Vollkasko usw.

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  • sobald du mit deinem Quad die öffentlichen Strassen verlässt , zb. im Wald unterwegs bist und du deine Karre zerlegst bezahlt die Vollkasko nichts !

    Hast du dafür eine Quelle?

    Man kann ja auch legal abseits der Strasse unterwegs sein, z.B. um mit dem Anhänger Holz aus dem Wald zu holen oder als Jäger.

  • Ich kenne jemanden, der hat seine Kiste in der Kieskuhle zerlegt und das wurde von der Versicherung übernommen.

    Ist vielleicht auch die Frage, wie man den Schaden meldet.

    Gruß Eric

    Wahnsinn, wenn man bei dem Wort "Mama" vier Buchstaben tauscht, erhält man auf einmal das Wort "Bier" ist das nicht verrückt?

  • Ich kenne jemanden, der hat seine Kiste in der Kieskuhle zerlegt und das wurde von der Versicherung übernommen.

    Ist vielleicht auch die Frage, wie man den Schaden meldet.

    so sieht es aus , wenn man sich nicht alle Knochen gebrochen hat und kein RT kommen muss ,kann man das Ding auch so abwickeln

  • klaus h - Ich bezweifle nicht, dass du die Auskunft von der HUK bekommen hast, finde es aber merkwürdig, dass ein LoF-Fahrzeug nicht versichert ist wenn es bestimmungsgemäß abseits der Strasse unterwegs ist. Das die VK bei Sportveranstaltungen nicht haftet leuchtet mir ein.

    Da ich neugierig bin werde ich bei Gelegenheit mal die Versicherungsbedingungen lesen. :)

  • klaus h - Ich bezweifle nicht, dass du die Auskunft von der HUK bekommen hast, finde es aber merkwürdig, dass ein LoF-Fahrzeug nicht versichert ist wenn es bestimmungsgemäß abseits der Strasse unterwegs ist. Das die VK bei Sportveranstaltungen nicht haftet leuchtet mir ein.

    Da ich neugierig bin werde ich bei Gelegenheit mal die Versicherungsbedingungen lesen. :)

    mach mal ,bin gespannt was sie dir erzählen

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