Ich hab 2x hingeguckt, bei diesem ENTWURF zur Änderung der Führerscheinrichtlinien handelt es sich um keinen Aprilscherz!
Eine Leistungsbeschränkung für Pkw-Fahranfänger finde ich vernünftig, aber eine Gewichtsbeschränkung oder gar Tempo 90 ist m.E. weltfremd und gefährlich.
Ebenso unsinnig wäre ein Nachtfahrverbot für Fahranfänger. Sollen junge Leute in ihrer Freizeit zu Fuss gehen? Überwiegend sind öffentliche Verkehrsmittel nachts nicht verfügbar, sehr teuer und oft auch gefährlich.
Anstatt das zul. Gesamtgewicht beim Führerschein B praxisgerecht von 3.500 kg auf 4.250 kg zu erhöhen will man das Gewicht reduzieren und eine weitere FS-Klasse einführen. Man könnte meinen, dass der FS immer mehr zum Luxusgut und Geringverdienern vorenthalten werden soll.
Gesundheitschecks bei Senioren kann man begründen, die müssen aber praxisorientiert und bezahlbar sein.
Muss ich mir auf meinen alten Tagen noch eine Pferdekutsche anschaffen?
Der Berichts-Entwurf des Ausschusses liegt FOCUS online vor. Es handelt sich um eine Revision der alten Führerschein-Richtlinie 2006/126/EC, die im Dezember 2006 verabschiedet wurde. Ab wann die neue Fassung gelten würde, ist noch offen.
Tempo 90 für Fahranfänger, neue Gewichtsgrenze bei Führerscheinen
Es handelt sich um einen Entwurf, final beschlossen sind die Änderungen also noch nicht. Sollte die EU-Richtlinie mit den vorgeschlagenen Änderungen verabschiedet werden, wären allerdings die Mitgliedstaaten daran gebunden und müssten die Vorschriften umsetzen. Im Entwurf ist vermerkt, dass bisherige Führerscheine von den neuen Regeln nicht berührt werden sollen. Allerdings widerspricht das zum Teil den Inhalten des Entwurfs, unter anderem bei den vorgeschlagenen Pflicht-Untersuchungen und Gültigkeits-Begrenzungen für Senioren.
Die EU verspricht sich mit den Änderungen nach eigenen Angaben eine Reduzierung der Unfallzahlen. Die sogenannte „Vision Zero“ der EU sieht vor, dass nach 2050 die Zahl der Verkehrstoten bei Null liegen soll.
Senioren erwartet Pflicht-Untersuchung beim Arzt
Vorsitzende des Ausschusses und Berichterstatterin ist die französische Grünen-Politikern Karima Delli, die auch die Änderungen eingebracht hat. Folgende zentrale Punkte sieht der aktuelle Entwurf unter anderem vor:
- Es soll künftig nach Altersklassen gestaffelte Tempolimits geben. Für Fahranfänger sind demnach 90 km/h als Grenze vorgesehen - eine Geschwindigkeit, die ziemlich genau dem realen Maximaltempo von LKW auf deutschen Autobahnen entspricht (offiziell Tempo 80, elektronisch sind LKW auf 89 km/h begrenzt). Es wäre damit Fahranfängern quasi unmöglich, auf der Autobahn zu überholen. Der Führerschein auf Probe erfordert zudem nach Abschluss der Probezeit eine erneute Fahrprüfung.
- Bei Fahranfängern soll es die Möglichkeit geben, Nachtfahrverbote zu verhängen. Wörtlich heißt es in dem Entwurf: „Die Mitgliedstaaten können besondere Vorschriften für Fahranfänger festlegen, um das Fahren in der Nacht, und zwar von Mitternacht bis 6.00 Uhr, zu beschränken. In diesem Fall legen die Mitgliedstaaten Sanktionen für Fahranfänger bezüglich der Beschränkung des Fahrens in der Nacht fest und treffen alle erforderlichen Maßnahmen, um deren Durchsetzung sicherzustellen. Diese Sanktionen müssen wirksam, verhältnismäßig, abschreckend und nicht diskriminierend sein.“
- Senioren müssten mit erheblichen Kosten rechnen und künftig wohl mit der ständigen Angst vor dem Verlust des Führerscheins leben. Der Entwurf sieht nämlich vor, dass ab dem 60. Lebensjahr der Führerschein nur noch sieben Jahre gültig ist, ab 70 nur noch fünf und ab 80 nur noch zwei Jahre. Danach muss der Führerschein auf eigene Kosten jedesmal erneuert werden - ob man ihn wieder bekommt, will die EU von umfangreichen medizinischen und psychologischen Untersuchungen abhängig machen.
Gewichtsgrenze: Extra-Führerschein für SUV?
Eine der größten Hämmer, den die Grünen-Politikern Karima Delli im Ausschuss vorschlagen soll, ist die Gewichtsgrenze für den Führerschein. So soll es für alle PKW-Führerscheine der Klasse B (alte Klasse 3) künftig eine Gewichtsgrenze von 1800 Kilogramm geben (bisher 3500 kg) . Verbunden damit ist ein Tempolimit von 110 km/h. Wer größere Autos fahren will, muss dafür einen eigenen Führerschein machen, der „B+“ heißt - und den man erst ab 21 Jahren erwerben darf. Auch wer hier gegen die Regeln verstößt. soll „wirksame und abschreckende Sanktionen“ zu spüren bekommen.
Neue Führerscheinklasse „B Plus“
Nach Informationen von FOCUS online zielt dieser Punkt vor allem darauf ab, Autofahrerinnen und Autofahrern das Fahren von SUV und großen Fahrzeugen erheblich zu erschweren oder unter 21 Jahren sogar komplett unmöglich zu machen. Tatsächlich heißt es im Berichtsentwurf: „Besonders schwere Personenkraftwagen (SUV) sind [...] anfälliger für Zusammenstöße als leichte Personenkraftwagen. Da in der EU immer größere und schwerere Fahrzeuge in Verkehr gebracht werden, ist der Führerschein der Klasse B für diese Fahrzeuge nicht mehr geeignet.“ Viele SUV, aber auch Mittel- und Oberklasseautos liegen über 1,8 Tonnen Leergewicht.
Große Elektroautos erst ab 21 Jahren?
Unklar ist, ob die EU-Berichterstatterin dabei einen besonderen Aspekt bedacht hat: Nicht nur SUV, sondern auch viele Elektroautos - einige sogar schon im Kompakt- bis Mittelklassewagenbereich - kommen wegen der schweren Batterien auf über 1,8 Tonnen Leergewicht. Faktisch würde die von Karima Delli geforderte Regel also bedeuten, dass viele Elektroautos erst ab 21 Jahren gefahren werden dürften. Denn wenn explizit auf die Masse des Fahrzeugs als sicherheitsrelevanter Aspekt abgezielt wird, wäre eine Ausnahme für Elektroautos wohl kaum zulässig.
Kommende Richtlinie soll nun beraten werden
Der Entwurf enthält noch diverse andere Änderungen, etwa eine EU-weite Vereinheitlichung von Bußgeldern. Unklar ist, wie nun die anderen Fraktionen auf den Entwurf reagieren. Offenbar geht einigen das angestrebte Gesetz deutlich zu weit. Die „Krone“ zitiert die österreichische Abgeordnete Barbara Thaler (ÖVP): „Unser Verhandlungsziel ist, dass am Ende des Tages ein anderes Gesetz am Tisch liegt.“ Der Entwurf wird im Parlament und später in den Mitgliedstaaten beraten. Die fertige Richtlinie muss dann von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden.
Quelle: Focus Online