Tüv bei Quad

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  • Braucht Kfz auf Privatgrundstück eine HU?

    Ja, ein (angemeldetes) Auto muss auch dann innerhalb der vorgeschriebenen Frist zur Prüforganisation. Für die HU ist nicht die tatsächliche, sondern die rechtlich zulässige Nutzung ausschlaggebend.

    Quelle: ADAC

  • Wenn ein angemeldetes KFZ ohne TÜV auf Privatgründstück mit sog. Einfriedung abgestellt wird dann kann die Exekutive nix dagegen machen so lang es nicht auf öffentlichem Raum bewegt wird. Wie schon oben geschrieben sind Fahrten zur nächsten HU gesondert geregelt.

    Experte kann sich heute jeder nennen - man muss halt einen finden der sich auskennt.

    Na ja, es hat auch mal ein Fall die Runde gemacht, dass ein Motorradfahrer sein Motorrad mittels Anhänger zum Händler gebracht hatte (Inspektion/HU-Vorbereitung) und dort auf dem Grundstück des Händlers eine Knolle der Polizei wegen abgelaufener HU erhalten hat. Rechtlich korrekt, aber mit einem faden Beigeschmack.

    You know, you come from nothing, you're going back to nothing. What have you lost? Nothing 8)

  • Na ja, es hat auch mal ein Fall die Runde gemacht, dass ein Motorradfahrer sein Motorrad mittels Anhänger zum Händler gebracht hatte (Inspektion/HU-Vorbereitung) und dort auf dem Grundstück des Händlers eine Knolle der Polizei wegen abgelaufener HU erhalten hat. Rechtlich korrekt, aber mit einem faden Beigeschmack.

    Ob sowas tatsächlich passiert ist? Ich kann mir nicht vorstellen, dass sowas einer richterlichen Überprüfung standhalten würde. Denkbar wäre eine Mängelkarte.

  • Moin

    Doppelpost !?

    Braucht Kfz auf Privatgrundstück eine HU?

    Ja, ein (angemeldetes) Auto muss auch dann innerhalb der vorgeschriebenen Frist zur Prüforganisation. Für die HU ist nicht die tatsächliche, sondern die rechtlich zulässige Nutzung ausschlaggebend.

    Quelle: ADAC

    Beitrag #9 nicht gelesen? ;)

    Und zum Privatgrundstück noch mal deutlich gemacht.

    Es geht (bei "angemeldetem" Fzg.) nicht um die tatsächliche Nutzung, also es steht nur zum wegrosten im Garten, sondern um das was "man könnte wenn man wöllte" .

    Ich "kann" und darf mit abgelaufenem TÜV auf die Straße, ich darf mich nur nicht erwischen lassen ;)

    Und welchen Sinn macht es ein Fzg. anzumelden, wenn ich damit nur auf meinem Bauernhof den Mist wegfahre und nie weiter als bis zur Hofeinfahrt fahre?

    Das mit der Kenntlichmachung eines "befriedetem Grundstückes" lassen wir mal besser, sonst artet das wieder aus :_popcorn:

    Edith sagt, die Werkstatt/ das Werkstattgelände ist für jeden zugänglich, also wenn das Tor auf ist, öffentlicher "Raum" , siehe Discounterparkplatz.

  • Mag alles sein. Im richtigen Leben hatte ich nie Probleme. Mopped 4 Jahre überzogen weil ich keine Lust zum Fahren hatte. Kein Problem. Die Tage führe ich mal meinen 14 Jahre überzogenen 2,5t Humbaur vor. Kein Thema

  • Und welchen Sinn macht es ein Fzg. anzumelden, wenn ich damit nur auf meinem Bauernhof den Mist wegfahre und nie weiter als bis zur Hofeinfahrt fahre?

    Das kann versicherungstechnisch sinnvoll sein. Wenn z.B. die Karre abbrennt und es zu einem größeren Brand kommt bei dem Dritte geschädigt werden ist man froh eine Haftpflichtversicherung zu haben.

