gebremster Wohnwagen fürs Quad mit 100kmh Zulassung

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  • Preislich beginnt der Einstieg in die Welt der Migrator-Carvans bei 14.790 Euro für die Basis-Variante.

    Der gut ausgestattete „Offroad“ kostet ab 18.990 Euro, mit der Option auf weiteres Zubehör, das den Preis nach oben treibt.

    :as01: für den Preis kann ich aber ziemlich lange eine FeWo mieten oder mein Zelt aufstellen.

    Aber letztlich hängt es ja auch davon ab, wie oft ich so ein Teil im Jahr nutzen will......

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  • Um mal kurz auf den Titel des Threads zu sprechen zu kommen,

    Einen wie auch immer gearteten Wohnwagen mit 100er Zulassung zu bekommen, sollte kein großes Problem darstellen.

    Aber, mit dem ATV als Zugmaschine ist ein legales fahren mit 100 eher ausgeschlossen, weil es am Ende auf das Gewichtsverhältnis von ATV zu Anhänger ankommt.

  • Nur weil der Mini Wohnwagen eine 100kmh Zulassung hat, bedeutet es nicht zwangsläufig auch 100kmh mit dem ATV fahren zu wollen. Wir würden den aber auch mal an unseren Pickup anhängen wollen und damit wären 100kmh wünschenswert :)

  • Das war schon ein wichtiger Hinweis vom Tom1868 weil leider sich viele nicht mit dem Thema beschäftigen. Musste meinen Anhänger ablasten um ihn an meinem Auto mit 100 ziehen zu dürfen. Genauso ist vielen nicht bewusst dass es auf Land bzw. Bundesstraßen nicht gilt sondern trotzdem nur 80 gefahren werden darf .

    Danke noch für die Aufklärung mit dem Pickup

    Wenn keiner hilft :/ kann niemanden geholfen werden :facepalm: deshalb helfe ich wo es geht :handshake:

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  • Auf dem Weg nach Thüringen bin ich tatsächlich fast nie über 80km/h gefahren, aber auf dem Heimweg................ 🙈

    So so, da hätte ich aber gedacht das wäre genau andersrum....also sowas.

    Wolltest wohl schnell möglichst viel Abstand von den Chaoscampern gewinnen..... :sl:

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  • Nur zur Info der Hinweis auf § 3 Abs. 3 StVO:

    1.innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge 50 km/h,
    2.außerhalb geschlossener Ortschaften

    a) für

    aa)Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t bis 7,5 t, ausgenommen Personenkraftwagen,
    bb)Personenkraftwagen mit Anhänger,
    cc)Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t mit Anhänger sowie
    dd)Kraftomnibusse, auch mit Gepäckanhänger,
    80 km/h,
    b) für

    aa) Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t,

    bb) alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger, ausgenommen Personenkraftwagen, Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t, sowie
    cc) Kraftomnibusse mit Fahrgästen, für die keine Sitzplätze mehr zur Verfügung stehen,
    60 km/h,
    c)für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t
    100 km/h.
    Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330.1) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.

    Die entscheidenden Stellen hab ich blau hervorgehoben.

    ATV mit Anhänger außerorts max. 60 kmh.


    Wie alle anderen Kfz müssen sich auch Traktoren und andere Lof-Fahrzeuge an die Vorgaben der Straßenverkehrsordnung (StVO) halten. Bei einer Überschreitung des Tempolimits drohen Bußgelder und ggf. Punkte in Flensburg. Die einzelnen Sanktionen für Geschwindigkeitsüberschreitungen können im Bußgeldkatalog online eingesehen werden.

    ...

    Auch für die Geschwindigkeitsüberschreitung beim Fahren mit Anhänger drohen teils hohe Strafen. Wird die Geschwindigkeit außerorts um mehr als 16 km/h überschritten, wird mit einem Bußgeld von 70 Euro plus ein Punkt sanktioniert, innerorts sind es 80 Euro und ein Punkt. Sind Sie außerorts mehr als 31 km/h zu schnell, drohen zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot, innerorts bereits ab 26 km/h zu schnell.

    Quelle: hier

  • Glaube ich nicht.

    Ich weiß nicht recht, ......mit Glauben kommt man da nicht einfach so weiter. Wer sich nicht sicher ist sollte sich bei seinem freundlichen Staatsdiener der Uniformierten Zunft einen freundlichen Rat holen. Noch besser wäre eine Auskunft beim ADAC falls Mitgliedschaft besteht und am sichersten ist die verbindliche Rechtsauskunft bei einem Advokaten des Verkehrsrechts.

    Aber abgesehen davon, mehr als 80 Km/h mit Anhänger hinten dran ist eh schon sehr Ambitioniert für den einen oder anderen ATV Piloten. Aber das muss jeder für sich selbst wissen.

    Die, die mich mögen, kennen mich ......... alle anderen können mich..... :P

    DQF Treffen 2024 :squad2: Teilnehmer

  • Glaube ich nicht.

    Da gilt C

    .......andere Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t

    100 km/h.

    Ich schon, denn Du zitierst hier den Passus für die "anderen Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t ==> ohne Anhänger <==

    Gilt auch für uns, ohne Anhänger ;)

    Mit Anhänger stehen alle möglichen Kombinationen weiter oben beschrieben und da sind wir bei "anderen Kraftfahrzeugen" mit Anhänger mit max. 60 km/h dabei. :S

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