LOF, T3B, Zulassung, Drosselung....was denn nun?

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!

  • Hallo zusammen!

    Bald ist es soweit und ich gönne mir ein eigenes Quad! :)

    Nun habe ich mehrere Modelle zur Auswahl, verwirrend finde ich aber das Thema Zulassung...

    einmal habe ich eine Machine mit LOF Zulassung, zum anderen habe ich dieselbe Maschine als T3B Zulassung mit ABS.

    Nun weiß ich auch nicht mehr weiter:

    ABS hätte ich gern, aber T3B ist grundsätzlich gedrosselt auf 60km/h? Oder doch nicht?!?!?

    LOF ist nicht gedrosselt?

    Kann ich die Maschine, welche mit T3B gedrosselt fahren dürfte, ungedrosselt mit LOF Zulassung ungedrosselt anmelden?

    Ich möchte ganz gerne mit dem Quad ganz normal wie mit meinem PKW auf den Straßen und Autobahn fahren, da wäre die Drosselung eher hinderlich...

    Bitte lacht nicht zu laut über meine Fragen und helft mir gerne wenn ihr eine sinnvolle Antwort habt- DANKE!

  • Zur hilfreichsten Antwort springen
    • Hilfreichste Antwort

    LOF Zulassung hat viele Vorteile, wird aber leider ab 1.11 diesen Jahres nicht mehr möglich sein. Du kannst mit offener Leistung fahren ohne irgendeine Beschränkung, außerdem zahlst du sehr niedrige Steuern und musst keine Abgasnormen erfüllen.

    LOF war eigentlich die normale Zulassungsart hier für alle Quads, ATVs usw. über die letzten 20 Jahre oder noch länger.

    LOF ist die beste Zulassungsart und deren Abschaffung trifft die Quads leider sehr. Insbesondere Sportquads mit Starrachse kriegst du so wohl nicht mehr zugelassen. Wer LOF hat hat Bestandsschutz auch über den 1.11 hinaus.

    T3B ist eine EU Zulassungsart, LOF eine nationale deutsche.

    T3B ohne ABS ist auf 60km begrenzt.

    Mit ABS auf 100.

    Can Am baut schon länger mit ABS, ein paar andere auch. Man wird sehen wer sich da ebenfalls anpasst, die große Auswahl die es aber bis jetzt durch LOF gab wird es ab 1.11 nicht mehr geben. Das ist schon extrem ärgerlich und macht den Markt ein gutes Stück weit kaputt.

    Wer sich also noch ein neues Quad kaufen will hat noch die Chance zuzuschlagen und LOF zu bekommen bis zum 31.10.Danach gibt es keine Neuzulassungen mehr,die Händler werden dann wohl die Restbestände mit Tageszulassungen versehen und noch abverkaufen und dann ist Schluss.

  • Scoody 23. Juli 2024 um 07:19

    Hat einen Beitrag als hilfreichste Antwort ausgewählt.
  • Von welcher Abgasnorm sprichst Du?

    Das hier (Ziffer 14 und Ziffer 14.1 sind die Emissionschlüssel bzw. Emissionschlüsslnummer)

    Screenshot_20240720_192539_Gallery.jpg

    ist bei beiden unserer Outlander gleich eingtragen (siehe auch weiter unten). Eine ist LoF, die andere ist T3b.

    Damit fällt auch die Abgasuntersuchung weg, weil T3b sozusagen EU-LoF ist und für LoF braucht man (zur Zeit😉) keine AU.

    LoF war keine normale Zulassung, es ist eine nationale (deutsche) Ausnahme der StVZO für nicht EU-konforme Fahrzeuge, die ab 01.11.2024 für Neufahrzeuge nicht mehr anwendbar ist.

    Unsere T3b Outlander wird genau wie die LoF Outlander nach Gewicht besteuert.

    20240518_074226.jpg

    Auszug der Steuerrechnung der 2023er 1000er Outlander mit LoF

    20240511_145204.jpg

    Auszug der Steuerrechnung der 2024er Outlander 700 mit T3b

    Hier Auszüge aus den Zulassungsbescheinigungen mit dem Eintrag 89(LoF deutsch) bzw. T3b.

    Screenshot_20240511_151526_Gallery.jpg

    Screenshot_20240511_151458_Gallery.jpg

    T3b ist gem. gültiger Regelungen nicht in der Leistung begrenzt.

    Nach EU-Recht sind Fahrzeuge der Klasse L7e A1 bzw. A2 in der Leistung begrenzt auf 15 kW. Das ist die einzige Begrenzung, die in den EU-Regelungen für Quad/ATV festgeschrieben ist. Die AEON Cobra ist ein solches Fahrzeugmodell.

    Solche Modelle können mit einer LoF-Änderungsabnahme (deutsch, bei Neufahrzeugen nur noch bis 31.10.2024 möglich, sofern man einen Prüfer findet der das macht) dann "offen" gefahren werden.

    EU-Modelle mit T3b können reduzierte Leistung haben, aus welchen Gründen auch immer.

    Das ist je nach Hersteller unterschiedlich.

    Das T3b-Modell der CF Moto 1000 Touring pro hat mit 86 PS sogar mehr als die Vormodelle mit LoF(deutsch). Also trifft das für T3b nicht zu.

  • merkwürdiger weise eine Geschwindigkeitsbegrenzung

    Hi, steht bei meiner 625er auch in den papieren. Aber die fährt gps-gemessen über 90km/h, deine nicht?

    CF-moto C-Force 625 Touring DLX LoF (seit 6/2024):

    Externer Inhalt images.spritmonitor.de
    Inhalte von externen Seiten werden ohne deine Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.

    :squad2:

  • Lumpi , das kann ich dir nicht sagen , die Maschine fährt meine Freundin als Ersatz für ihre 520er . Ich habe die Maschine kurz Probe gefahren und bei uns noch zur Tankstelle , alles keine größere Strecken und mit 90 km/h selten zu befahren . Endgeschwindigkeit ist für unseren Gebrauch nicht so wichtig , mit 90 oder mehr den Koppelzaun kontrollieren wäre vermutlich eine wahnsinnige Herausforderung , der ich mich nicht stellen möchte .

  • Bei meiner LoF Outlander steht dort auch 120. Die läuft satt über 130.

    Die 700er T3b regelt bei 105 (ist auch so eingetragen) laut Tachometer ab und pendelt dann zwischen 104 und 105 wenn man auf dem Gas bleibt.

    Da steht schon immer eine Vmax, ob abgeregeltes Fahrzeug oder nicht.

    Das ist schon seit Jahrzehnten so, egal ob EU-Zulassungsbescheinigung oder der alte Fahrzeugschein.

  • User123456789

    Woher stammt die Angabe, dass T3b mit ABS auf 100km/h begrenzt ist? In welcher EU-Verordnung/Regelung ist das zu finden?

    Das geistert schon eine ganze Weile im Netz herum, ist aber nirgendwo belegt.

    Dann wäre unsere 700er Outlander nicht EU-konform mit T3b, da die mit 105 km/h eingetragen ist.

    20240723_105147.jpg

    Es gibt bei T3b nur eine Unterteilung, ohne ABS max. 60 km/h (ab bestimmten Stichtagen sogar nur noch 40 km/h) neuere Fahrzeuge und mit ABS mehr als 60 km/h.

    Screenshot_20240710_093931_Samsung Notes.jpg

    Falls Du da eine definitive Angabe hast, dann hätte ich die Quellenangabe gern.

ANZEIGE