Seilwinde Abdeckung

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  • Moinmoin.

    Komme grade mit meiner Outlander vom vom TÜV. Habe den Stempel bekommen.

    Nun machte der Freundliche mich darauf aufmerksam das es eine neue Verordnung gibt. Der Haken und die Umlenkrollen von der Winde muss abgedeckt sein.

    Grund währe Passantenschutz.

    Man könne sich aber selber was bauen....

    Hat schon jemand da eine Lösung für? Eventl. Mit nem Bild davon? :Hello: :gHello:

  • Bitte nicht alle auf einmal antworten....... :Hello: :gHello: :grin:

    Habe mich nun selber um die Lösung dieses neuen Problems gekümmert.

    Ich berichte mal darüber falls es doch jemanden Interessiert.

    BRP Kann übrigens darüber auch noch nichts sagen. In einer Mail wurde ich zu meiner Fachwerkstatt verwiesen, aber ich habe ja keine.

    Zuerst habe ich mal den Rollenhalter umgedreht so das die Muttern der Vertikalen Rollen oben sind, spart unten etwas Platz und man kann die Rollen tauschen ohne den Halter komplett zu demontieren.

    20230613_150506.jpg

    Dann habe ich diese Spezial Halterung gebaut. Bestehend aus einem 2mm Alublech, 6 Schrauben und 4 Kabelrohr Haltern in Größe der Rollen.

    20230613_152043.jpg

    Dann habe ich eine Stahlseilklemme in einen Haken verwandelt und kann nun die Halterung mit der Winde bombenfest an seinen Platz ziehen. Der Haken von der Winde muss solange in den Koffer.

    20230613_152949.jpg 20230613_152958.jpg

    Zum Schluss noch ein Blech zurecht schneiden und Biegen und mit der Halterung verbinden.

    20230613_154720.jpg

    Jetzt wird das Ganze noch schön Schwarzmatt lackiert und dann mal sehen was der Freundliche sagt wenn ich im August mit der zweiten Outlander zum Tüv muss.

    Werde natürlich berichten, vom Freundlichen.

  • Ist so eine Abdeckung tatsächlich Pflicht und wo steht das? Habe ich noch nie gehört, das heißt aber nix. Vmtl. erfolgte keine Reaktion auf deine Frage weil es Anderen auch so geht?

    BRP Kann übrigens darüber auch noch nichts sagen. In einer Mail wurde ich zu meiner Fachwerkstatt verwiesen, aber ich habe ja keine.

    Das ist die alberne Standardantwort und die Kundenfreundlichkeit des "Premiumherstellers". :~:

    Ich hab BRP mal angeschrieben: "Mein Händler ist ratlos, können Sie mir helfen?"

    Vmtl. automatisch erstellte Antwort: "Bitte kontaktieren Sie Ihren Händler."

    Muss ich nicht weiter kommentieren.

  • Ich habe einmal die KI gefragt...

    In Deutschland gibt es eine Vorschrift, die die Abdeckung von Seilwindehaken und Umlenkrollen regelt. Die entsprechende Vorschrift ist die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).

    Die BetrSichV legt allgemeine Anforderungen für die Sicherheit und den Schutz der Beschäftigten bei der Verwendung von Arbeitsmitteln fest. Unter anderem werden darin auch Anforderungen an Hebe- und Zuggeräte wie Seilwinden und Umlenkrollen behandelt.

    Konkret schreibt die BetrSichV vor, dass Arbeitsmittel so beschaffen sein müssen, dass die Sicherheit und der Schutz der Beschäftigten gewährleistet sind. Dazu gehört auch die Verpflichtung, geeignete Schutzvorrichtungen einzusetzen, um Gefahren durch bewegte Teile wie Seilwindehaken und Umlenkrollen zu minimieren.

    Es wird empfohlen, die spezifischen Anforderungen und Richtlinien der BetrSichV zu beachten und geeignete Schutzmaßnahmen für Seilwinden und Umlenkrollen zu treffen. Zusätzlich können weitere branchenspezifische Vorschriften oder Richtlinien existieren, die ebenfalls berücksichtigt werden sollten.

    Es ist ratsam, die konkreten Anforderungen der BetrSichV sowie eventuelle branchenspezifische Vorschriften oder Empfehlungen zu konsultieren oder Fachexperten im Bereich Arbeitssicherheit und Hebe- und Zuggeräte zu Rate zu ziehen, um sicherzustellen, dass alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen werden, um die Sicherheit zu gewährleisten.

    Das ist aber kein Passantenschutz....

    Wie Anfangs geschrieben, einfach mal blöde ChatGPT gefragt.

    Erfahrung nennt man die Summe aller unserer Irrtümer. Thomas Alva Edison :)

  • Westerwaldfahrer , kannst du so nett sein und deinen Prüfer nach der Vorschrift fragen wie die heißt? Muss ja irgendwo nieder geschrieben stehen.

    Ich halte es für fraglich das es Verordnung geben soll und er dir danach den Stempel drauf macht.

    Dann hätte er ja Wiederechtlicht gehandelt.

  • @wuestenquad - Was soll uns der Schneeschild-Link sagen?

    Ist doch die perfekte Abdeckung der Winch und ein prima Schutz vor Fußgängern. Da verletzt sich keiner mehr am Windenhaken.

  • Westerwaldfahrer , kannst du so nett sein und deinen Prüfer nach der Vorschrift fragen wie die heißt? Muss ja irgendwo nieder geschrieben stehen.

    Ich halte es für fraglich das es Verordnung geben soll und er dir danach den Stempel drauf macht.

    Dann hätte er ja Wiederechtlicht gehandelt.

    Ich komme im August wieder zum Tüv, dann werde ich fragen. :thumbup:

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