Ich weiß nicht wie Onlineanmeldungen ablaufen. So ein Kennzeichen ist eine Urkunde, sollte dir nachgewiesen werden, dass du bewußt ein Kennzeichen in unzulässiger Größe gesiegelt hast könnte evtl. eine Urkundenfälschung vorliegen, das ist eine Straftat.
Genau das ist ja die Frage, wird irgendwo während dem Online-Prozess auf eine Schildergröße hingewiesen bzw. vorgeschrieben? Wenn nicht woher soll ich als Laie das Wissen? Zumal die Schildergröße aufm ATV (mit LOF) ja nicht illegal sein kann da sie ja bei einigen Zulassungsstellen ganz normal vergeben werden.
Ich behaupte mal, wenn das Schild den Normen für Kennzeichen (Farbe, Schriftart, Reflexion usw.) entspricht sind da keine Probleme zu erwarten.
Klar das ich die Siegel auf kein Selbstgemaltes Schild kleben darf, da bin ich bezüglich Urkundenfälschung bei Dir.
Sollte während dem Anmeldeprozess keine (Mindest)Größe für die Schilder angegeben werden muss ein Vorsatz bzw. eine Urkundenfälschung erstmal nachgewiesen werden wenn es eine offizielle Schildergröße und der Norm entsprechend vom Schildermacher ist.
Wäre cool wenn jemand schonmal ne Online-Anmeldung gemacht hat und von Erfahrungen berichten könnte