Dann darf ich ja 1045kg gebremst ziehen 💪🏻

Daten im Fahrzeugschein Punkt G, F1, F2 und eben O1 und O2
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ATVROOKIE -
8. Oktober 2023 um 14:49 -
Unerledigt
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Das habe ich zu dem Thema gefunden:
https://www.adac.de/rund-ums-fahrz…pps/stuetzlast/
Hier der Entscheidene Text:
Nach § 42 StVZO wird die Stützlast dem Zugfahrzeug zugeschlagen und vom tatsächlichen Anhängergewicht abgezogen.
Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf aber dennoch nicht überschritten werden.
Dem Zugfahrzeug zugeschlagen aber nicht dem Anhänger.
Ich würde sagen das ist richtig.
Und alles andere was ich geschrieben hab sind Hersteller Vorgaben,denn es gibt auch 95kg Stützlast. Danke für die Berichtigung .
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das zulässige Gesamtgewicht gilt auch , wenn nur der B Führerschein vorhanden ist , Ausnahme du hast auch E eingetragen
Wofür steht das E?
Habe A, B, C, CE, T und sonst noch'n bisschen, aber ohne nachzuschauen weiß ich nicht, wofür E stehen soll.
Ist das wieder was spezielles für die Generation Z?
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Aah, also tatsächlich was für die Generation Z
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E = Anhänger ü. 750 kg
CE = betrifft auch alte Säcke mit altem Kl. 2 FS.
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Hatte Michael ja schon mit seinem Link geklärt ...
Meine Azubis sind Generation Z und müssen trotzdem den CE bei mir machen, betrifft also nicht nur alte Säcke wie mich
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