Fahrradträger anbau. Wie sieht's mit Zulässigkeit aus?

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  • Hallo liebe Foren User ;)

    Ich habe mir vor kurzem eine CFMoto Cforce 520 l DLX 2019bj. geholt.

    Ich würde gerne damit mit nen Mountainbike hinten drauf zum Fahrradfahren fahren. ;) bin halt nunmal gerne an der frischen Luft :D und mit dem Auto ist's ja langweilig.

    Jetzt steh ich aber vor einem Problem.

    Laut den Papieren ist die Stützlast auf 25kg max beschränkt. Auch wenn ich einen 750kg gebremsten Anhänger fahren dürfte, nützt mir das leider nichts. Der Fahrradträger wiegt nunmal mit Fahrrad mehr als die 25kg.

    Kann ich die Beschränkung umgehen wenn ich die anhängerkupplung abnehme und den Fahrradträger direkt mit einen 4 kant Rohr in das ATV stecke? Das würde ich dann genau so fixieren wie die Anhängerkupplung.

    Oder muss dies auch wieder abgenommen werden vom TÜV ?

    Vielleicht weiß da jemand mehr hier im Forum ;)

  • Zur hilfreichsten Antwort springen
  • Das stimmt nicht ganz. Wenn Du z.B. eine zugelassene Zuglast von 250 kg hast und einen 750kg Hänger mit 200kg Eigengewicht, kannst Du mit 50 kg beladen.

    Also Fahrrad auf dem Hänger geht.

  • Das stimmt nicht ganz. Wenn Du z.B. eine zugelassene Zuglast von 250 kg hast und einen 750kg Hänger mit 200kg Eigengewicht, kannst Du mit 50 kg beladen.

    Also Fahrrad auf dem Hänger geht.

    Ja, das ginge schon, aber ziehl war es eigentlich an Orte zu fahren die nicht so weiteres mit Auto oder Gespann erreichbar sind da die Wege zu schmal sind.


    Stützlast ist Stützlast.

    Ohne teuren Umbau ,Abnahme und Eintragung wird das nix werden.

    Jedenfalls ist mir nix bekannt.

    Ja dachte ich mir schon.

    Aber eben so Koffer und so zeug braucht ja auch keine Eintragung.

    Daher dachte ich, wenn ich da Trichse und die AHK weg mache, dann hab ich da keine Stützlast mehr.

    Deswegen wäre es dan eine normale Zuladung am Fahrzeug. Wie ein Koffer zumindest. Und die zuladung am Fahrzeug Überschreite ich ja dann nicht.

    Hat ja dann nichts mehr mit einer Anhängerkupplung zu tun.

    Und ein anbau bzw eine technische Veränderung am Fahrzeug wird ja nicht durchgeführt weil ich die vorhandene Halterung für die AHK verwenden würde. Bzw ich verwende am Fahrzeug nur das vorhandene und ändere nichts an technischen .

    Hmmm...

    Lichtanlage ist jedenfalls wieder StVO dann ;D

    • Hilfreichste Antwort

    Eine sehr interessante Frage! :/

    Die Stützlast wird immer nur in Verbindung mit einem Anhänger genannt, sh. z.B. § 44 SVZO, daher tendiere ich dazu, dass die im genannten Fall nicht gilt wenn ein selbstgebauter Fahrradträger in der fahrzeugseitigen Aufnahme der AHK befestigt wird. Im Falle einer Kontrolle würde ich argumentieren, dass dieser Lastenträger einem Front- oder Heckgepäckträger gleichzusetzen ist der keine Zulassung/Eintragung benötigt.

    Im Internet gefunden:

    Aktuelles THEMA: Anhängerkupplungen als Halterungen für Fahrradträger bzw. Heckträger

    Anhängerkupplungen können grundsätzlich als Halterungen für Heckträger genutzt werden. Stützlast bzw. Tragkraft orientieren sich an den Angaben der Anhängerkupplung, Anhängelast bzw. Stützlastangaben in den Fahrzeugpapieren, ist hierzu nicht erforderlich. Gesetzliche Vorschriften gibt es hierfür nicht. Es darf natürlich nicht die zulässige Hinterachslast überschritten werden. Die AHK ( bzw.Halterung oder Adapter für Heckträger) braucht nicht mal ein ECE-Prüfzeichen. Hat aber in vielen Fällen Eines. Die Anleitung des AHK-Herstellers entspricht einer ABE. Aber wie gesagt eine ABE an sich ist nicht nötig und gibt es auch nicht. Hingegen der Heckträger selbst muß ein ECE-Prüfzeichen aufweisen.

