Bislang nur "Hörensagen".
Auf den Seiten de Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) findet sich mit Datum 17.05.2024 nur eine Meldung über "Einführung der Messung der Partikelanzahlkonzentration".
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Bislang nur "Hörensagen".
Auf den Seiten de Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) findet sich mit Datum 17.05.2024 nur eine Meldung über "Einführung der Messung der Partikelanzahlkonzentration".
Auf Bundesrat.de findet man unter Tagesordung und Termine die Dokumente zur gestrigen Sitzung. Kurz nach der Sitzung war dort die Beschlussdrucksache 159-24 online gestellt zum fraglichen Tagesordnungspunkt 25. und auch die vorbereitenden Ausschussempfehlungen etc…
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/…html?nn=4352766
Ich find es alles etwas kompliziert in Rechtsdeutsch mit x Querverweisen zu verstehen. Aber ich denke, dass dieser Punkt hier, der relevante sein könnte:
Alles anzeigenZu Artikel 1 Nummer 13 (§ 72 Absatz 1a – neu – StVZO)
In Artikel 1 Nummer 13 ist nach § 72 Absatz 1 folgender Absatz einzufügen:
„(1a) § 19 Absatz 1 kann bis zum 31. Oktober 2024 auch in der bis zum [ein-
setzen: Datum der Verkündung dieser Änderungsverordnung] geltenden
Fassung angewendet werden.“
Begründung:
Die im Entwurf vorgesehene Neuregelung des § 19 Absatz 1 ist dringend not-
wendig, um die nationalen Abweichungen auf das minimal notwendige Maß zu
beschränken, die Verkehrssicherheit zu steigern und den Umweltschutz zu
stärken.
In einer sehr kurzen Übergangszeit muss es jedoch alternativ möglich bleiben,
Fahrzeuge nach dem bisherigen Vorschriftenstand in den Verkehr zu bringen,
um den Bestand an Lagerfahrzeugen abzubauen und derzeit in Fertigung
befindliche Fahrzeuge noch auszuliefern.
Jetzt frag ich mich aber auch, was heißt die bisherigen Zulassungsbestimmungen KÖNNEN bis 31.10. angewendet werden? Hängen die Lof-Zulassungen dann vom der jeweiligen Behörde oder des Sachbearbeiters ab und man hat keinen „Rechtsanspruch“ mehr drauf?
Vielleicht lese und interpretiere ich den Beschluss aber auch nicht richtig. Lest mal selbst, wie ihr das deutet? Eigentlich ging es in der Beschlussvorlage wohl eher um Bestimmungen zu Fahrtenschreiben, Lichttechnischen Einrichtungen (Blinker fürs Fahrrad zb) und so Sachen…. Lof-Fahrzeuge wurden weder in der Vorlage noch im Beschluss explizit erwähnt….
In den auch dort zu findenden und etwas einfacher zu lesenden „Erläuterungen“ zum Top 25 steht jedoch
Alles anzeigenAuf diese Weise gelten die EU-Standards nunmehr auch für nationale Einzelgenehmi-
gungen nach § 21 StVZO und für Änderungen nach § 19 Absatz 2 und 3
StVZO. Zudem ist vorgesehen, dass zukünftig die Vorgaben des EU-
Genehmigungsrechts bei der Erteilung einer Betriebserlaubnis zu erfüllen sind
und die Vorschriften der StVZO erst nachrangig gelten. Das bislang bestehende
gleichrangige Anwendungsverhältnis von nationalem und EU-Genehmigungs-
recht entfällt damit.
Das deute ich dann so, dass es eben genau darum ging gestern die nationalen Sonderwege bei Zulassungen (für uns relevant eben auf Lof bezogen) abzuschaffen und Zulassungen zukünftig nur noch nach EU-Recht zu ermöglichen.
Und ein Video von Atv-nation von gestern sieht das auch so.
Im newsfeed der Startseite von blackforest quad wird es auch so dargestellt
https://www.blackforestquad.de
Zitat von Blackforestquad18.05.2024 | LoF-Zulassung ATV/SSV nur noch bis 31.10.2024 (!) In der 1044. Plenarsitzung des deutschen Bundesrates wurde am 17.05.2024 unter Punkt 25 eine Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften beschlossen, die unter anderem die Erstzulassungen von ATV und SBS/SSV mit §19/21 StVZO (LOF) als Land- und Forstwirtschaftliche Zugmaschine beendet. Mit Wirkung zum 31.10.2024 dürfen entsprechend keine ATV/SSV mehr per Einzelabnahme nach §19/21 StVZO als Land- und Forstwirtschaftliche Zugmaschine neu zugelassen werden. Wer also noch ein Fahrzeug mit offener Höchstgeschwindigkeit u.s.w. haben möchte - schnell (an)melden!
Bislang nur "Hörensagen".
Auf den Seiten de Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) findet sich mit Datum 17.05.2024 nur eine Meldung über "Einführung der Messung der Partikelanzahlkonzentration".
Ist das nicht eher relevant für Dieselmotoren?
Ich persönlich halte das ganze wieder einmal als "viel Rauch um nix" oder als "nix wird so heiß gegessen wie es gekocht wird".
Ich persönlich halte das ganze wieder einmal als "viel Rauch um nix" oder als "nix wird so heiß gegessen wie es gekocht wird".
naja... bei fb geht grade dieser kopierte text rum... allerdings ohne quellenangabe... ***
LoF-Zulassung ATV/SSV nur noch bis 31.10.2024 (!)
