Daten im Fahrzeugschein Punkt G, F1, F2 und eben O1 und O2

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  • Hallo zusammen.

    Laut diversen Internetseiten soll/ist ja das Gewicht unter dem Punkt F2 im FZ-Schein die "Im Zulassungsmitgliedsstaat zulässige Gesamtmasse in kg"

    Bei meiner CF 625 steht unter F1 und F2 = 615KG, also das selbe wie unter O.1

    Bedeutet das bei F.1 und F.2 nun mit, oder ohne Anhänger :?:

    Denn dann dürfte man ja doch keinen Anhänger mit insgesamt 615KG anhängen.....

    Müsste dann nicht unter F.2 eigentlich 1230KG stehen :?:

    Und noch eine Frage, ich verstehe die Anhängelast so, dass ich eben einen Anhänger bis maximal 615KG (gebremst) ziehen darf.

    (Leergewicht des Anhängers plus die Ladung)

    Also wenn ich rein theoretisch einen Anhänger hätte, der leer 615KG wiegt, dann dürfte ich den ziehen, aber eben nichts mehr aufladen.

    Das ZLGG des Anhängers spielt hier überhaupt keine Rolle, richtig :?:

    Ziehe ich z.B. meinen Transportanhänger mit einem ZLGG von 1300KG, der aber leer eben "nur" 320KG wiegt und lade das Motorrad (134KG) von Merlin auf,

    wäre das meiner Meinung nach erlaubt und die Rennleitung :busted_cop: kann mir nix.

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  • Servus,

    F1&F2: bedeutet zulässige Gesamt Masse Zugfahrzeug und Zulassung Deutschland.

    Steht auch hinten aufm Fahrzeugschein.

    O.1: zulässige Gesamtmasse Anhänger gebremst.

    O.2: zulässige Gesamtmasse Anhänger ungebremst.

    Ich ziehe mit meiner Maxxer 300 einen Stema 1000 gebremst.

    Leergewicht 170kg.

    Darf 481kg Anhänger Gesamtmasse ziehen.

    Also dann darf ich nach Rechnung 311kg aufladen.

    481-170=311kg.

    Aaaaber Vorsicht Stützlast Anhänger beachten.

    Was steht bei dir unter O.1? Das ist relevant, nicht die Gesamtmasse des Zugfahrzeugs.

    Wenn du das Motorrad so lädst das du die Stützlast des Anhängers nicht überschreitest und den Formschluss nach vorne beachtest wäre es theoretisch machbar.

    Bei mir hat sich noch keiner darüber aufgeregt.

    Bitte berichtigen wenn ich falsch liege.

  • Ziehe ich z.B. meinen Transportanhänger mit einem ZLGG von 1300KG, der aber leer eben "nur" 320KG wiegt und lade das Motorrad (134KG) von Merlin auf,

    wäre das meiner Meinung nach erlaubt und die Rennleitung :busted_cop: kann mir nix.

    Spielt quasi nur bei der 100er Zulassung des Anhängers und seinem anschließendem Betrieb eine Rolle.

    Bei der Fahrt mit 100 und entsprechendem Anhänger musst du immer mit dem zul. Gesamtgewicht des Anhängers rechnen, egal um wieviel er tatsächlich leichter ist.

  • Spielt quasi nur bei der 100er Zulassung des Anhängers und seinem anschließendem Betrieb eine Rolle.

    Bei der Fahrt mit 100 und entsprechendem Anhänger musst du immer mit dem zul. Gesamtgewicht des Anhängers rechnen, egal um wieviel er tatsächlich leichter ist.

    das zulässige Gesamtgewicht gilt auch , wenn nur der B Führerschein vorhanden ist , Ausnahme du hast auch E eingetragen

  • Was steht bei dir unter O.1? Das ist relevant, nicht die Gesamtmasse des Zugfahrzeugs.

    O.1 = 615KG

    Ich besitze zur Zeit keinen ungebremsten Anhänger mehr, nur den gebremsten PKW Transport Anhänger.

    Probeladen 2 low res.jpg

    Die Stützlast vom Anhänger ist 75KG.

