In den Medien wird berichtet dass Vera L. Bert EU-CH Umwelt Beauftragte die Gesetzlage so aussehen lassen wird dass nach
§1 Absatz A bis P
Zeilen R, I und L
Vierrädrige Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung und
Land- und Forstwirtschaftliche Zugfahrzeuge unter 600 Kg
Unter das Verbot fallen und auch kein "Bestandsschutz" gewährt wird.
Heisst also : ab 2035 fahren wir alle E-Quads und ATV oder wir laufen zu Fuß 👹