TÜV LOF ZUGMASCHINE In der 1044. Plenarsitzung des deutschen Bundesrates wurde am 17.05.2024 unter Punkt 25 eine Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften beschlossen, die unter anderem die Erstzulassungen von ATV und SBS/SSV mit §19/21 StVZO (LOF) als Land- und Forstwirtschaftliche Zugmaschine beendet. Mit Wirkung zum 31.10.2024 dürfen entsprechend keine ATV/SSV mehr per Einzelabnahme nach §19/21 StVZO als Land- und Forstwirtschaftliche Zugmaschine neu zugelassen werden. Wer also noch ein Fahrzeug mit offener Höchstgeschwindigkeit u.s.w. haben möchte - schnell (an)melden!
chrome-extension://efaidnbmnnnibpcajpcglclefindmkaj/https://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/…icationFile&v=1
Die Kommission hat hinsichtlich der Zulassung von Kraftfahrzeugen in den letzten Jahren eine Vielzahl umweltrelevanter Verordnungsvorgaben erlassen, welche nur für typgenehmigte Fahrzeuge unmittelbar gelten. Mit der vorliegenden Verordnung sollen diese unionsrechtlichen Anforderungen auf Einzelgenehmigungen übertragen werden. Hierzu passt sie die entsprechenden umwelt- und klimaschutzrelevanten Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) an. Auf diese Weise gelten die EU-Standards nunmehr auch für nationale Einzelgenehmigungen nach § 21 StVZO und für Änderungen nach § 19 Absatz 2 und 3 StVZO. Zudem ist vorgesehen, dass zukünftig die Vorgaben des EUGenehmigungsrechts bei der Erteilung einer Betriebserlaubnis zu erfüllen sind und die Vorschriften der StVZO erst nachrangig gelten. Das bislang bestehende gleichrangige Anwendungsverhältnis von nationalem und EU-Genehmigungsrecht entfällt damit. Statt des bisherigen Teilegutachtens führt die Verordnung die nationale Teiletypgenehmigung ein, um eine bessere Überwachung der Konformität von Teilen durch das Kraftfahrt-Bundesamt zu gewährleisten. Darüber passt sie die Anforderungen an Fahrtenschreiber und Geschwindigkeitsbegrenzer an geändertes EU-Recht sowie den Stand der Technik an. Die Zuständigkeiten für das Anerkennungsverfahren und die Aufsichtsausübung werden von den bisher zuständigen Landesbehörden auf das Kraftfahrt-Bundesamt übertragen.
Wenn ich das richtig verstanden habe, werden Fahrzeuge mir t3b genauso besteuert wie LOF.
Das einzige ist das der Hobel ABS braucht um offen zu fahren und ohne ABS die Höchstgeschwindigkeit bei 60 km/h liegt.
Ist das nicht eher relevant für Dieselmotoren?
Na klar, wollte damit nur andeuten, dass da noch nichts diesbezuglich verfügbar ist.
Das Video ist in meinen Augen populistisch, nicht komplett und teilweise falsch.
Viel Spaß beim halten.
Es ist viel ernster als Du es anscheinend wahrnimmst.
Sowas habe ich mit meinem US-Van (Wohnmobil) schon durch. Geht schneller als man denkt.
Wenn das im Bundesrat schon mit Zustimmung durch ist dauert es nicht mehr lange bis die Änderung der StVZO veröffentlicht wird.
Moin
Auf diese Weise gelten die EU-Standards nunmehr auch für nationale Einzelgenehmigungen nach § 21 StVZO und für Änderungen nach § 19 Absatz 2 und 3 StVZO.
Der §19.3 , also Änderungsabnahmen ist schon eine Katastrophe für sich
Bleibt dann fraglich bzw. abzuwarten welche Prüfstelle sich da zum Totalverweigerer entpuppt und weder Reifen, Spurplatten Federn/ Fahrwerke, etc. überhaupt noch einträgt
Mal sehen wie der Zubehörmarkt darauf reagiert, eine EU- Freigabe wird für die Hersteller auch ein Kostenfaktor den sich vermutlich nicht jeder leisten kann & will. Und das wird vermutlich auch die Fzg. mit Bestandschutz betreffen.
Einziger "Wehrmutstropfen" bleibt vermutlich, das die Preise für LOF Geräte durch die Decke gehen
PS: F. U. EU
Alles anzeigenMoin
Der §19.3 , also Änderungsabnahmen ist schon eine Katastrophe für sich
Bleibt dann fraglich bzw. abzuwarten welche Prüfstelle sich da zum Totalverweigerer entpuppt und weder Reifen, Spurplatten Federn/ Fahrwerke, etc. überhaupt noch einträgt
Mal sehen wie der Zubehörmarkt darauf reagiert, eine EU- Freigabe wird für die Hersteller auch ein Kostenfaktor den sich vermutlich nicht jeder leisten kann & will. Und das wird vermutlich auch die Fzg. mit Bestandschutz betreffen.
Einziger "Wehrmutstropfen" bleibt vermutlich, das die Preise für LOF Geräte durch die Decke gehen
PS: F. U. EU
Dafür gibt es natürlich auch EG-/EU Richtlinien.
Ohne "Papiere" geht da nix, oder die Teile haben eine gültige E-Kennzeichnung *träum*
Das ist das Werk des größten Politikerparkplatz Europas in Brüssel.
Und unsere haben nichts besseres zu tun die Angleichung voran zu treiben und möglichst alle nationalen Ausnahmen einzukassieren.
Da wird nichts vorangetrieben, sondern umgesetzt - andernfalls müsste Deutschland Strafzahlungen leisten ...
Hallo ich bin neu in der Runde
wie ist das jetzt mit der lof Zulassung wird die verlängert auf 31.10 oder wurde das Gesetz gestern verabschiedet
Hat da jemand genaue Infos