LOF Gutachten für Bayern (aktuell) für ATV

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  • Hallo zusammen

    da die geplante Kodiak 700 von einem Händler außerhalb Bayerns kommt, die Frage ob jemand für dieses oder ein vergleichbares Modell mir das Gutachten zukommen lassen würde.

    Ideal wäre etwas das maximal 1-2 Jahre alt ist.

    (Bevor die Frage kommt: Ich habe in Bayern 3 Händler kontaktiert, nur keiner wollte mir ein Angebot machen... Irgendwann wurde es mir dann zu doof und ich habe eine lagernde Kodiak bei einen sehr netten und engagierten Händler gefunden - der mir die sogar verkaufen will... :D )

    Mich interessiert vor allem was bezüglich der Radabdeckungen drinnen steht bzw was Bayern hier aktuell fordert.

    Genau das könnte nämlich einer der Problempunkte sein.

    Wir Bayern lieben ja bekanntlich die Extrawurst... :rolleyes:

    Bei der Zulassungsbehörde habe ich schon angefragt - allerdings will die sich nicht verbindlich äussern sondern nur das Gutachten vorab sehen und dieses dann beurteilen.

    Um hier nicht zig Schleifen zu drehen zu müssen wollte ich das mal vorab klären.

    Falls also jemand hierzu was hat, dann würde ich mich sehr über eine PN freuen.

    Vielen Dank schon mal vorab & viele Grüsse

    der Hasinger

  • Wenn die Kodiak LoF hat, dann bekommst du doch ein LoF Papier mit dazu, ausgestellt vom TÜV Nord im Normalfall.

    COC habe ich nicht bekommen, das benötigst du nur wenn du sie ins Ausland verkaufen willst.

    Randabdeckung hat die Kodiak mehr als genug. Muß nur 2/3 über den Reifen stehen und hinten nur 45° herum gehen. Vorne brauchst du gar keine bei LoF.

  • Wenn die Kodiak LoF hat, dann bekommst du doch ein LoF Papier mit dazu, ausgestellt vom TÜV Nord im Normalfall.

    COC habe ich nicht bekommen, das benötigst du nur wenn du sie ins Ausland verkaufen willst.

    Randabdeckung hat die Kodiak mehr als genug. Muß nur 2/3 über den Reifen stehen und hinten nur 45° herum gehen. Vorne brauchst du gar keine bei LoF.

    Danke euch allen schon mal für die Hilfe und Infos!

    Bin begeistert was auf die Schnelle an Rückinfos zusammengekommen ist.

    Die Kodiak hat aktuell noch keine Zulassung.

    Eine Tages-Zulassung ausserhalb Bayerns wäre der Notnagel und damit dann das LOF nur umzumelden. Hätte ich aber gerne vermieden und ob etwas

    Die Zulassungsstelle reagiert sinngemäß leider nur mit "wir können Ihnen nicht sagen was wir fordern" :D und "reichen Sie mal das Gutachten ein und dann schauen wir mal ob uns das genügt"

    Das finde ich dann doch ein wenig unbefriedigend. Stelle mich mal doof und bohre nochmal nach... ;)

    So schwer kann es doch nicht sein seitens einer Behörde einen Forderungskatalog zusammenzustellen was für eine LOF-Zulassung notwendig ist.

    Aber vielleicht bin ich ja nur jung, unbedarft und übermotiviert... :D

  • Was Voraussetzung für eine LOF-Zulassung ist steht in irgendwelchen Gesetzestexten, die mir gerade nicht einfallen, abe öffentlich zugänglich sind.

    Einer im Forum hat sie sicher schnell parat, im Zweifel Frido . Aber z.B. eine Anhängerkupplung war meines Wissens nach eine der Voraussetzungen.

  • Was Voraussetzung für eine LOF-Zulassung ist steht in irgendwelchen Gesetzestexten, die mir gerade nicht einfallen, abe öffentlich zugänglich sind.

    Einer im Forum hat sie sicher schnell parat, im Zweifel Frido . Aber z.B. eine Anhängerkupplung war meines Wissens nach eine der Voraussetzungen.

    Die Standardumfänge für das LOF bereiten mir kein Kopfzerbrechen:

    • Rückwärtsgang
    • Rückspiegel
    • Vollständige Beleuchtung, Blinker & Rückfahrleuchte
    • Anhängerkupplung mit E-Buchse
    • Kennzeichenhalter & -beleuchtung

    Aber es scheint, dass hier Sonderlocken wie vollständige Radabdeckungen (ein Händler in Bayern improvisiert zB an der Grizzly mit mit zusätzlichen Radabdeckungen von Anhängern - fragt nicht wie das aussieht :rolleyes: ) gefordert sind - und das nur in Bayern und nicht im Rest der Republik.

    Darüber sollte die Zulassungsstelle ja eine Auskunft geben können.

    Generell geht es mir um ein gutes, zuverlässiges Arbeitsgefährt und weniger um das Styling - aber jede Abscheulichkeit muss ja nicht verbaut werden...

    Ich gebe zwischendurch mal ein Update wie es so weitergeht.

    Auf jeden Fall vielen Dank für die rege Beteiligung und die Anregungen / Hinweise!

  • Die Standardumfänge für das LOF bereiten mir kein Kopfzerbrechen:

    • Rückwärtsgang
    • Rückspiegel
    • Vollständige Beleuchtung, Blinker & Rückfahrleuchte
    • Anhängerkupplung mit E-Buchse
    • Kennzeichenhalter & -beleuchtung

    Rückfahrleuchte wird nicht gefordert wäre aber sinnvoller als die notwendige Nebelschlußleuchte.

    Manchmal hakt es auch bei den Blinkerkontrollen für den Anhänger, Rückstrahler müssen auch vorhanden sein.

  • Meine CF 450 hatte auch keine extra Radabdeckung.

    CFMOTO CForce 450 EFI 4×4 S ONE LOF Bild 6.jpg

    Die war nach hinten komplett frei und genau das stand in dem Gutachten. §36A Radabdeckung hinten nicht ausreichend.

    Gab beim Anmelden keine Probleme.

    AHK Schutzkappe Ninja.jpg

    Bei der 625 ist es auch nicht anders, hinten komplett frei. Keine Probleme beim Anmelden.

    Whats App Gruppe: ATV & Quad Freunde Ennepe Ruhr Kreis :handshake:

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