Komplett Strassen ReifenUTV Polaris Ranger XP 1000 EPS BJ2021

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  • Moin!

    Ich habe mir für‘s Revier einen ziemlich voll-ausgestatteten Ranger geholt und würde mir gerne, um meine Maxxis Puschen zu schonen noch einen Komplettradsatz mit primär strassentauglichen Reifen holen.

    Einsatzprofil 95% Strasse 5% Wiese und Acker, weil meine Wegstrecke ins Revier 25km beträgt.

    Können auch gerne Stahlfelgen sein. Strassenzulassung muss aber sein. Die Betonung sollte auf Wirtschaftlichkeit liegen. Meist sind selbst Sommerreifen bei mir im Revier ausreichend. Nur im Herbst und Frühjahr kann es an einigen Wochen eng werden. Die mitgelieferten Maxxis möchte ich eigentlich nur nutzen, wenn es im Revier schlammig und weich wird, was nur an ein paar Wochen im Jahr der Fall ist.

    Habt Ihr eine Ahnung, was man da am besten so nehmen kann?

    Den Ranger habe ich mir primär geholt, um meinen ‚Neuen Defender‘ zu schonen. Wer schon mal einen rauschigen Keiler im Kofferraum hatte, weiss, was ich meine…


    Danke und Gruss

    Sabbatti

  • ob es überhaupt nötig ist!

    Kommt auf "nötig" an. Es ist halt seit 2017 vorgeschrieben, daß bei "winterlichen Straßenverhältnissen" (also Schnee, Schneematsch, Hagel) Winterreifen drauf sind. Ob die beim jeweiligen Einsatzzweck nötig sind, ist eine ganz andere Frage. Ich habe irgendwo gelesen, daß Geländereifen ohne Alpin-Zulassung (dieses Symbol mit dem Bergrücken, nicht das alte M+S Zeichen) "geeignet, aber nicht zugelassen" seien.

    LoF braucht übrigens eh keine Winterreifen - allerdings nur bei tatsächlicher Land- und forstwirtschaftlicher Nutzung.

    Gummiparagraphen für schwarzes Gummi. ^^

    Da es sehr förderlich für die Gesundheit ist, habe ich beschlossen, glücklich zu sein. (Voltaire)

    Mein "Alles über Quads"-Video. "Langschwerdt" bei YT

  • habe mal irgendwo aufheschnappt oder gelesen, das es bei LoF-Fahreugen keine Winterreifenpflicht gibt da diese grobstolliges Profil haben. Und somit die notwendigkeit für einen gegenzeichneten Winterreifen entfällt.

    Ich weiß nicht ob das 100% stimmt, klingt für mich aber logisch.

  • Ist eigentlich eindeutig:

    (3a) Der Führer eines Kraftfahrzeuges darf dies bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte nur fahren, wenn alle Räder mit Reifen ausgerüstet sind, die unbeschadet der allgemeinen Anforderungen an die Bereifung den Anforderungen des § 36 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung genügen. Satz 1 gilt nicht für

    1.Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft,

  • Soweit ein Kraftfahrzeug während einer der in Satz 1 bezeichneten Witterungslagen ohne eine den Anforderungen des § 36 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung genügende Bereifung geführt werden darf, hat der Führer des Kraftfahrzeuges über seine allgemeinen Verpflichtungen hinaus1.vor Antritt jeder Fahrt zu prüfen, ob es erforderlich ist, die Fahrt durchzuführen, da das Ziel mit anderen Verkehrsmitteln nicht erreichbar ist,
    2.während der Fahrta)einen Abstand in Metern zu einem vorausfahrenden Fahrzeug von mindestens der Hälfte des auf dem Geschwindigkeitsmesser in km/h angezeigten Zahlenwertes der gefahrenen Geschwindigkeit einzuhalten,
    b)nicht schneller als 50 km/h zu fahren, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist.

  • Bei mir in Österreicher ist das so das Quad und ATV mit einer L7E Zulassung gilt die Winterreifenpflicht! Das ist so!

    ATV und UTV mit einer Zulassung von T3A oder T3B gilt die Winterreifenpflicht nicht!

    Da ich aber mit meiner Ranger (T3A zulassung) jetzt im Winter auch viel unterwegs bin und die Original Reifen auf einer Schneefahrbahn nicht so unbedingt ideal sind. überleg ich gerade ob ich mir winterreifen kaufen soll!

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