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  • Zitat Yahoo.de

    "Nach Angaben aus dem Bundesfinanzministerium fällt im Bereich klimaschädliche Subventionen auch die Vergünstigung auf die Kraftfahrzeugsteuer für die Forst- und Landwirtschaft weg. Zudem wird demnach die Steuervergünstigung bei Agrardiesel entfallen sowie der Absenkungsmechanismus bei der Luftverkehrsabgabe."

    Na dann bin ich mal gespannt was wir bald zahlen dürfen... :cursing:

  • Mathias102 13. Dezember 2023 um 19:06

    Hat den Titel des Themas von „LOF im Jahr 2004“ zu „LOF im Jahr 2024“ geändert.
  • Zitat Yahoo.de

    "Nach Angaben aus dem Bundesfinanzministerium fällt im Bereich klimaschädliche Subventionen auch die Vergünstigung auf die Kraftfahrzeugsteuer für die Forst- und Landwirtschaft weg. Zudem wird demnach die Steuervergünstigung bei Agrardiesel entfallen sowie der Absenkungsmechanismus bei der Luftverkehrsabgabe."

    Na dann bin ich mal gespannt was wir bald zahlen dürfen... :cursing:

    so lange du keine grüne Nummer auf deinem Quad oder ATV oder UTV hast , ändert sich nichts . Du zahlst ja Steuer .

  • ja für die LOF Zulassung! Die ja wohl wegfallen soll... Ich frag mich dann nur in welche Schadstoffklasse man dann kommt und ob wir dann auch eine Abgasuntersuchung machen müssen!

    Die Abkürzung „LoF“ steht für „Land- und Forstwirtschaft“. Gemeint ist also eine land- oder forstwirtschaftliche Zulassung für Kraftfahrzeuge mit vier Rädern.

    Bezahlt man bei grünen Kennzeichen nichts?

  • Also ich hab noch nichts gelesen das die LOF Zulassung wegfallen soll. Es hieß bislang nur das die Subventionierung des Agrar Diesel wegfallen soll. :/

  • ja für die LOF Zulassung! Die ja wohl wegfallen soll... Ich frag mich dann nur in welche Schadstoffklasse man dann kommt und ob wir dann auch eine Abgasuntersuchung machen müssen!

    Die Abkürzung „LoF“ steht für „Land- und Forstwirtschaft“. Gemeint ist also eine land- oder forstwirtschaftliche Zulassung für Kraftfahrzeuge mit vier Rädern.

    Bezahlt man bei grünen Kennzeichen nichts?

    grüne Kennzeichen sind von der Kfz - Steuer befreit , die Eintragung im Brief/Schein bezieht sich auf die Bauart . Diese Steuerbefreiung soll ebenfalls wegfallen .

  • Naja dann werden die grünen Nummernschilder,Traktoren,auch pro angefangene 200 Kg zulässiges Gesamtgewicht 11,25 Euros abdrücken dürfen,der Verlust des subventionierten Diesels dürfte da mehr ins Gewicht fallen.

    Was mit den "Grünen" Anhängern ist,ob und wie die Versteuert werden ?

  • Hallo

    Agardiesel Steuer Entlastung ist nur eine Reduzierung des Steuersatzes auf Diesel, denn auf Diesel sind so grob 45cent Steuern und für Landwirte Reduziert sich dies um ca. 21cent pro Liter den Rest Der Steuer müssen die auch zahlen. Dies wird auch am meisten kleinere Betriebe mit nicht so effizienten Maschinen Treffen sowie Sonderkultur und Bio Betriebe die höhere Betriebsstunden pro Produzierte t Lebensmittel haben.

    Ob die Lof Zulassung beim ATV auch betroffen ist kann ich nicht sagen aber viel landwirtschaftliche Betriebe würde eine extreme Erhöhung durch die Steuerbelastung treffen.

    Es wird die meisten Betrieb min. im 5 Stelligen Bereich treffen und die Wirtschaftlichkeit der Lebensmittel Produktion in Deutschland in Probleme Stürzen. Vor allem Kleinere Betrieb werden die last Schlechter wegstecken als große.

    Ein Mähdrescher in Deutschland kommt im Schnitt nur auf 15 Arbeitstage im Jahr genauso Getreide Kipper oder Strohwagen zum Ballentransport. Sie fahren dann auch nicht wirklich viel auf der Straße auch wenn sie durch ihre Form und Größe immer sehr stark auffallen.

  • wenn die grüne Nummer weg fällt , müssen alle Fahrzeuge welche diese führen versteuert werden , angemeldet und versichert werden , den TÜV natürlich nicht vergessen . Darunter fallen nicht nur landwirtschaftliche Fahrzeuge , sondern viele Anhänger von Speditionen , Fahrzeuge von Schaustellern Hunde , Pferde und Bootsanhänger , so wie einige Fahrzeuge von Rettungsdiensten .

  • LOF würde es betreffen, wenn die Steuerformel geändert würde. Darüber ist aber noch nichts veröffentlicht worden.

    In dem ersten Entwurf ging es um die Steuerfreiheit der "grünen" Kennzeichen.

    Das soll gemäß der aktuellen Pressemeldungen aber wieder vom Tisch sein und auch die "Steuergutschrift" für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe auf den Diesel soll nun nicht ad hoc abgeschafft werden, sondern stufenweise reduziert werden.

  • Das grüne Kennzeichen besagt nur, dass die Fahrzeuge steuerbefreit sind, hat mit Zulassung und Versicherung nichts zu tun.

    das stimmt so generell nicht , ein Pferdeanhänger mit grüner Nummer läuft zum Beispiel über die Versicherung des Zugfahrzeug und muss dem TÜV vorgeführt werden . Ein landwirtschaftlicher Anhänger mit grünem Folgekennzeichnung und 25km/h muss nicht dem TÜV vorgeführt und nicht extra versichert werden .

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