Hallo zusammen.
Laut diversen Internetseiten soll/ist ja das Gewicht unter dem Punkt F2 im FZ-Schein die "Im Zulassungsmitgliedsstaat zulässige Gesamtmasse in kg"
Bei meiner CF 625 steht unter F1 und F2 = 615KG, also das selbe wie unter O.1
Bedeutet das bei F.1 und F.2 nun mit, oder ohne Anhänger
Denn dann dürfte man ja doch keinen Anhänger mit insgesamt 615KG anhängen.....
Müsste dann nicht unter F.2 eigentlich 1230KG stehen
Und noch eine Frage, ich verstehe die Anhängelast so, dass ich eben einen Anhänger bis maximal 615KG (gebremst) ziehen darf.
(Leergewicht des Anhängers plus die Ladung)
Also wenn ich rein theoretisch einen Anhänger hätte, der leer 615KG wiegt, dann dürfte ich den ziehen, aber eben nichts mehr aufladen.
Das ZLGG des Anhängers spielt hier überhaupt keine Rolle, richtig
Ziehe ich z.B. meinen Transportanhänger mit einem ZLGG von 1300KG, der aber leer eben "nur" 320KG wiegt und lade das Motorrad (134KG) von Merlin auf,
wäre das meiner Meinung nach erlaubt und die Rennleitung kann mir nix.