Zitat:
im brief steht
*VORGE.PLATZ. F.AMT.KENNZ.HI . 280X210MM AUS,GENM.ER
T.V.RP SAARLAND*
Da steht aber nicht, daß vorne kein Kennzeichen muss!
Da steht, daß der vorgesehene Platz für das amtliche Kennzeichen hinten 280mm x 210mm groß, bzw. klein sein darf! Die Ausnahmegenehmigung ist wegen der unüblichen Größe des Nummernschildes!
Ich würde es nicht darauf ankommen lassen!
Zitat von kuhnelSRK;471also ich habe noch mal geprüft: 5,4 cm Bodenfreiheit....:D:D.;)
Das ist, wenn ich nicht irre, auch nicht erlaubt!
10 cm Bodenfreiheit sind Pflicht, bzw. muss ein Fahrzeug in der Lage sein, ein 10 cm hohes und fragt mich nicht wie breites Hinderniss, ohne Berührung überfahren zu können.;)
Ich meine, ich hätte das mal wo gelesen.