Hast du LoF?
Unzureichende Radabdeckung beantragen
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- Sonstiges
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mikesslz -
19. März 2023 um 23:00 -
Unerledigt
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Hast du dazu was schriftliches? Das würde mir sehr helfen.
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Ja ich habe LOF aber ich muss das irgendwie dem TÜV nachweisen.
Mich wundert es eben, dass viele Fahrzeuge un 2003 keine Ausnahme dafür hatten.
Ist dieses Merkblatt richtig oder falsch hinsichtlich der 36a?
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Ja ich habe LOF aber ich muss das irgendwie dem TÜV nachweisen.
Dann gilt für dich doch der §36a nicht.
(1) Die Räder von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern müssen mit hinreichend wirkenden Abdeckungen (Kotflügel, Schmutzfänger oder Radeinbauten) versehen sein.
(2) Absatz 1 gilt nicht für
6.land- oder forstwirtschaftliche Arbeitsgeräte
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michaelrodx
25. Mai 2024 um 12:35 Hat den Titel des Themas von „Unzureichende Radabdekung beantragen“ zu „Unzureichende Radabdeckung beantragen“ geändert. -
Was ist als land- oder forstwirtschaftlichen Arbeitsgerät definiert. Das sind doch eher Geräte die beispielsweise an die Zapfwelle angeschlossen werden und nicht die Zugmaschine selbst.
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Richtig, das ATV ist kein LoF Arbeitsgerät sondern eine Zugmaschine.
§ 2 FZV
Im Sinne dieser Verordnung ist
...
20.land- oder forstwirtschaftliches Arbeitsgerät: Gerät zum Einsatz in der Land- und Forstwirtschaft, welches dazu bestimmt ist, von einer Zugmaschine gezogen zu werden und die Funktion der Zugmaschine verändert oder erweitert;
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Habe mal mit meinem örtlichen Händler telefoniert. Er meinte wenn ich das alles eingetragen haben will, soll ich bei ihm vorbei kommen und wir machen das alles auf einem Schlag sonnst zahl ich doppelt für das Einzelgutachten.
Er hat nur gefragt "hat des ding lof?"
Und ich meinte "ja"
Und dann kam nur ein "kein Problem, machen wir"
Wo wohnst du, dann komm ich auch zu deinen TÜV.
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Aber dann ist doch dieses Merkblatt grundlegend verkehrt oder?
Seit wann gilt der Paragraph 36a für LOF?
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Was ist als land- oder forstwirtschaftlichen Arbeitsgerät definiert. Das sind doch eher Geräte die beispielsweise an die Zapfwelle angeschlossen werden und nicht die Zugmaschine selbst.
Das ist richtig.
Protokoll 169. FKT Sitzung 2005 sagt aber:
Abweichend DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2015/208 DER KOMMISSION Artikel 35
Artikel 35
Anforderungen für Spritzschutzsysteme
Die Prüfverfahren und Leistungsanforderungen, die gemäß Artikel 17 Absatz 2 Buchstabe s der Verordnung (EU) Nr. 167/2013 für Spritzschutzsysteme gelten, sind gemäß Anhang XXXI der vorliegenden Verordnung durchzuführen und zu überprüfen.
ANHANG XXXI
Anforderungen für Spritzschutzsysteme
1. Anforderungen für alle Fahrzeuge der Klassen Tb
1.1.
Zugmaschinen der Klasse Tb müssen mit Radabdeckungen (Teil des Fahrzeugaufbaus, Kotflügel usw.) ausgestattet sein.
1.2.
Die Radabdeckungen müssen so ausgelegt sein, dass sie andere Verkehrsteilnehmer so weit wie möglich vor aufgewirbelten Steinen, Schmutz, Eis, Schnee und Wasser schützen.
1.3.
Die Räder müssen oben mit einer Schutzeinrichtung versehen sein, die mindestens 2/3 der Gesamtbreite des Reifens bedeckt. Die vordere und hintere Kante der Schutzeinrichtung muss sich über einen Winkel von mindestens 90 Grad erstrecken.
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Das stimmt, habe ich ebenfalls gefunden.
Aber die Frage ist was war vor 2005 gültig?
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Frag doch nicht soviel und mach dir damit unnötige Probleme! Wenn dein Händler sagt, dass er die unzureichende Radabdeckung eingetragen bekommt, dann fahr hin und lass ihn machen. Ist doch schei...egal was irgendwo steht, Hauptsache du hast es im Fahrzeugschein eingetragen.
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Das stimmt, habe ich ebenfalls gefunden.
Jetzt Frage ich mich gerade warum ich mir für dich den Arsch aufreiße.
Ich bin hier jetzt erstmal raus.
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