    Thema: Stützlast die in den Fahrzeugpapieren steht und in Verbindung mit einer Anhängerkupplung die stärker ausgelegt ist. In diesem Fall wird die im Fahrzeugschein eingetragene Stützlast ignoriert und es zählt nur die Stützlast der Anhängerkupplung. Die im Fahrzeugschein eingetragenen Stützlasten und Anhängelasten beziehen sich nur auf Anhänger und nicht auf Heckträger bzw. Fahrradträger.

    Es ist schließlich auch erlaubt einen Heckträger an die Heckklappe anzubringen, bzw. es gibt auch hierzu keine gesetzliche Vorschriften. Auser der Fahrzeughersteller schränkt in diesem Fall etwas ein.

    FAZIT: Anhängerkupplungen für E-Autos die keine Anhängelasten haben, sind rechtlich keine Anhängerkupplungen, sondern lediglich Adapter zur Befestigung eines Heckträger. Und dafür ist weder ein ECE-Prüfzeichen, noch ABE oder Angaben einer Stützlast in den Fahrzeugpapieren notwendig.

    Quelle: > hier <

    Diese Info stammt von einer Firma, Rechtsquellen werden nicht genannt, daher kann man nicht beurteilen ob die Angaben zutreffend sind.

    Westfalia teilt die Meinung nicht:

    MIT WELCHEM GEWICHT DARF DER FAHRRADTRÄGER BELADEN WERDEN?

    Hier ist zu prüfen, über welche Stützlast die Anhängerkupplung verfügt und welche Mindeststützlast bzw. welcher D-Wert für die Montage des Fahrradträgers erforderlich ist -diese Daten finden Sie in unseren Anbauanleitungen unter den Artikeldetails. (Bitte beachten Sie auch das Eigengewicht des Fahrradträgers).

    Um zu errechnen wie schwer die Fahrräder maximal sein dürfen, müssen Sie das Eigengewicht des Fahrradträgers von der Stützlast der Anhängerkupplung abziehen. Mit dem Ergebnis darf der Fahrradträger dann maximal belastet werden.

    Rechenbeispiel:

    Hat die Kupplung zum Beispiel eine Stützlast von 75 Kg und der Fahrradträger wiegt 20 Kg, so darf er mit maximal 55 Kg beladen werden.

    Quelle: Westfalia

    Ich würde mir einen Träger bauen und damit fahren oder einen leichten gekauften Träger montieren, wer weiß ob überhaupt jemand auf die Idee kommt die Zulässigkeit in Frage zu stellen? Das Kennzeichen sollte sichtbar sein, ansonsten ein ungesiegeltes Kennzeichen am Träger montieren und natürlich eine Beleuchtung.

    TatbestandGeldstrafePunkte
    Es wird ein Fahrzeug geführt, bei dem die erlaubte Stützlast nicht durch ein Schild angezeigt wird.5 €
    Bei einem Fahrzeug mit einachsigem Anhänger wird die Stützlast bis zu 50 Prozent überschritten.25 €
    ... bis zu 50 Prozent unterschritten.25 €
    ... um mehr als 50 Prozent überschritten.60 €1
    ... um mehr als 50 Prozent unterschritten.60 €1

    Quelle: > hier <

    Ob die Polizei ggf. die Weiterfahrt mit dieser Ladung verbieten kann weiß ich nicht.

  • average 24. Januar 2024 um 21:19

    Hat einen Beitrag als hilfreichste Antwort ausgewählt.
  • Ja. So werde ich es machen.

    Ich bau mir den Träger ohne AHK zusammen aus einen Fahrradträger für eine AHK wegen Beleuchtung und Kennzeichen bla blup.

    ;) ich frag eventuell die Tage mal den TÜV selbst was der dazu sagt. Da ich wegen einen Caravan anfragen will, ob er mir die Stützlast auflasten könnte ;D

    Wenn er mit der Schulter zucken sollte, dann wird's wohl passen ;) habt mir sehr geholfen.. vielen Dank ;)

  • 20200823_121945.jpg

    Die Anhängerkupplung dur einen Halter mit Vierkantrohr ersetzt.

    Befestigt wie die AHK. Licht und Kennzeichen dran. Fertig

  • die Eintragung der Stützlast ist für den Anhänger eher unwichtig, ist mehr eine Schutzfunktion für das ATV, bzw. für die Belastung der Bauteile an denen der Anhängebock befestigt ist. Wird nicht viel ausmachen ob da 25 oder 50 kg draufdrücken im Normalfall, wenn du aber den Hebelweg nach hinten verlängerst kommen schon ganz andere Werte zum Tragen.

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