10 cm Neuschnee -> künftig nur noch mit Geländereifen

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  • mit den CST behemoth oder dingo braucht man nicht wechseln..beste Lösung!

    Da besteht aber das Problem, dass die nicht in allen Grössen zu bekommen sind.

    Auf meiner CF450 z.B. gehören 24 Zoll drauf, 25 Zoll sind auch eingetragen.

    Habe diese Reifen bis Dato, in "meinen" Grössen nicht gefunden..

    Wer anderen eine Grube gräbt, braucht ein Grubengrabgerät..:sl:

  • Da besteht aber das Problem, dass die nicht in allen Grössen zu bekommen sind.

    Auf meiner CF450 z.B. gehören 24 Zoll drauf, 25 Zoll sind auch eingetragen.

    Habe diese Reifen bis Dato, in "meinen" Grössen nicht gefunden..

    Das habe ich schon mitbekommen, lieber Sepp, tut mir leid, du hast die A Karte gezogen… Diese Reifen gibt’s nur bei den größeren Maschinen, eventuell wird’s mal Zeit, die Maschine zu wechseln.😜

  • Geländereifen taugen nicht unbedingt auf verschneiten Strassen. Warum einige wenige Geländereifen richtig gut sind und die Meisten gar nichts taugen obwohl sie augenscheinlich geeignet erscheinen - keine Ahnung.

    Das liegt an der Gummimischung und am Profil.

  • Bei PKW-Reifen

    Es sind aber keine PKW-Reifen, da schon das Fahrzeug kein PKW ist, oder?

    Beim BMDV heißt es dazu

    Winterreifenpflicht
    https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/…nterreifen.html

    Zitat

    Von der situativen Winterreifenpflicht ausgenommen sind:

    Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft,
       
    Spezialfahrzeuge, für die bauartbedingt keine Winterreifen der Kategorien C1, C2 oder C3 verfügbar sind.

    Die Fahrzeugklassen L6 und L7 werden winterreifenspezifisch von keiner der in §36 StVZO, (Bereifung und Laufflächen), benannten UNCE-Regelung, wie sie jeweils im EU-Amtsblatt veröffentlicht wurden, erfasst.

    Die benannten Kategorien C1, C2 und C3 erfassen lt. UNCE-Regelwerk, (ABl. L 218 vom 12.8.2016, S. 1), auch "M+S"-Reifen, aber eben nicht für Fahrzeugklasse L.

    Fahrzeugklasse L wird vom UNCE-Regelwerk, (ABl. L 84 vom 30.3.2011, S. 46), erfasst, allerdings nur bis zur Fahrzeugklasse L5.

    Mehr zu den Fahrzeugklassen in

    Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
    Anlage XXIX (zu § 20 Absatz 3a Satz 4)
    EG-Fahrzeugklassen
    https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/anlage_xxix.html

  • Die Kymco hat keine LoF Zulassung! Somit entfällt die Bestimmung wegen der Grobstilligen Reifen. Du darfst bei winterlichen Verhältnissen mit den normalen Reifen nicht fahren. Und es gibt kleine Reifen mit Winterprofil

    Scheiss auf´s Pferd ! echte Prinzen kommen mit dem Quad :F3:

  • Die Kymco hat keine LoF Zulassung! Somit entfällt die Bestimmung wegen der Grobstilligen Reifen. Du darfst bei winterlichen Verhältnissen mit den normalen Reifen nicht fahren. Und es gibt kleine Reifen mit Winterprofil

    Die MXU 300 R hat eine LoF-Zulassung, in 2022 war das ja noch möglich.

    Darüberhinaus, siehe die Aussagen des BMDV; keine Winterreifenpflicht für Spezialfahrzeuge, für die es bauartbedingt keine Winterreifen hat und für LoF auch nicht.

    Quad und ATV sind garantiert ebenfalls "Spezialfahrzeuge" im Sinne der Aussagen des BMDV? Eine Winterreifenpflicht für die Fahrzeugklassen L6 und L7 ist nicht definiert, das Gegenteil im Sinne eines Fahrverbotes ohne Winterreifen aber auch nicht, weil diese Fahrzeugklassen diesbezüglich nicht erfasst sind?

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