LoF-Zulassung, muss ich auch Bedingungen erfüllen ???

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  • Guten Morgen zusammen

    Ich suche für nächstes Jahr ein "Spass-Quad", gegoogelt und über die LoF-Zulassung gestolpert.

    Diverse Autoverkaufsportale durchstöbert und das Grinsen bekommen. Soweit alles kein Problem, Quad mit LoF-Zulassung kann man ja fertig kaufen.

    Bei meinen Recherchen bin ich allerdings über eine Seite gestolpert die mich etwas verwirrt (ich weiss nicht ob es stimmt oder früher mal so gewesen ist). Ich als zukünftiger Besitzer muss den Nachweis erbringen, dass ich eine landwirtschaftliche Fläche nutze um ein Quad mit LoF-Zulassung anzumelden.

    Das höre und lese ich zum ersten Mal, bei Google habe ich nichts weiteres dazu gefunden/gelesen.

    Könnt Ihr mir hier weiterhelfen?

    Link:

    https://www.motointegrator.de/blog/lof-zulassung-quads-atvs/

    Vielen Dank und Gruss

    Dennis

  • Die Frage kommt hier immer Mal wieder, nein du brauchst keine Landwirtschaft dafür und musst auch nichts dafür erfüllen, nur dein Fahrzeug muss über die erforderlichen Dinge verfügen.

    Gruß Eric

    Wahnsinn, wenn man bei dem Wort "Mama" vier Buchstaben tauscht, erhält man auf einmal das Wort "Bier" ist das nicht verrückt?

  • mir wollten die bei der Zulassung damals sogar ein grünes Kennzeichen verpassen. Bekam dann als ich reklamiert hab ein schönes grosses schwarzes Kennzeichen - dann auf einmal war auch kein kleines mehr möglich. Beim Thema LOF gibts immer wieder Diskussionen weil ja die niedrige KFZ-Steuer vielen ein Dorn im Auge ist. Besonders wenn dann Umbauten gemacht wurden die eine landwirtschaftliche Nutzung sehr in Frage stellen. Bei Youtube findet man u.a. auch ein Video eines sogl Rechstsexperten in Sachen LOF-Quad der gar behauptet das man bei LOF-Zulassung keinen Verbandkasten mitführen muss was so aber nur die halbe Wahrheit ist. Obskure Halbwahrheiten von vermeintlichen Experten. Zum Thema gesperrte Wege - eine LOF-Zulassung berechtigt keinesfalls zum Befahren solcher Wege ohne "berechtigtes Interesse". Man kanns machen - machen kann man alles ... ZMF (zahlen macht Frieden)

  • mir wollten die bei der Zulassung damals sogar ein grünes Kennzeichen verpassen. Bekam dann als ich reklamiert hab ein schönes grosses schwarzes Kennzeichen - dann auf einmal war auch kein kleines mehr möglich. Beim Thema LOF gibts immer wieder Diskussionen weil ja die niedrige KFZ-Steuer vielen ein Dorn im Auge ist. Besonders wenn dann Umbauten gemacht wurden die eine landwirtschaftliche Nutzung sehr in Frage stellen. Bei Youtube findet man u.a. auch ein Video eines sogl Rechstsexperten in Sachen LOF-Quad der gar behauptet das man bei LOF-Zulassung keinen Verbandkasten mitführen muss was so aber nur die halbe Wahrheit ist. Obskure Halbwahrheiten von vermeintlichen Experten. Zum Thema gesperrte Wege - eine LOF-Zulassung berechtigt keinesfalls zum Befahren solcher Wege ohne "berechtigtes Interesse". Man kanns machen - machen kann man alles ... ZMF (zahlen macht Frieden)

    Als „berechtigtes Interesse „ argumentiere ich, dass ich mit meinem Ackerschlepper ein Hindernis auf der Straße wäre, da ich nur geringe Geschwindigkeit fahre…

    Aber Du hast recht, ist schon etwas schwammig.

    Beim Verbandskasten geht man davon aus, dass bei einem landwirtschaftlichen Betrieb generell ein Verbandskasten vorhanden sein muss und deshalb nicht nochmals in jedem Fahrzeug.

    Um hier Diskussionen zu vermeiden habe ich Verbandskasten und Warndreieck dabei.

    Man muss ja nicht zusätzliche Angriffspunkte bieten

  • Hallo zusammen

    Vielen Dank für eure Antworten, bin jetzt beruhigt.

    Forstwege oder ähnliches wollte ich nicht fahren, aber Landstrassen und "andere" Wege - weniger Stadt, kaum/keine Autobahn.

    Andere Frage, ich hatte gerade mal etwas gelesen das in der Schweiz Quads als Traktor angemeldet sind (wenn sie kein Differential haben) und somit unter anderem Sonntags nicht fahren dürfen.

    Betrifft das in irgendeiner Art und Weise auch Quads die in Deutschland zugelassen sind und in der Schweiz fahren?

    Ich vermute nicht, frage aber einfach mal in die Runde.

  • Die Schweiz ist zwar ein bilateraler Staat agiert aber nach dem Modell der EU.

    Die bauartbedingte Zulassung unterliegt dem jeweiligen Heimatstaates und wird zu 99,9% nicht in Frage gestellt, es sei denn es gibt erhebliche augenscheinliche Mängel.

    Die Verkehrsregeln des Gast oder Landes in das man reist sind einzuhalten, könnte teuer werden besonders in der Schweiz. Kleinere Ausnahmen bestätigen die Regel.

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