ein Idiot verunfallt ist er ein toller Kerl, der völlig schuldlos ist. Da ist es völlig egal, ob der Idiot eine Stunde später vielleicht ein Kind platt gefahren hätte.

    Es ist geschmacklos und weltfremd solche Gefährder nach ihrem Ableben in den Himmel zu loben. Blöd Lives matter :thumbup:

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