Zeigt her Eure Lappen - wer darf was?

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  • Zur allgemeinen Erheiterung unten mein alter grauer Lappen Klasse 1 und 3, und darunter der neue nach dem Umschreiben auf Plastik.

    Ich weiß ja, daß ich mit dem Jagdschein so ziemlich alles darf, und angeblich auch mit der Plastikkarte, außer den berühmten 17,5 Tonnen (7,5t Zugfahrzeug und 10t Hänger mit Tandemachse).

    Gelten denn für mich auch diese neuen Bestimmungen, daß Zugfahrzeug + Anhänger nicht über 3,5t haben dürfen? Ich wüßte zwar im Moment nicht, wie ich die erreichen sollte, aber ich wüßte es trotzdem gerne. Die ganzen Hieroglyphen der neuen Klassen habe ich nämlich nie wirklich begriffen.

    Führerschein grau.png

    Führerschein plastik hinten.jpg

    Da es sehr förderlich für die Gesundheit ist, habe ich beschlossen, glücklich zu sein. (Voltaire)

    Mein "Alles über Quads"-Video. "Langschwerdt" bei YT

  • Ah, danke.

    Aber heißt das, daß ich keine Wohnwagen ziehen darf, oder wird das von BE mit abgedeckt? Und hat das auch noch etwas mit dem Datum zu tun? Ich glaube mich dunkel zu erinnern, daß Einschränkungen immer erst ab einem Stichtag gelten.

    Oder hilft mein C1E Eintrag da weiter?

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  • Hättest du mit der alten Klasse 3 nicht den C1E bekommen müssen?? So war's zumindest bei mir, als ich 2011 nach 14 Jahren neu beantragt habe.

    Oh, hab' deinen letzten Eintrag nicht zuende gelesen, sorry.

  • Ich denke hier ist alles erklärt: https://www.bussgeldrechner.org/fuehrerscheink…n-klasse-3.html bzw. https://www.bussgeldrechner.org/fuehrerscheink…rscheinklasse_B

    Zitat

    Führerscheinklasse: B

    Diese Führerscheinklasse schließt alle Fahrzeuge mit ein, die ein Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen aufweisen. [...] Schließlich ist es möglich, einen Anhänger mitzuführen. Dieser darf nicht schwerer als 750 kg sein.

    Ausnahme: Wiegt der Anhänger mehr als 750 kg, sollte das Gespann auf nicht mehr als 3,5 Tonnen kommen.

    [...]

    • Wenn die Schlüsselzahl 96 auf Ihrem Führerschein vermerkt ist, sind Sie berechtigt, eine Kombination aus Pkw und Anhänger zu fahren, bei der die Gesamtmasse zwischen 3,5 und 4,25 Tonnen liegt.

    Führerscheinklasse: BE

    Diese Führerscheinklasse richtet sich nach dem Gewicht des Anhängers oder Sattelanhängers – dieser darf bis zu 3,5 Tonnen wiegen. Damit dürfen in der Regel alle gängigen Pkw-Anhänger gezogen werden.

    Pauschal "Wohnwagen" lässt sich da nicht klären. Es kommt immer auf die aktuelle Masse des Anhängers, bzw. des Zuges an.

    Wobei ich mir gerade unsicher bin ob der B96 auch im Ausland gilt (Der B196 "A1" tut es nämlich leider nicht). Da ich BE hab weiß ich das nicht so genau.

  • Öhm - dem Bild nach ist CE dabei. Und ja, ich war so gerade über 50. Aber ich sage ja, da braucht man einen Doktortitel für.

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  • Geboren am 12.03.63? CE gültig bis 50, Verlängerung nur mit ärztlicher Untersuchung und Tauglichkeitsbescheinigung.

    Klasse C1

    Die Führerscheinklasse C1 ist die richtige Wahl für all jene, die mit mehr als 3,5 jedoch weniger als 7,5 Tonnen unterwegs sein möchten.

    Klasse C1E

    Für die Klasse C1E bestehen zwei Szenarien:

    • Es trifft ein Zugfahrzeug der Klasse C1 auf einen Anhänger mit mehr als 750 Kilogramm Maximalgewicht.
    • Ein Fahrzeug der Klasse B trifft auf einen Anhänger mit mehr als 3,5 Tonnen Gewicht – wenn also die Klasse BE nicht mehr ausreichen sollte.

    Insgesamt dürfen dabei jedoch 12 Tonnen Gesamtmasse nicht übertroffen werden.

    Quelle: Autoscout

    Darfst also Fahrzeuge bis max. 7,5 t fahren, max. Gespanngewicht 12 t, dabei ist das zulässige Gesamtgewicht gemeint.

  • Donnerkiesel - dann dürfte ich ja sogar 2t mehr als vorher. =O

    CE entspricht dann ja wohl teilweise der alten Klasse 2, die ich ja gar nicht hatte. Ich glaube, ich muss mich jetzt immer, wenn ich mich in ein neues Fahrzeug setze, erst mal schlau lesen.

    Danke übrigens. :thumbup:

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  • Nein, die alte Klasse 2 beinhaltete nach oben offenes Gewicht, also auch 40 Tonner. mit deinem darfst du max. 12 Tonnen und Zugfahrzeug max 7,5 to. Also LKW 7,5 to und 4,5 to am Haken.

    Ich habe meinen Grauen schon früh "verloren" und umschreiben lassen auf Plastik und darf mit regelmäßigen Ärztl. Untersuchungen einen LKW fahren ohne Gewichtsbeschränkungen ( allerdings ohne Sattel, ohne Hänger). Die gibt es , glaub ich, bis ca. 26 oder 28 Tonnen

  • Klasse C1E

    Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen. Die zulässige Masse der Fahrzeugkombination darf 12.000 kg nicht übersteigen. Sie dürfen auch aus einem Fahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zG von mehr als 3.500 kg bestehen, sofern die zulässige Masse der Fahrzeugkombination 12.000 kg nicht übersteigt.

    Zum CE mit der Schlüsselnummer 79 (C1E > 12 000 kg, L ≤ 3)

    Beschränkung der Klasse CE auf Grund der aus der bisherigen Klasse 3 resultierenden Berechtigung zum Führen von dreiachsigen Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und über 12.000 kg Gesamtmasse und von Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und zulassungsfreien Anhängern, wobei die Gesamtmasse mehr als 12.000 kg betragen kann und von dreiachsigen Zügen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger, bei denen die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs übersteigt (nicht durch C1E abgedeckter Teil). Die genannten Berechtigungen gelten nicht für Sattelzüge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 t. Der Buchstabe L steht in dieser Schlüsselung für die Anzahl an Achsen.

    Fazit:

    Die Fahrerlaubnisklasse BE gilt als der reguläre Anhängerführerschein. Mit ihm dürfen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3.500 kg gezogen werden. Damit kannst du nahezu alle gängigen Anhänger und Wohnwagen ziehen.

    Sollte der betreffende Anhänger jedoch die 3.500 kg zG übersteigen, musst du einen Lkw-Führerschein der Klasse C1 und C1E machen. Mit der Führerscheinklasse C1E darfst du dann Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 7.500 kg ziehen.

  • Wobei ich mir gerade unsicher bin ob der B96 auch im Ausland gilt (Der B196 "A1" tut es nämlich leider nicht). Da ich BE hab weiß ich das nicht so genau.

    3stellige Kennziffern sind nur national und 2stellige sind EU-weit gültig.

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