Unzureichende Radabdeckung beantragen

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  • Also nochmal

    Das gezeigte Bild ist nicht von mir sondern ein Fahrzeug das von K&S so gekauft werden kann und gefahren werden kann.

    Des weiteren habe ich von diesem 2/3 Abdeckung Gesetz noch nie was gehört

    ist mir vollkommen unbekannt

    Dann dürfte aber keine Yamaha, Kawasaki, Suzuki, Kymco auf den Straßen rumfahren ?!?! da ist ja nix abgedeckt..... wir reden von Quads !!!!! und ich habe bestimmt noch viele Modelle vergessen.......

    Auch bei der Bombe ist da ja nix vorhanden ausser an den Vorderrädern.

    Ich für meinen Commander besitze die Ausnahme Genehmigung fehlender Radabdeckung.

    Von daher bin ich wohl auf der Sicheren Seite. Diese hatte ich ebenfalls für meine Honda und für alle Outlander die ich gefahren bin.

    Alles was ich habe eintragen lassen habe ich bei keinem Händler gemacht. OK Doch die Vorderen AArms an der Outi 800 die Wurden vom QJC Mannheim eingebaut und über den TÜV gebracht. Alle anderen Sachen habe ich immer in Eigen Initiative mit einem Gutachter Besprochen, durchgeführt, Vorgeführt und meine Eintragung bekommen. Bei den Händlern die ich kenne hier in meiner Region brauchste mit sowas nicht kommen. Hat mit Arbeit zu tun also machen sie es nicht. zum Kozen.

    Zum Glück habe ich einen sehr guten Gutachter und der darf alles eintragen und begutachten. Der ist immer aufgeschlossen für neues und ist begeistert von Aussergewöhnlichen. Somit hatte ich da nie Probleme.

    Aber das ganze muss auch Hand und Fuß haben und mindestens ein festigkeits Gutachen muss vorliegen.

    Da brauchste also nicht mit selbergedrehten Adapter kommen aus der Hinterhofwerkstatt die evtl gerade rund laufen.... da geht natürlich nix

    lg
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  • Nur weil du das Gesetz, wie wahrscheinlich weitere 50.000, nicht kennst, gibt es das.

    Das Bild hast du übrigens gezeigt und nicht wer anderes.

    Das ist dein Beitrag und somit von dir eingestellt.

    Zu den 2/3:

    Ich habe nun auch einige Tage gebraucht bis ich die Gesetzpassage gefunden hatte.

    Ursprünglich war das nur für Trecker bis 40 km/h gedacht und in neuerer Zeit auf Trecker über 40 km/h angepasst.

    Seit neusten dann sogar in das EU Gesetz übernommen worden.

    Ich habe die Querverweise nicht im Kopf und schaue wenn ich Zeit und Lust habe mal nach falls Bedarf besteht.

  • Also auch ich hatte das bisher bei LOF und VKP nicht. Lediglich beim Maverick habe ich die §70 direkt vom LK bekommen nachdem mein Händler die beantragt hatte.

    Somit kann ich mir vorstellen das es beim Quad noch etwas anderes wie beim SBS ist.

  • Wenn du beim Quad keine unzureichende Radabdeckung eingetragen hast, dann musst du diese Schutzbleche drüber haben.

    Ich glaube @Toruk Makto hatte davon mal ein Bild eingestellt?

    Hatte ein Kumpel an seiner 500er SMC, da musste er die Abdeckungen für den TÜV immer dran haben, weil der Händler diese Eintragung zur Abdeckung vergessen hatte.

    Gruß Eric

    Wahnsinn, wenn man bei dem Wort "Mama" vier Buchstaben tauscht, erhält man auf einmal das Wort "Bier" ist das nicht verrückt?

  • Aber ja

    Das Bild habe ich eingestellt aber es wurde wohl angenommen das ich das Fahrzeug fahren würde....

    Solch ein Fahrzeug besitze ich nicht und habe nie eines besessen.

    das wollte ich damit sagen.

    Das Bild das ich gepostet habe ist ein Rappen der Firma K&S und wird so verkauft !!

    Und nochmal

    es mag sein das es dieses Gesetz gibt !! ist mir trotzdem vollkommen unbekannt und habe ich noch nie gehört!!!

    Wenn es dieses jedoch gibt....... wie kann es sein das eben solche Rappen, KFX Kymcos usw alle eine Zulassung haben ??

    eben weil es diese Ausnahmegenehmigung gibt. Für wen und wie die jetzt greift ist mir auch nicht bekannt.

    Ich kann nur sagen das wenn du in Delmenhorst angehalten wirst und diese nicht bei Dir führst ist die Karre stillgelegt.

    Da fackeln die nicht lange.

    Aber auch das wurde schon zich hundert mal besprochen und beschrieben in mehreren Themen hier und jeder sollte mittlerweile wissen worauf es ankommt.

    lg
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  • Es wird von einer hinreichend wirkende Radabdeckung gesprochen in Paragraph 36.

    Wenn das nicht erfüllt wird, dann brauchst du die Ausnahmegenehmigung.

    Der Begriff "hinreichend wirkend" wurde durch den Fachauschuss Kraftfahrzeugtechnik (FKT) in der 113. FKT-Sitzung am 06.02.1985 und der 169. FKT-Sitzung am 27./28.04.2005 in Köln in der Art beschlossen, dass es ausreichend ist für die Hinterradbereifung und Vorderradbereifung bei Traktoren die Lauffläche der Reifen nur zu 2/3 ihrer Breite abzudecken.

    Genauso werden auch heute die Radabdeckungen aller Traktoren mit einer deutschen ABE bewertet - vorne und hinten zu min. 2/3.

    Dies kann jeder TÜV-Sachverständige, der sich mit Traktoren auskennt, bestätigen.

    Diese Abdeckungsvorschrift mit der 2/3-Anforderung wurde nun sogar in die EU-Gesetzgebung für Traktoren über 40 km/h Geschwindigkeit übernommen (Verordnung (EU) 2015/208 Artikel 35 und Anhang XXXI, Abschnit 1.3).

  • Bei meiner CF 450 hatte ich so eine Ausnahmegenehmigung für die Radabdeckungen.

    Für die CF 625 habe ich nur ein Gutachten für den LOF Umbau, in dem steht unter dem Punkt 36: Vorschriftsmäßig

    Whats App Gruppe: ATV & Quad Freunde Ennepe Ruhr Kreis :handshake:

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