LoF-Zulassung, muss ich auch Bedingungen erfüllen ???

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  • Ein deutsches Fahrzeug ist egal wo nach deutschem Recht zugelassen und darf fahren wo es will.

    Das stimmt nicht, nationale Regelungen sind zu beachten. Z.B. dürfen in Italien nur Motorräder ab 150 ccm die Autobahn benutzen, eine bei uns zugelassene 125er darf daher dort nicht auf der AB fahren, bei uns schon. Das deutsche Sonntagsfahrverbot gilt für alle gewerblich genutzten Lkw über 7,5t, da spielt es keine Rolle ob der ausländische Lkw in seinem Heimatland fahren darf oder nicht.

    Da ich mich mit dem schweizerischen Recht nicht auskenne kann ich die Ausgangsfrage nicht beantworten.

  • Nicht streiten bitte, ich weiss worauf Frido hinaus will.

    Ich habe hier unten an der Grenze zu Frankreich/Schweiz auch schon Franzosen mit schwarzen Scheiben vorne/Seite gesehen - bei uns verboten.

    Ich gehe auch davon aus, dass ich das Quad mit LoF dann auch Sonntags in der Schweiz fahren darf, vorausgesetzt nicht schneller als 80km/h auf Landstrassen :grin:

  • Ich streite nicht ich hab nur nüchtern auf deine Frage geantwortet. ^^

    Das mit den Scheiben hat mal 80€ und 1 Punkt gekostet.

    Ja und Frido hat auch recht.

    Was mit Ingo ist, vielleicht ein schlechter Tag.

    Und das mit den Zulassungen in andere Länder da weiß ich als Berufskraftfahrer auch ein bisschen bescheid und zwar durch Lehrgeld :D. Meine Linie war Österreich, Italien, Schweiz, Lichtenstein,dann zurück nach Deutschland quasi ein Rundlauf.

    Na dann :thumbup: ;)

  • Es geht um das Strassenzugelassene Fahrzeug als Solches, nicht darum das ich damit im Kongo im Wald 200 fahren darf - in Deutschland aber nicht

    Du hast geschrieben:

    Ein deutsches Fahrzeug ist egal wo nach deutschem Recht zugelassen und darf fahren wo es will.

    und das ist so nicht richtig. Das beispielhaft genannte 125er Mopped darf in Italien am Straßenverkehr teilnehmen aber dort nicht auf die Autobahn und somit nicht fahren wo man will.

  • Jedes Land kocht in Sachen Verkehrsregeln seine eigenen Süppchen - besonders wenn es ums Bussgeld verhängen geht sind da doch einige Länder sehr einfallsreich da oft auch meiner Meinung nach gezielt auf ausländische Kennzeichen abgezielt wird. Ich würde mich nie auf die Aussagen verlassen die in einem Forum geschrieben werden. Ich würde da eher eine Rechtsauskunft einholen die als "Mitglied" sogar i.d.R. gratis ist (kommt auf den "Verein" drauf an).

  • Jedes Land kocht in Sachen Verkehrsregeln seine eigenen Süppchen - besonders wenn es ums Bussgeld verhängen geht sind da doch einige Länder sehr einfallsreich da oft auch meiner Meinung nach gezielt auf ausländische Kennzeichen abgezielt wird. Ich würde mich nie auf die Aussagen verlassen die in einem Forum geschrieben werden. Ich würde da eher eine Rechtsauskunft einholen die als "Mitglied" sogar i.d.R. gratis ist (kommt auf den "Verein" drauf an).

    Simmt, siehe Handschuhpflicht in Frankreich…

  • Von so etwas wie einem Landwirtschaftsgebot habe ich noch nie gehört. Die Quelle, die der TE angegeben hat, ist auch keine Behörde, sondern eine Zeitschrift.

    Ja, meines Wissens darfst Du manches nur, wenn Du tatsächlich land- oder forstwirtschaftlich unterwegs bist, z.B. das Befahren von Wegen "nur für Land- oder Forstwirtschaftliche Nutzfahrzeuge" oder die Befreiung von der Winterreifenpflicht.

    Da es sehr förderlich für die Gesundheit ist, habe ich beschlossen, glücklich zu sein. (Voltaire)

    Mein "Alles über Quads"-Video. "Langschwerdt" bei YT

  • Eine Anfrage beim Automobilclub oder beim Beamten am Grenzübergang kann nicht schaden.

    Woher stammt denn die Info mit dem Sonntagsfahrverbot?

    Ich habe dazu dies gefunden:

    In der Schweiz gilt für Lastwagen ein Nacht- und Sonntagsfahrverbot. Das Nachtfahrverbot findet von 22 Uhr bis 5 Uhr Anwendung. Das Sonntagsfahrverbot gilt an allen Sonntagen und an Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, Auffahrt, Pfingstmontag, 1. August, Weihnachten und Stephanstag. Wird in einem Kanton oder Kantonsteil einer dieser Tage nicht gefeiert, so gilt es in diesem Gebiet nicht.

    Das Sonntags- und Nachtfahrverbot betrifft alle Motorfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen, Sattelmotorfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtzugsgewicht von mehr als 5 Tonnen und Fahrzeuge, die einen Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen mitführen.

    Quelle: BAV.ch

  • Also benötige ich Winterreifen für mein ATV mit LoF, wenn ich nicht land-oder forstwirtschaftlich unterwegs bin.

    Winterreifen gibt es aber nur mit M+S Kennzeichnung. Diese ist ab 2024 aber nicht mehr erlaubt, nur noch mit Alpine-Symbol.

    Das entspricht also de facto einem Fahrverbot :sshock:

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