    Die von der CF hingegen nur 25KG :!: :sshock:

    Ich bin so alt, ich habe den FS Klasse 3, somit keine Probleme damit. :sl:

    Und 100KM/h will ich mit dem Anhänger nicht fahren, daher nicht relevant.

    Das bedeutet, jeder ATV Fahrer könnte sich einen gebremsten Baumarkthopser (750KG ZLGG) kaufen,

    darf diesen jedoch, je nachdem was für ein Wert O.1 bei ihm hat, eben nicht komplett beladen.

    Diese Frage kam vor ein paar Tagen auf, da war sich jemand mit einer MXU700 unsicher, was er ziehen darf.

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  • Die Stützlast vom Zugfahrzeug wird doch auch noch dazugerechnet oder abgezogen.

    Richtig , die wird vom Anhängergewicht abgezogen.

    Bedeutet das ein 750 kg Anhänger, der am Auto mit 75 kg Stützlast aufliegt 825 kg wiegen darf.

    Allzeit gute Fahrt.:jump:

    Liebe das Leben, das du lebst. Lebe das Leben, das du liebst.

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    Gruß Lothar

  • Ähm, ein 750kg Anhänger darf nur 750kg Gesamtmasse wiegen und hat mit der Stützlast nichts zu tun.

    Stützlast bedeutet wieviel kg auf die Anhängerkupplung drücken dürfen, das hängt mit der maximalen Achslast des Zugfahrzeugs zusammen sowie der maximalen Aufnahmelast der Anhängerkupplung.

    In etwa wie die Aufliegelast beim Aufliger/Trailer beim Sattelzug.

    Es gibt 8/10/12t Achsen je höher um so mehr Aufliegelast.

    Oft weiß ich es nicht wo solche Gerüchte her kommen wahrscheinlich vom Stammtisch nach 5 halbe Bier, ich musste auch schon feststellen das gut 60% der Führerscheininhaber die ihre Pappe gemacht haben dann sich nie wieder mit Stvo und StVZO befasst haben und dann jammern wenns so richtig teuer wird. Sorry.

    Einmal editiert, zuletzt von Mr.X (9. Oktober 2023 um 18:54)

  • Bedeutet das ein 750 kg Anhänger, der am Auto mit 75 kg Stützlast aufliegt 825 kg wiegen darf.

    Ist nicht ganz richtig. Da hast du recht.

    Ein anderes Beispiel:

    Wenn ich mit meinem Auto 600 kg ziehen darf, dann darf der Anhänger bei einer Stützlast von 75 kg 675 kg wiegen.

    Oft weiß ich es nicht wo solche Gerüchte her kommen wahrscheinlich vom Stammtisch nach 5 halbe Bier

    PS. Solche Sprüche kannst du dir sparen.

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    Gruß Lothar

  • Ähm, ein 750kg Anhänger darf nur 750kg Gesamtmasse wiegen und hat mit der Stützlast nichts zu tun.

    Stützlast bedeutet wieviel kg auf die Anhängerkupplung drücken dürfen, das hängt mit der maximalen Achslast des Zugfahrzeugs zusammen sowie der maximalen Aufnahmelast der Anhängerkupplung.

    In etwa wie die Aufliegelast beim Aufliger/Trailer beim Sattelzug.

    Es gibt 8/10/12t Achsen je höher um so mehr Aufliegelast.

    Oft weiß ich es nicht wo solche Gerüchte her kommen wahrscheinlich vom Stammtisch nach 5 halbe Bier, ich musste auch schon feststellen das gut 60% der Führerscheininhaber die ihre Pappe gemacht haben dann sich nie wieder mit Stvo und StVZO befasst haben und dann jammern wenns so richtig teuer wird. Sorry.

    Das ist aber keine Antwort die du da raus haust.

    Wie wird denn die Stützlast der Anhängerkupplung mit dem Gewicht verrechnet?

  • Das habe ich zu dem Thema gefunden:

    https://www.adac.de/rund-ums-fahrz…pps/stuetzlast/

    Hier der Entscheidene Text:

    Nach § 42 StVZO wird die Stützlast dem Zugfahrzeug zugeschlagen und vom tatsächlichen Anhängergewicht abgezogen.

    Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf aber dennoch nicht überschritten werden.

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