Nerbars und der TÜV

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!

  • Hallo,

    ich habe eine Maxxer von 2006 erstanden und wollte mir nun bald Nerfbars anbauen. Eben war ich beim TÜV weil dieser fällig war. Ich fragte den TÜV-Prüfer, ob ich mir diese Nerbars anbauen darf, auch wenn sie links und rechts ca. 1-2cm breiter sind als die Reifen. Seine Antwort: Nein. Dabei sind das die Standard-Nerfbars von Speed für die Maaxxer 300, die es überall gibt und die anscheinend auch jeder dranhat. Habt ihr hier Tipps?

    Vielen Dank und liebe Grüße

    Martin

  • Mit welcher Begründung sollst du die nicht anbauen dürfen?
    Ich habe noch nie etwas in diese Richtung gehört, was aber nichts zu heißen hat, die haben bisher weder den TÜV noch die Beamten in einer Kontrolle interessiert.

    Gruß Eric

    Wahnsinn, wenn man bei dem Wort "Mama" vier Buchstaben tauscht, erhält man auf einmal das Wort "Bier" ist das nicht verrückt?

  • Na weil das dann die Fahrzeugbreite verändert und das darf nicht. Selbst meine Lenkerendenspiegel hat er schon als grenzwertig angemerkt, wobei diese tatsächlich genau mit Reifenbreite abschließen.

  • Hab ich auch gehört, daß es kompliziert werden kann, wenn sich die Fahrzeugbreite ändert. Bislang hatte ich mit sowas aber noch keinen Ärger gehabt (hab aber auch nix dran, was breit wäre).

    Da es sehr förderlich für die Gesundheit ist, habe ich beschlossen, glücklich zu sein. (Voltaire)

    Mein "Alles über Quads"-Video. "Langschwerdt" bei YT

  • Na weil das dann die Fahrzeugbreite verändert und das darf nicht.

    Ach das hatte ich oben falsch gelesen.

    Dann lass doch die neue Breite einfach abnehmen und eintragen.

    Gruß Eric

    Wahnsinn, wenn man bei dem Wort "Mama" vier Buchstaben tauscht, erhält man auf einmal das Wort "Bier" ist das nicht verrückt?

  • Na weil das dann die Fahrzeugbreite verändert und das darf nicht. Selbst meine Lenkerendenspiegel hat er schon als grenzwertig angemerkt, wobei diese tatsächlich genau mit Reifenbreite abschließen.

    Normalerweise wird die FZ Breite ohne Spiegel angegeben (jedenfalls beim PKW) aber bei den Nerfbars muss tatsächlich eine andere FZ Breite eingetragen werden.

  • Am besten wäre es wenn du das mit dem TÜVer deines vertrauens besprichst wie das geregelt werden kann.

    Es muß wohl eine Einzelabnahme gemacht werden.

  • Moin

    Normalerweise wird die FZ Breite ohne Spiegel angegeben (jedenfalls beim PKW) aber bei den Nerfbars muss tatsächlich eine andere FZ Breite eingetragen werden.

    Das ist soo nicht korrekt ;)

    Nervbars sind Zubehör- bzw. Anbauteile, so wie Gepäckträger (Grabbar) oder die von dir erwähnten Spiegel und müssen nicht eingetragen werden.

    Anders sieht es aus wenn die wegen einer 2-Personen Zulassung durch Eintragung vorgeschrieben sind, und/oder die Nervbar komplett mit den Heelguards fest verbunden (1 Teil) ist, denn dann liegt das an den (integrierten) Fußrasten die vorgeschrieben sind ;)

    Edith sagt, wieder was Neues um die Geräte vom Markt zu drängen bzw. den Spaß zu versauen :angry:

ANZEIGE