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  • Das stimmt generell was Frido sagt, da beide Deiner genannten Anhängertypen steuerbefreit sind. Um nichts anderes ging es in seiner Aussage. Nicht um TÜV und nicht um Versicherung.

    Einmal editiert, zuletzt von DerIngo (4. Januar 2024 um 21:53) aus folgendem Grund: Ein Beitrag von DerIngo mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Das stimmt generell was Frido sagt, da beide Deiner genannten Anhängertypen steuerbefreit sind. Um nichts anderes ging es in seiner Aussage. Nicht um TÜV und nicht um Versicherung.

    Tüv und Versicherung und noch sone Sachen wie Zulassungsbescheinigung/Fahrzeugscheine/Folgenummernschild hängen auch an der "Grünen" Nummer und das ist genauso wertvoll wie die Steuer an sich,da läuft so einiges auf den Strassen was ansonsten nie im Leben ne Zulassung bekäme

  • Blödsinn,

    Dann müsste jeder Spediteur, der an seinem Hänger ne grüne Nummer hat, ein Landwirt sein..

    Und mir wurde für den Stema Mini auch die grüne Nummer angeboten.

    Nachteil: ich hätte ich nur noch mit dem Quad ziehen dürfen.

    Wer anderen eine Grube gräbt, braucht ein Grubengrabgerät..:sl:

  • Es muß aber nicht Landwirtschaft oder Forstwirtschaft sein.

    Fahrzeuge von gemeinnützigen Organisationen (z. B. Feuerwehr, Luft- und Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Krankenbeförderung, Hilfsgütertransport), Zugmaschinen, Wohnwagen und Wohnmobile im Schaustellergewerbe sowie Zugmaschinen und Anhänger, die in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben zur Durchführung von Lohnarbeiten und zur Beförderung von Milch, Magermilch, Molke oder Rahm eingesetzt werden. Auch Einsatzfahrzeuge im Winterdienst, in der Straßenreinigung und zum Tiertransport bei Sportzwecken haben Anspruch auf ein grünes Kennzeichen.

  • Das "grüne Kennzeichen" bekommt derjenige, der (auf Antrag) befreit ist von der Kraftfahrzeugsteuer.

    Wer das ist, steht im §10 Kraftfahrsteuergesetz(KraftStG) und im §9 Fahrzeugzulassungsverordnung(FZV). Im §9 FZV stehen auch die Ausnahmen, die zwar kraftfahrsteuerbefreit sind, aber trotzdem kein grünes Kennzeichen haben(dürfen). Dort ist auch die Regelung für grüne Kennzeichen an Anhängern beschrieben.

  • Das sind meines Erachtens nach zwei verschiedene Paar Schuhe.

    Die Kfz-Steuerfreiheit genehmigt die dafür zuständige Behörde auf Antrag, das ist der Zoll.

    Ob man eine gewerbsmäsige Nutzung anerkannt bekommt, darüber befindet das Finanzamt.

    Die Zulassungsstelle hat damit eigentlich nichts zu tun, wenn beide zuvor genannten Behörden im Rahmen ihrer Genehmigungsbefugnis den land-/forst wirtschaftlichen Betrieb anerkennen und die Kfz-Steuerfreiheit positiv beschieden wurde.

    Dann bleibt der Zulassungsstelle nur noch die Erteilung übrig, selbst wenn ich nur eine kleine Hühnerfarm mit weniger als 1ha Land habe.

  • Das grüne Kennzeichen besagt nur, dass die Fahrzeuge steuerbefreit sind, hat mit Zulassung und Versicherung nichts zu tun.

    stimmt nur teilweise, Fahrzeuge mit grüner Nummer haben eine andere Einstufung bei der Versicherung, sind günstiger. Viele der großen Traktoren haben keine grüne Nummer weil sie im Lohnbereich unterwegs sind, also normales Gewerbe und das ist steuerpflichtig.

  • Gibt es dafür eine Quelle? Unsere Zulassungsstelle hat vor ca. 20 Jahren von 2 ha gesprochen, k.A. ob das stimmt und noch aktuell ist.

    2ha gelten in der Regel für Landwirtschaft.

    1,3ha gelten in der Regel für Forstwirtschaft.

    https://www.topagrar.com/jagd-und-wald/…n-13201035.html

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