Hallo @all, bin grad beim Zeitung lesen drüber gefallen.
Leider sehr tragisch.
https://m.bild.de/regional/sachs…bildMobile.html
Linkbackup:
https://archive.ph/dTAEq
Das ewige Licht leuchte ihm.
Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!
Hallo @all, bin grad beim Zeitung lesen drüber gefallen.
Leider sehr tragisch.
https://m.bild.de/regional/sachs…bildMobile.html
Linkbackup:
https://archive.ph/dTAEq
Das ewige Licht leuchte ihm.
Die Linke hoch zum Gruss, das Haupt gesenkt..
R.I.P.
Wie Tragisch. Ich mag mir das gar nicht vorstellen.......
Also, auf unbekannten Wegen immer vorsichtig fahren.....
Ruhe in Frieden .
So etwas liest und hört man gar nicht gerne .
Der Familie Aufrichtige Anteilnahme zum Verlust eines geliebten Menschen.
Ja gut, der hat im Bericht bereits zwei Schranken umfahren. Logischerweise könnte man annehmen, das es weitere gibt und man grundsätzlich feindliches Territorium betreten hat...
Ja das stimmt schon.
Aber ich glaube ,das die meisten von uns schon mal irgendwo gefahren sind ,wo es eigentlich nicht erlaubt ist .
Trotz allem bin ich auch der Meinung, daß Schlagbäume, Sperrbarken,etc alle farblich gekennzeichnet werden müßten.
Hätte genauso ein Fahrradfahrer sein können,der da hängen geblieben wäre.
Vo der Sonne mal geblendet werden und kurzzeitige Blindheit haben ,kennen wohl die meisten Menschen.
Trotz allen ist der Verlust des Menschen eine Riesen Lücke im Leben ,die verdammt weh tut.
Wie schnell muss der gefahren sein, das sein Brustkorb zerschmettert wurde?
Tragisch, R.I.P ...
Traurig sowas, da wünscht man sich (eigentlich) das nur das Quad/ ATV auf den Schrott wandert.
Trotz all der TragiK . . .
Trotz allem bin ich auch der Meinung, daß Schlagbäume, Sperrbarken,etc alle farblich gekennzeichnet werden müßten.
Hätte genauso ein Fahrradfahrer sein können,der da hängen geblieben wäre.
sorry, aber was ich mit "meiner" Schranke auf meinem Acker, Weg, Weide, etc. mache, kann der Außenwelt Wurscht sein.
Schranke = Befriedetes Grundstück = fremdes Land. Egal ob Quad, Fahrrad oder Bobbycar.
Und das war ihm durchaus bewusst, das da keine öffentliche Rennbahn ist, da waren ja schon Welche.
Natürlich kennt man die genaueren Umstände nicht und Schuldzuweisungen führen am Ende auch zu keinem anderen Ergebnis.
Sorry wenn ich jetzt den Buhmann mache, aber genau durch solche Vorfälle gerät unser Hobby immer weiter in's Abseits.
Ja Quadeler ,da gebe ich dir recht ,meine Aussage kam da etwas falsch rüber.Das er da etwas falsch gemacht hat ,steht wohl außer Frage.
Ich persönlich findefür mich , das Absperrungen egal welcher Art farblich markiert sein müßten .
Da scheiden sich natürlich auch wieder die Meinungen .
Kenne viele Absperrungen und manche sind schon älter als ich und in einem Zustand wo du eine Farbe nur noch vermuten kannst aber die sind alle im Wald oder an Eingängen zu alten Sand bzw. Kiesgruben. Als Besitzer bist verpflichtet gegen unbefugtes befahren zu sichern weil wenn zum Beispiel ein Loch oder Abgrund ist und es passiert was bist du obwohl es privat Grund oder Straße ist dran . Es ist sehr tragisch was hier passiert ist aber auch hier gilt unbekanntes Terrain ( vermute ich weil sonst hätte er die Schranke und ihren Standort gekannt ) muss vorsichtig befahren werden. Kein Rally oder Rennfahrer fährt ohne Streckenkenntnis schnell
sorry, aber was ich mit "meiner" Schranke auf meinem Acker, Weg, Weide, etc. mache, kann der Außenwelt Wurscht sein.
Schranke = Befriedetes Grundstück = fremdes Land. Egal ob Quad, Fahrrad oder Bobbycar.
Da wäre ich gespannt wie ein Richter dies bewerten würde. Eine Schranke oder sonstige Absperrung steht idR. am Ende eines öffentlichen bzw. frei befahrbaren Weges und sollte m.E. deutlich sichtbar sein um eine Unfallgefahr zu vermeiden und dem Benutzer deutlich anzeigen, dass ein Privatgrundstück beginnt das nicht betreten oder befahren werden darf.
Bei fehlender Kennzeichnung könnte ein Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht vorliegen.
Wenn Sie eine Gefahrenquelle schaffen, müssen Sie laut Verkehrssicherungspflicht alle erforderlichen und zumutbaren Sicherheitsvorkehrungen treffen, um Dritte vor Gefahren zu schützen. Im Sinne der Verkehrspflicht sind Grundstückseigentümer zum Beispiel dazu verpflichtet, mittels unterschiedlicher Maßnahmen dafür zu sorgen, dass auf dem Grundstück niemand zu Schaden kommt. Dabei ist ein bestimmter Grad an Sicherheit zu erreichen, der im Wesentlichen vor naheliegenden Gefahren schützt. Diese Verkehrssicherungspflicht bezieht sich jedoch keinesfalls auf alle theoretisch denkbaren Szenarien. Sie sind somit keineswegs dazu verpflichtet, Vorkehrungen gegen alle Gefahren zu treffen. Ein mögliches Gefährdungspotenzial muss erkennbar sein und sich aus der bestimmungsgemäßen Nutzung des Grundstücks ergeben.
Die allgemeine Verkehrssicherungspflicht ist zwar nicht konkret gesetzlich geregelt, zwei Gesetze dienen der Rechtsprechung jedoch als Basis für eine klare Definition:
Quelle: > hier <