  • So am Rand da es nicht direkt mit der HU was zu tun hat:

    ich hatte 09.2023 Besuch von zwei blauen Amtpersonen, die sich nach dem Verbleib meiner 03.23 abgemeldeten Ténéré erkundigen wollten. Da dem Landratsamt auch sechs Monate nach dem Abmelden keine Altfahrzeugentsorgungsbescheinigung über den Verbleib/ Entsorgung des Mororrades vorlag, hatten die beiden "Blauen" den Auftrag den "umweltgerechten Verbleib" des abgemeldeten Kfz zu überprüfen. Nachdem ich glaubhaft versichern konnte dass das Motorrad als Ersatzteilträger zerlegt im Keller liegt, erzählten sie mir, dass sie seit Wochen im Auftrag des Landratsamtes den Verbleib abgemeldeter Kfz zu kontrollieren hätten. Es gehe in erster Linie darum, dass abgemeldete Kfz nicht auf irgend welchen Flächen abgestellt werden und austretende Flüssigkeiten die Umwelt verschmutzen.

    Ich habe dann mal die Rechtsabteilung des ADAC kontaktiert und bekam aus dieser eine gleichlautende Antwort wie von den beiden Beamten. Lt. dt. Zulassungs- und Straßenverkehrsrecht muss ich als Besitzer und Eigentümer eines abgemeldeten Kfz dafür Sorge tragen, dass dieses die Umwelt nicht durch austretende Flüssigkeiten etc. (dazu zählt auch " Rostwasser") belastet. Dies kann dazu führen, dass selbst in Garagen abgestellte Kfz fachgerecht entsorgt werden müssen wenn sie die gestzlichen Bedingungen nicht erfüllen und eine Gefahrt für Umwelt, Leib und Leben darstellen.

    Soweit die Auskunft der ADAC- Rechtsabteilung.

  • Wahnsinn das auch noch zu zweit so ein Unsinn sich beschäftigen. Als ob die nichts besseres zutun haben wahrscheinlich gibt's Verwarnung und Strafe drauf 🤣

  • Ob sowas tatsächlich passiert ist? Ich kann mir nicht vorstellen, dass sowas einer richterlichen Überprüfung standhalten würde. Denkbar wäre eine Mängelkarte.

    Ich habe den Bericht auf die schnelle noch nicht gefunden. Ich liefere es nach. Versprochen

    You know, you come from nothing, you're going back to nothing. What have you lost? Nothing 8)

  • So am Rand da es nicht direkt mit der HU was zu tun hat:

    ich hatte 09.2023 Besuch von zwei blauen Amtpersonen, die sich nach dem Verbleib meiner 03.23 abgemeldeten Ténéré erkundigen wollten. Da dem Landratsamt auch sechs Monate nach dem Abmelden keine Altfahrzeugentsorgungsbescheinigung über den Verbleib/ Entsorgung des Mororrades vorlag, hatten die beiden "Blauen" den Auftrag den "umweltgerechten Verbleib" des abgemeldeten Kfz zu überprüfen. Nachdem ich glaubhaft versichern konnte dass das Motorrad als Ersatzteilträger zerlegt im Keller liegt, erzählten sie mir, dass sie seit Wochen im Auftrag des Landratsamtes den Verbleib abgemeldeter Kfz zu kontrollieren hätten. Es gehe in erster Linie darum, dass abgemeldete Kfz nicht auf irgend welchen Flächen abgestellt werden und austretende Flüssigkeiten die Umwelt verschmutzen.

    Ich habe dann mal die Rechtsabteilung des ADAC kontaktiert und bekam aus dieser eine gleichlautende Antwort wie von den beiden Beamten. Lt. dt. Zulassungs- und Straßenverkehrsrecht muss ich als Besitzer und Eigentümer eines abgemeldeten Kfz dafür Sorge tragen, dass dieses die Umwelt nicht durch austretende Flüssigkeiten etc. (dazu zählt auch " Rostwasser") belastet. Dies kann dazu führen, dass selbst in Garagen abgestellte Kfz fachgerecht entsorgt werden müssen wenn sie die gestzlichen Bedingungen nicht erfüllen und eine Gefahrt für Umwelt, Leib und Leben darstellen.

    Soweit die Auskunft der ADAC- Rechtsabteilung.

    Bekomme ich jetzt Besuch weil mein Cabrio Abgemeldet auf dem Hof Steht?

    Mal sehen was Passiert.

    Ein Quad das nicht Fährt ist nix wert ;(

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