Mit Mao unterwegs …..1 Woche Auszeit

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!

  • Moin

    Hab schon länger nix geschrieben aber dafür dann jetzt mal !

    In 1 Woche gehts los.

    Ich gönn mir eine Woche für ne Tour mit Mao und Manni. :squad2:

    Mao ist wie sollte es auch anders sein die CF und Manni mein kleiner Anhänger.

    Wo es hingeht steht immer noch nicht fest. Ich mach das vom Wetter abhängig ob hoch zum Skagerak oder in die Alpen.

    Ziel war erst rauf auf den Großglockner, aber das scheinen mir zu viele Kilometer zu sein.

    Hinzu kommt das man in D mit Anhänger ja nur 60kmh fahren darf.

    Das könnte alles zu knapp und stressig werden.

    Sollte das Wetter aber für DK und S nicht gut aussehen wird’s dann wohl doch eher in den Süden gehen.

    Nächste Woche dann die Finale Vorbereitung.

    Wenn’s geht und Zeit ist dann werde ich mal versuchen hier zu berichten und Bildern reinzuhauen.

    Grüße aus dem Norden 8)

  • Wo steht, dass man mit Anhänger nur 60 fahren darf? Außerorts sind 80 erlaubt.

    1 Woche Urlaub wäre mir zu kurz um auf eigener Achse von Norddeutschland in die Alpen zu fahren. Ohne AB zieht sich die Fahrt ganz schön in die Länge.

    Wie auch immer, ich wünsche dir einen schönen Urlaub!

  • Wo steht, dass man mit Anhänger nur 60 fahren darf? Außerorts sind 80 erlaubt.

    1 Woche Urlaub wäre mir zu kurz um auf eigener Achse von Norddeutschland in die Alpen zu fahren. Ohne AB zieht sich die Fahrt ganz schön in die Länge.

    Wie auch immer, ich wünsche dir einen schönen Urlaub!

    § 3 STVO…… https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__3.html

    LOF zugelassene Kraftfahrzeuge sind keine Personenkraftwagen….ergo 60km/h

    Danke für die guten Wünsche

  • Auszug aus § 3 StVZO:

    (3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen

    1.innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge 50 km/h,
    2.außerhalb geschlossener Ortschaften

    ...

    bb)Personenkraftwagen mit Anhänger,
    cc)Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t mit Anhänger sowie
    dd)Kraftomnibusse, auch mit Gepäckanhänger,
    80 km/h,

    b) für

    aa)Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t,
    bb)alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger, ausgenommen Personenkraftwagen, Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t, sowie
    cc)Kraftomnibusse mit Fahrgästen, für die keine Sitzplätze mehr zur Verfügung stehen,
    60 km/h,

    c)für

    Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t
    100 km/h.

    bb) und c) widersprechen sich auf dem 1. Blick. :/

ANZEIGE