Wenn du campen fährst bist du nach deinem Argument ein Obdachloser.
Wie du meinst, du hast zwar nicht recht und gut ist's.
Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!
Wenn du campen fährst bist du nach deinem Argument ein Obdachloser.
Wie du meinst, du hast zwar nicht recht und gut ist's.
Ich habe immer recht
Ja, deswegen hat es in Belangen Schaf und Co. auch den genetischen Nachweis zu erbringen, daß der Wolf jener war, der das Tier gerissen hat, denn nur dann hat es Anspruch auf Ersatz eines dadurch evtl. erlangten finanziellen Schadens. (So jedenfalls meine Kenntnis).
das mit dem Schaden ist so eine Sache , bei einem Nachweis bekommst du das getötete Tier ersetzt durch die Summe X , allerdings steht so ein getötetes Tier meist nicht alleine und da kommt es gerade bei Schafen vor , dass andere Schafe durch die ausgelöste Panik verlammen ( Fehlgeburt ) mit allen Konsequenzen die man vom Mensch her kennt ( Unfruchtbarkeit ) , diesen Schaden bekommt man nicht ersetzt . Den eigentlichen Wert eines prämierten Zuchttier oder eines Tieres , welches einer aussterbenden Rasse angehört ebenfalls nicht .
Den eigentlichen Wert eines prämierten Zuchttier oder eines Tieres , welches einer aussterbenden Rasse angehört ebenfalls nicht .
Dann ist für mich hier die Frage, ob das national veranlasst ist oder unionsseitig und auch da gelöst werden sollte, denn eigentlich sind solche Aspekte vernünftigerweise zu berücksichtigt?
Dann ist für mich hier die Frage, ob das national veranlasst ist oder unionsseitig und auch da gelöst werden sollte, denn eigentlich sind solche Aspekte vernünftigerweise zu berücksichtigt?
https://www.praxis-agrar.de/bundeszentrum-…hadensausgleich
ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt :
Der Link funktioniert nicht, Seite wird nicht gefunden.
Wie wäre es mit dem:
eine kleine Einschätzung aus Kanada , einem Land in dem es schon immer den Wolf gab und nicht wie in Europa , mehr Experten als Wölfe
Das ist ja mal ein fundierter Bericht, stichhaltig und wissenschaftlich wertvoll.
Bei uns im südöstlichen Brandenburg ein Riesenproblem für Tierhalter, Jäger, Dorfbewohner, Spaziergänger! Der Wolf kommt bis an die Häuser und geht an Spaziergänger mit Hund. er hat keinerlei Respekt oder Angst, weil an den Menschen gewöhnt!
Es wird Zeit, dass er ins Jagdgesetz aufgenommen wird und reguliert werden kann / darf / muss! Hier bei uns müssen die Wölfe in größeren Gruppen erlegt werden
Der Wolf kommt bis an die Häuser
Das darf er, es hat dazu entsprechende Aussagen des EuGH
Rechtssache C-88/19
http://%20https//eur-lex.europ…643483083291%20
Zitat39
Daraus folgt, dass der durch Art. 12 Abs. 1 der Habitatrichtlinie gewährte Schutz keine Abgrenzungen oder Grenzen kennt und daher nicht den Schluss zulässt, dass ein wildlebendes Exemplar einer geschützten Tierart, das sich in der Nähe oder innerhalb von menschlichen Siedlungsgebieten befindet, das solche Gebiete durchquert oder sich von Ressourcen ernährt, die der Mensch erzeugt, ein Tier wäre, das sein „natürliches Verbreitungsgebiet“ verlassen hat, oder dass sich dieses Gebiet nicht mit menschlichen Niederlassungen oder vom Menschen geschaffenen Anlagen überlappen könnte.
Es wird Zeit, dass er ins Jagdgesetz aufgenommen wird
Lies Dir doch bitte mal das Thema von Anfang an durch, dann weist Du auch, daß vorher erst die "Berner Konvention" des Europarates zu ändern ist; die dafür Zuständigen kommen erst im Dezmeber, wohl am 6. Dezember(?), zur nächsten Sitzung zusammen.
Lies Dir doch bitte mal das Thema von Anfang an durch, dann weist Du auch, daß vorher erst die "Berner Konvention" des Europarates zu ändern ist; die dafür Zuständigen kommen erst im Dezmeber, wohl am 6. Dezember(?), zur nächsten Sitzung zusammen.
Die Dorfbewohner lösen das inzwischen selbst, hört man im Nachbargespräch....