Zeigt her Eure Lappen - wer darf was?

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  • Nein, die alte Klasse 2 beinhaltete nach oben offenes Gewicht, also auch 40 Tonner. mit deinem darfst du max. 12 Tonnen und Zugfahrzeug max 7,5 to. Also LKW 7,5 to und 4,5 to am Haken.

    Das stimmt, aber sein CE (über 12 T) ist da zeitlich befristet eingetragen, vmtl. bis zum 50. Geburtstag, da muss die Fahrtauglichkeit ärztlich bestätigt werden, dann kann die Befristung m.W. verlängert werden und er dürfte privat auch die dicken Brummer fahren, gewerblich kommen die von Wurzensepp erwähnten Module noch dazu.

  • In der Tat kann ich mich dunkel erinnern, daß der vom Amt sagte, alles sei so ziemlich gleich, aber gewerblich dürfte ich einiges nicht mehr - was mir aber wurscht war, da ich eh nie gewerblich LKW gefahren bin. :)

    Da es sehr förderlich für die Gesundheit ist, habe ich beschlossen, glücklich zu sein. (Voltaire)

    Mein "Alles über Quads"-Video. "Langschwerdt" bei YT

  • Wobei ich mir gerade unsicher bin ob der B96 auch im Ausland gilt (Der B196 "A1" tut es nämlich leider nicht). Da ich BE hab weiß ich das nicht so genau.

    Das ist sowieso der größte Blödsinn aller Zeiten...

    Die Bestimmungen sind höher in Deutschland mit der B196 Erweiterung. (Mindetalter 25 Jahre ist der Punkt)

    Wenn das nicht wäre, könnte man EU-Konform auch in anderen Ländern fahren. (Österreich zum Beispiel Code 111)

    Deswegen ist es als Erweiterung von B in Deutschland eingetragen.

    Achtung Einmal in lang :) :

    https://fragdenstaat.de/anfrage/anerke…-im-eu-ausland/

    Bundesministerium für Digitales und Verkehr

    Sehr geehrteAntragsteller/in

    Ihre berechtigten Nachfragen zeigen deutlich die hohe Komplexität, die sich aus den Bestimmungen der europäischen Richtlinie einerseits und sich auf der Grundlage der europäischen Richtlinie möglichen nationalen Bestimmungen andererseits ergeben. Erlauben Sie mir daher, mich deutlicher zu fassen:

    1. Die in Deutschland getroffenen Regelungen werden von der europäischen Richtlinie erlaubt, sind jedoch nicht für alle Mitgliedstaaten verbindlich einzuführen. Daher ist das Führen von Krafträdern der Klasse A1 auf Deutschland zu begrenzen und eine 3-stellige Schlüsselzahl (196) zu verwenden.

    2. Die Erlaubnis umfasst ausschließlich Krafträder der Klasse A1! Es ist jedoch keine vollwertige Klasse A1, da die Berechtigung zum Führen von dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als
    50 cm3 bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW fehlt.
    Deshalb erfolgt die Eintragung der Schlüsselzahl auch nicht in der Zeile der Klasse A1, sondern in der Zeile der Klasse B. Es handelt sich nur um eine die Klasse B erweiternde Berechtigung.

    3. Da nur eine im Umfang eingeschränkte Berechtigung erteilt wird, kann auch nicht die sonst übliche, europarechtlich verbindlich für alle Mitgliedstaaten geltende Stufenregelung greifen.

    Von einer (Quasi) Gleichstellung von B196 und der Klasse A1 kann daher nicht gesprochen werden.

    Eine Änderung der europäischen Richtlinie ist grundsätzlich immer möglich. Sie setzt jedoch das Bestreben von 27 Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission voraus. Eine diesbezügliche Prognose ist nicht möglich.

    SCHLAAAAAAND OH SCHLAAAAND.... (Aber Bananenkrümmungen sind ja schonmal in der EU genormt. Das hatte einfach Priorität :facepalm: )

    Andere Beispiele:

    Frankreich: gilt 3 Jahre Besitz von Klasse B = 125ccm auch ok.

    Spanien: 2 Jahre Besitz Klasse B

    Italien: Einfach so!

    Gilt für neuere Führerscheine. Alte Menschen dürfen sowieso alles. :)

    "Früher war alles besser..." Der Spruch ist in der Hinsicht VOLL akzeptabel und richtig.


    https://www.motor-talk.de/forum/mit-b196…t-t7087342.html

    Die EU Kommission plant Ende 2022 eine Neuauflage der EU Führerscheinverordnung auf den Weg zu bringen. In dieser Verordnung ist z.B. auch geregelt, daß EU Staaten für ihr Territorium die uns bekannten Ausnahmen zulassen können, um mit der Fahrerlaubnis der Klasse B auch Zweiräder der Klasse A1 zu führen. Bei dieser Initiative geht zwar nicht Primär um dieses Thema, jedoch könnte man die Bürokraten dazu animieren, die gegenseitige Anerkennung zumindest als Rechtsgrundlage zu unterstützen.

    Der Fahrplan zu dieser Gesetzesinitiative befindet sich grade in der Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung. Firmen, Organisationen, Verbände und alle EU-Bürger können noch bis zum 21 Mai 2021 Ihre Anregungen zur Berücksichtigung an die EU Kommission senden.

    https://ec.europa.eu/info/law/bette…inrichtlinie_de


    Rückmeldungen: Anstehend
    Geplant für Viertes Quartal 2022

    Also diesen Sommer nicht mehr! SCHADE!

    Wer anderen ne Bratwurst brät, braucht ein Bratwurstbratgerät! :smokin:

    DQF-Treffen :squad2: -2022- -2024-

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