Soweit ich das beurteilen kann, bleibt eingetragen, was eingetragen ist..
Sollte im Fahrzeugschein ganz unten aufgeführt sein und im Brief dito
Hallo,
beim gebrauchtkauf darauf achten, dass alle relevanten Teile im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung 1) Eingetragen sind, diese werden bei einer Wiederzulassung auch so übernommen.
Im Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung 2) stehen keine Eintragungen drin.
Die dazugehörigen Gutachten sollte dir der Verkäufer beim Kauf mitgeben, ansonsten vorher erkundigen ob man diese Nachbekommen kann.
Bei mir sind zb. eingetragen: N-Duro Hinterachse, E-ATV A-Arms, Tieferlegung ,Lenkungsdämpfer, Stahlflex Bremsleitungen, Felgen, Bereifung, Anhängekupplung, Nebelschlussleuchte, Nerfbars, Bremshebel, und und und, es sind 2 zusätzliche Seiten im Fahrzeugschein angeheftet.
Der Hersteller steht auch dabei.