Alles zum Thema Nummernschilder / zweites Nummernschild

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!

  • Zitat:
    im brief steht
    *VORGE.PLATZ. F.AMT.KENNZ.HI . 280X210MM AUS,GENM.ER
    T.V.RP SAARLAND*
    Da steht aber nicht, daß vorne kein Kennzeichen muss!
    Da steht, daß der vorgesehene Platz für das amtliche Kennzeichen hinten 280mm x 210mm groß, bzw. klein sein darf! Die Ausnahmegenehmigung ist wegen der unüblichen Größe des Nummernschildes!
    Ich würde es nicht darauf ankommen lassen!

    Zitat von kuhnelSRK;471

    also ich habe noch mal geprüft: 5,4 cm Bodenfreiheit....:D:D.;)



    Das ist, wenn ich nicht irre, auch nicht erlaubt!
    10 cm Bodenfreiheit sind Pflicht, bzw. muss ein Fahrzeug in der Lage sein, ein 10 cm hohes und fragt mich nicht wie breites Hinderniss, ohne Berührung überfahren zu können.;)
    Ich meine, ich hätte das mal wo gelesen.

  • Zitat von Michael;483

    Das ist, wenn ich nicht irre, auch nicht erlaubt!
    10 cm Bodenfreiheit sind Pflicht, bzw. muss ein Fahrzeug in der Lage sein, ein 10 cm hohes und fragt mich nicht wie breites Hinderniss, ohne Berührung überfahren zu können.;)
    Ich meine, ich hätte das mal wo gelesen.

    !00% korrekt...aber im Normalfall sagt keiner was wenn du es plausibel zeigen,erklären kannst das es den Kühler verdeckt....es sei denn du kommst an einen Nörgeligen !!!

  • hallo......
    hab seit 2 jahren nur das hintere dran und die renn leitung hat mich noch nie angehaten.

    ich habe mal bei der trachtengruppe nachgefragt und die sagten mir das die noch keine gesetzesvorlage oder so hätten die haben auch noch nie n quad mit 2 kennzeichen gesehen.

    beim essener ordnungsamt sagte man mir "fast" das selbe

    also lass ich es drauf ankommen.
    allerdings hab ich es immer dabei

    gruss QM

    Wer hinter meinem Rücken über mich redet, der redet mit meinem Arsch

  • Zitat von bareschisser;620

    Hi
    War heute auf Tour. Einer erzählte, das er 40 Euro wegen fehlendem Nummernschid hat löhnen müssen....
    Da weis mal wieder rechts nicht was links tut...

    Hi Bare....is für mich logisch...das wird noch "härter"...achte drauf,chronisch leere Kassen rufen die Städte auf den Plan,zumal diese Verordnung seit längerem in Kraft ist...bis jetzt wars nur ne Übergangsphase...denn
    ..."Unwissenheit schützt vor Strafe nicht"!!! Ich als Bootsführer muß mich vor Fahrtantritt um die Besonderheiten eines Gewässers bemühen,also informieren,also.....????? Noch Fragen ?? Ist beim KFZ das selbe ..vor Fahrtantritt muß ich mich vom einwandfreien Zustand meines KFZ überzeugen..Licht,Bremsen etc...macht keiner...deshalb ..."Latzen"!!! Die Paragraphen sind alle schon alt,aber da ....und jetzt werden sie angewandt..verlaßt euch drauf!!!:busted_cop:
    Gruß Norbert

  • Zitat von Hannibal 450;638

    naja einmal 40 Euro geht ja noch werde wohl solange warten bis ich einmal gezahlt habe dann kommt es dran:-)

    Neeeee...das schlag ich mir lieber in den Wanst...;)

  • Zitat von Hannibal 450;259

    Hallo mich würde mal interessieren mit wievielen NR. Schilder ihr rumfahrt ( ich habe nur eins dran vorne sah sch... aus:-)) und Ihr? 2 sind plicht oder?



    Ich habe 2 dran und gut ist. Man muß ja nicht unbedingt eine Kontrolle riskieren..........vielleicht finden die Grünen dann ja noch was anderes. :annienein: :D

  • Zitat von MrDudu;966

    Ich habe 2 dran und gut ist. Man muß ja nicht unbedingt eine Kontrolle riskieren..........vielleicht finden die Grünen dann ja noch was anderes. :annienein: :D




    hat da jemand was zu verbergen?*grins* das musst du mir mal näher erklääären *zwinker* :busted_cop:

ANZEIGE