Kuriositäten im KfZ-Schein

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  • Der Thread für drollige Dinge im Schein. :)

    Hier an meiner alten: serienmäßig angebaute AHK ist nicht eingetragen, steht aber im Krimskrams-Feld mit Fantasiewerten drin. Gutachten hatte ich dabei bekommen, habe aber mangels Bedürfnisses die Eintragung beim TüV nie gemacht.

    Schein-neu-1-abgespeckt.png

    Hier im Anhang "Feststellbremse nicht abstufbar", womit die P-Stellung am Wahlhebel gemeint ist. Eine richtige Parkbremse gab es nicht.

    Schein-neu-3.jpg

    Vielleicht nicht gar so selten: Reifenbindung an ein einziges Reifenmodell.

    Schein-neu-1-abgespeckt.jpg

    Da es sehr förderlich für die Gesundheit ist, habe ich beschlossen, glücklich zu sein. (Voltaire)

    Mein "Alles über Quads"-Video. "Langschwerdt" bei YT

  • 1. Es gab sicher auch für Deine Maschine ein Mustergutachten, das als Grundlage für die Eintragungen her gehalten hat, deshalb die Werte der Anhängerkupplung.

    2. Die P-Stellung ist eine Parkbremse, keine Feststellbremse. Die sollte so funktionieren, das du den Bremshebel arretieren kannst.

    3. Das macht man heute so, für weitere Reifengrößen hat man dann ein Extrazettelchen. Bei meine Suzi (Motorrad) war es tatsächlich so, das nur bestimmte Reifenmodelle in bestimmten Größen Erlaubt waren. die Liste wird aber ständig erweitert, sodass man nach einer Weile auch andere Reifenhersteller/-Modelle fahren kann, aber man musste halt immer die Freigabe dabeihaben, sonst hat man Stress mit den Uniformierten. Ob das heute noch so ist, kann ich nicht sagen, da meine KTM immer noch auf den ersten Socken läuft.

    Du siehst, keine Kuriosität!

  • 2. Die P-Stellung ist eine Parkbremse, keine Feststellbremse. Die sollte so funktionieren, das du den Bremshebel arretieren kannst.

    3. Das macht man heute so, für weitere Reifengrößen hat man dann ein Extrazettelchen.

    2. Sollte sie. Hatte sie nicht. Daher der Eintrag. ;)

    3. Ich hatte mal einen Reifenhändler gefragt, der hat daraufhin sein Orakel befragt. Der kam zu dem Schluss, daß diese Maschine derzeit wirklich nur diesen einen Reifen fahren darf. Er sagt jedenfalls, daß ihm das noch nicht unter gekommen sei.

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  • 1. Es gab sicher auch für Deine Maschine ein Mustergutachten, das als Grundlage für die Eintragungen her gehalten hat, deshalb die Werte der Anhängerkupplung.

    2. Die P-Stellung ist eine Parkbremse, keine Feststellbremse. Die sollte so funktionieren, das du den Bremshebel arretieren kannst.

    3. Das macht man heute so, für weitere Reifengrößen hat man dann ein Extrazettelchen. Bei meine Suzi (Motorrad) war es tatsächlich so, das nur bestimmte Reifenmodelle in bestimmten Größen Erlaubt waren. die Liste wird aber ständig erweitert, sodass man nach einer Weile auch andere Reifenhersteller/-Modelle fahren kann, aber man musste halt immer die Freigabe dabeihaben, sonst hat man Stress mit den Uniformierten. Ob das heute noch so ist, kann ich nicht sagen, da meine KTM immer noch auf den ersten Socken läuft.

    Du siehst, keine Kuriosität!

    beim mopped wurde doch vor einiger zeit das mit den reifen aufgehoben, aber wie du schreibst gibt es immer noch freigaben und kombinationen wenn man 2 verschiedene reifen von einem hersteller fahren mag

    gruß Matthias

    "Lieber 50 Jahre brennen als 100 Jahre lodern."

    Freunde zu finden die die selbe "psychische störung" haben wie du..... UNBEZAHLBAR!!!

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