Radabdeckung Yamaha Raptor 700r

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  • Servus Gemeinde ...

    Ich bräuchte mal eure Hilfe .

    Es geht darum , ich war gestern bei der Dekra zur Einelabnahme meiner Yamaha Raptor 700r, Baujahr 2006 , aus Östereich geholt , der Prüfer schaute in den Papieren und meinte , das mit der Abnahme könner wir hier und heute abbrechen , da ich paar sachen noch umbauen bzw. herrichten muss.

    und zwar gehts um eine Hintere Radabdeckung , bzw eine Sondergenehmigung , das ich se nicht brauche .

    In der alten Zulassung steht : Ausnahmegenehmigung gem. Paragraph 34KFG 1967 wegen Radabdeckung .

    Vielleicht kann mir da jemand von euch helfen .

    Danke und Gruß ;

    Marcel

  • Willst du sie als LOF zulassen?

    Dann such dir einen vernünftigen Händler, die haben in der Regel guten Kontakt zum TÜV und lass alles über den machen, kostet zwar dann ein paar Mark mehr, aber du hast weniger Stress.

    Gruß Eric

    Wahnsinn, wenn man bei dem Wort "Mama" vier Buchstaben tauscht, erhält man auf einmal das Wort "Bier" ist das nicht verrückt?

  • Willst du sie als LOF zulassen?

    Dann such dir einen vernünftigen Händler, die haben in der Regel guten Kontakt zum TÜV und lass alles über den machen, kostet zwar dann ein paar Mark mehr, aber du hast weniger Stress.

    Servus , das Quad hat keine LOF zulassung bzw ist dafür nicht ausgestattet

  • Servus , das Quad hat keine LOF zulassung bzw ist dafür nicht ausgestattet

    Dann wirst du wohl auch keine Ausnahme bekommen für die Radabdeckungen, da wird sich kaum ein Prüfer ran trauen.

    Gruß Eric

    Wahnsinn, wenn man bei dem Wort "Mama" vier Buchstaben tauscht, erhält man auf einmal das Wort "Bier" ist das nicht verrückt?

  • Ich schreibe das ungern,.... aber ich vermute, das du das gute Stück nur dann zugelassen und TÜV bekommst...... wenn du nen Händler findest, der Sie auf LOF umbauten und dann mit "Beziehungen" abnehmen lässt....🙄

  • Ein Fahrzeug aus dem Ausland benötigt immer eine Vollabnahme nach deutschem Recht. Dazu ist der Rückbau auf Originalversion nötig.

    Mach das und bau die Abdeckungen an - sobald das Ding eine deutsche Zulassung hat kannst Du machen was Du willst.

    Im Rahmen der Vollabnahme zum Erlangen der deutschen Zulassung kannst Du gar nichts machen - lass das und nick zu allem Quatsch.

    Hast Du die Zulassung - erst dann kannst Du Austragen lassen. Bei einem fähigen TÜV klappt das :)

    Du musst nur die Reihenfolge einhalten

  • Das Gesetz was zur Erstzulassung des Fahrzeugs galt ist maßgebend. Sonst nix.

    Alles darüber hinaus liegt um Ermessen bzw. den Fähigkeiten des Prüfers. Viele machen Dienst nach Vorschrift - wenn sie was nicht wissen sind sie zu faul zum nachschlagen und es ist dann "nicht möglich". Vieles, und mag es noch so absurd erscheinen, ist mit geringen Änderungen gesetzeskonform fast immer möglich. Steht und fällt mit der Arbeitseinstellung des Prüfers.

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